Ende der Sozialbindung von Wohnungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 17.2.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.2.2021 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Durch das Wohnungsbauprogramm der Stadt München entstehen jedes Jahr mindestens 1.500 geförderte Wohnungen, denen mindestens so viele Bindungsabläufe geförderter Wohnungen gegenüber stehen.
Frage 1:
Wie viele der im letzten Jahr (Datenverfügbarkeit) aus der Sozialbindung entlassenen Wohnungen gehören GEWOFAG und GWG?
Antwort:
Im Jahr 2020 sind weder bei GEWOFAG noch bei GWG Wohnungen aus
der Sozialbindung gefallen.
Frage 2:
Wieviel davon gehören anderen sozialorientierten Eigentümern (Stadibau, Genossenschaften ...)?
Antwort:
Im Jahr 2020 endeten für 34 Wohnungen von einer Baugenossenschaft durch vorzeitige Rückzahlung der öffentlichen Baudarlehen die Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Über Stadibau liegen uns keine Informationen vor. Beim Wohnungsbestand der Stadibau handelt es sich im Regelfall um mit Wohnungsfürsorgemitteln des Freistaates Bayern geförderte Personalwohnungen, die sich nicht im Belegrecht der Stadt befinden. Bewilligungsstelle ist hier die Regierung von Oberbayern nicht die Landeshauptstadt München.
Frage 3:
Hat die Stadt Erkenntnisse, in wie vielen Fällen tatsächlich unmittelbar nach dem Ende der Sozialbindung maximale Mieterhöhungen laut Gesetz durchgesetzt wurden?
Antwort:
Hierzu liegen der Mietfachstelle des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und nach dortiger Rücksprache auch der Mietberatung des Amtes für Wohnen und Migration keine Erkenntnisse vor.
Mieterhöhungen nach Bindungsende werden uns nur bekannt, wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer bereits vor Bindungsende die Mieterhöhung erklärt und die Mieter*innen sich bei der Mietfachstelle hierzu Rat holen.
Bei der Mietberatung des Amtes für Wohnen und Migration werden Mieterhöhungen direkt nach Bindungsende auch nur bekannt, wenn sich die Mieter*innen zur Beratung dorthin wenden. Statistiken hierzu werden nicht geführt.