Der Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) in den Sozialbürgerhäusern ist bis Freitag, 12. Februar, aufgrund hoher Fallzahlen nur eingeschränkt erreichbar. Bürger*innen werden deshalb gebeten, ihre Anliegen nach Möglichkeit schriftlich bei ihrem Sozialbürgerhaus einzureichen. Um sicherzustellen, dass dringende Fälle trotzdem zeitnah bearbeitet werden können, sind die Sachbearbeiter*innen telefonisch immer montags von 13 bis 15 Uhr und donnerstags von 9.30 bis 11.30 Uhr erreichbar. Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung unter Beachtung der geltenden Hygieneregelungen möglich.
Unabhängig von der telefonischen Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeitung steht an der Infothek jedes Sozialbürgerhauses eine Ansprechpartner*in zur Verfügung, um Notfälle zu betreuen (telefonisch wie auch persönlich).