Das Immobilienportfolio der Landeshauptstadt München umfasst aktuell 383 Sporthallen, davon 33 Dreifach-, 28 Zweifach-, 322 Einfach- und Kleinsporthallen. Mit der zusätzlichen Realisierung der vom Stadtrat beschlossenen Einzelprojekte (Freiham und Messestadt Riem) und den Projekten der drei Schulbauprogramme verfügt die Landeshauptstadt München perspektivisch über 418 Sporthallen, davon 75 Dreifach-, 50 Zweifach- und 293 Einfach- und Kleinsporthallen. Dies entspricht einer Steigerung von rund 23 Prozent im Vergleich.
Laut Demografiebericht (2019) wächst die Bevölkerung Münchens bis 2040 weiter um rund 18,8 Prozent. Der Sportausschuss des Stadtrats hat in der Sitzung am Mittwoch der Einschätzung des Referates für Bildung und Sport zugestimmt, dass durch die bestehenden und im Rahmen der Schulbauprogramme geplanten Sporthallen auch perspektivisch genügend städ- tische Sporthallen zur adäquaten Versorgung des Schul- und Vereinssports zur Verfügung stehen werden.
Die städtischen Sporthallen sollen im Regelfall im Zusammenhang mit Schulbaumaßnahmen im Rahmen der Bauprogramme realisiert werden. Dieses Vorgehen ermöglicht die Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel, die Senkung städtischer Investitionskosten, Synergieeffekte und eine bestmögliche Auslastung der Sporthallen.
Sonderförderprogramm für vereinseigene Sporthallen
Die Mehrzahl der Sporthallen in München sind städtische Sporthallen (aktuell zirka 78 Prozent). Dieses Angebot wird durch Vereinssporthallen (zirka 22 Prozent) ergänzt. Aktuell gibt es 46 vereinseigene Sporthallen, davon 14 Dreifach-, elf Zweifach-, 16 Einfach- und fünf Kleinsporthallen. Ein voller Erfolg ist das Sonderförderprogramm Sporthallenbau (30 Prozent Zuschuss, 30 Prozent Darlehen) der Landeshauptstadt München, mit dem bislang die Hallen-Baumaßnahmen des ESV München e.V. (Erweiterung der Dreifachsporthalle), des TSV München-Ost e. V. (Neubau einer Dreifachsporthalle und Sanierung Bestand) und der Turnerschaft Jahn München von 1887 e. V. (Neubau einer Dreifachsporthalle) unterstützt werden konnten. Zu den Fördervoraussetzungen gehören neben der Art der Anlage verschiedene besondere Merkmale, zum Beispiel die Größe des Vereins (mindestens 2.000 Mitglieder, mindestens zehn Abteilungen) und eine ausreichende und nachgewiesene Wirtschaftskraft des Vereins.
Sportbürgermeisterin Verena Dietl: „Durch die erfolgreiche Umsetzung des Sonderförderprogramms für vereinseigene Sporthallen und der drei Schulbauprogramme wurde und wird auch in Zukunft die sportliche Infrastruktur für Vereine und alle Sporttreibenden in München erhalten bleiben und weiter ausgebaut. Das ist der Anspruch der Sportstadt München. Alle sportbegeisterten Münchner*innen sollen auch weiterhin ihren Sport in einem angemessenen Rahmen nachgehen können.“