Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat heute vorberatend beschlossen, das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Obere Au“ auszuweisen. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Untere Au / Untergiesing“ wird deutlich erweitert. Die Gebiete „Sendling“ und „Gärtnerplatz-/ Glockenbachviertel“ werden im gleichen Umgriff beibehalten. Damit werden künftig rund 6.200 mehr Münchner*innen als bisher in Erhaltungssatzungsgebieten leben.
Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Obere Au“ liegt im 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen oberhalb der Hangkante. Es erstreckt sich im Norden zwischen der Gebsattelstraße, dem Regerplatz und der Drächslstraße bis zur Auerfeldstraße. Der weitere Verlauf zieht sich entlang des Schwester-Bubulina-Platzes zur Welfenstraße (südlicher Abschluss), der Senftl-, Reger- und Hochstraße. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet umfasst zirka 2.200 Wohnungen, in denen rund 3.700 Einwohner*innen leben.
Das bestehende Erhaltungssatzungsgebiet „Untere Au / Untergiesing“ wird im nördlichen Teil auf dem Gebiet des 5. Stadtbezirks Au-Haidhausen und im südlichen Teil im Bereich des 18. Stadtbezirks Untergiesing-Harlaching erweitert. Dadurch kommen zirka 2.500 Wohnungen hinzu. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet erstreckt sich südlich der Schweigerstraße zwischen den Isarauen und der Falkenstraße, zwischen der Gerhardstraße und der Hangkante. Seine südliche Begrenzung bildet der Mittlere Ring. Das Gebiet umfasst insgesamt rund 13.600 Wohnungen, in denen zirka 21.800 Einwohner*innen leben.
Das Erhaltungssatzungsgebiet „Sendling“ liegt im 6. Stadtbezirk und wird mit bisherigem Umgriff erneut erlassen. Es erstreckt sich zwischen der Lindwurmstraße im Norden, der Implerstraße / Gotzinger Straße / Schäftlarnstraße im Osten, der Valleystraße / Brudermühlstraße im Süden und der Demleitnerstraße / Esswurmstraße / Danklstraße /Meindlstraße im Westen. An der westlichen Grenze im Bereich des Harras grenzt es unmittelbar an das Erhaltungssatzungsgebiet „Am Harras / Passauerstraße“ an. Insgesamt leben in dem Gebiet rund 19.900 Einwohner*innen in zirka 11.000 Wohnungen.
Ebenfalls mit bisherigem Umgriff erneut erlassen wird das Erhaltungssatzungsgebiet „Gärtnerplatz- / Glockenbachviertel“. Es liegt in den Stadtbezirken 1 Altstadt-Lehel und 2 Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt. Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Blumenstraße im Norden, der Buttermelcherstraße / Baaderstraße im Osten, der Erhardtstraße / Wittelsbacherstaße im Süden und von der Klenzestraße weiter zur Müllerstraße im Westen. Hier befinden sich zirka 4.900 Wohnungen, in den rund 7.900 Einwohner*innen leben.
Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Satzungen „Obere Au“, „Untere Au / Untergiesing“ und „Sendling“ mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Die Satzung „Gärtnerplatz-/ Glockenbachviertel“ hat eine Geltungsdauer von einem Jahr. Eine erneute Überprüfung des Gebietes wird fristgerecht durchgeführt werden. In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 30 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 313.900 Einwohner*innen in 179.600 Wohnungen leben.
Oberbürgermeister Reiter: „Vor 34 Jahren wurden in Schwabing und der Maxvorstadt die ersten beiden Erhaltungssatzungen Münchens erlassen. Nach wie vor sind die Erhaltungssatzungen ein wichtiger Bestandteil der Münchner Wohnungspolitik, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern und gewachsene Bevölkerungsstrukturen in den einzelnen Vierteln zu schützen. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass der Stadtrat heute weitere Satzungen – zum Teil ganz neu und zum Teil in erweitertem Umfang – beschlossen hat.“
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungs-änderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten bleiben. Die Mehrzahl der neu erlassenen Erhaltungssatzungen in München gilt unbefristet. Ihre Eignung wird alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Bei befristeten Satzungen erfolgt die Überprüfung rechtzeitig vor ihrem Ablauf. Bei allen Überprüfungen werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht.
Weitere Informationen sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.