Hochseilgarten im Olympiapark
Antrag Stadtrat Professor Dr. med. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 5.10.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Errichtung eines Hochseilgartens, auch mit der Prüfung und Zulassung von verschiedenen externen Dienstleistern, fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Olympiapark München GmbH (OMG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die Verwaltung hat die Olympiapark München GmbH (OMG) als Betreiberin des Olympiaparks um Stellungnahme zum Stadtratsantrag gebeten; auf Basis dieser Stellungnahme kann Folgendes ausgeführt werden:
Die OMG befürwortet den Hochseilgarten; stellt jedoch gewisse Maßgaben fest:
- Die Veranstaltungen der OMG im Außengelände (z.B. Sommernachtstraum, MASH) dürfen nicht beeinträchtigt werden.
- Die Vorgaben des Denkmalschutzes sind einzuhalten.
Eine externe Vergabe zur Bewirtschaftung wird aufgrund der hohen personellen Anforderungen an einen Hochseilgartens von der OMG begrüßt.
Allerdings gestaltet sich laut OMG die Standortsuche im Olympiapark unter diesen Vorgaben kritisch. Eine Möglichkeit könnte laut OMG der Olympiaberg bieten. Allerdings ist nach Grünanlagensatzung das Betreiben von gewerblichen bzw. kommerziellen Aktivitäten auf den öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich unzulässig.
Vorsorglich weist die OMG darauf hin, dass im Rahmen einer informellen Anfrage seitens des Denkmalschutzes die Integration eines Hochseilgartens in den Olympiapark denkmalfachlich kritisch beurteilt wurde.
Die OMG auf Grund ihrer Erfahrungen als Parkbetreiber und Veranstalter prüft auf Grund Ihres Antrags erneut, ob im Bereich des Olympiaparks ein Hochseilgarten mit einem externen Betreiber angesiedelt werden kann; Baurecht, insbesondere Denkmalschutzrecht, ist hierbei zu beachten.Eine Möglichkeit für einen Hochseilgarten bietet sich laut OMG eventuell im Zuge der Zwischennutzung für das Olympia-Eissportzentrum. Hier könnte die Idee eines Indoor-Hochseilgartens in Betracht gezogen werden. Derzeit wird die Nachnutzung des Eissportzentrums verwaltungsintern zusammen mit der OMG geprüft; der Stadtrat wird nach Beendigung der Prüfung eingebunden.
Ergänzend weist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin, dass auf dem Areal der Zentralen Hochschulsportanlage durch die TU München eine große Boulderanlage errichtet wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.