Jugendarbeit im „Mohrhof“ wieder möglich machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Barbara Likus, Christian Müller und Lena Odell (SPD/Volt-Fraktion) vom 30.10.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, dem Verein Utopia in Trägerschaft des Falkenfreizeitstättenvereins die Jugendarbeit im Mohrhof wieder möglich zu machen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.10.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Im Jahr 2001 wurden in der Ottobrunnerstraße 105 Kellerräume für den Bereich Streetwork des Sozialreferates (SOZ) als Jugendgruppenräume für Kleingruppen von der GWG angemietet. Im Februar 2007 wurde mittels Nutzungsvertrag festgelegt, dass der Falkenfreizeitstättenverein jeden Mittwoch diesen Raum für ca. 5 Stunden im Rahmen des ursprünglich mobilen Angebots nutzen durfte. Festgelegt war ein offener Betrieb für Kinder und Jugendliche von 10 bis 14 Jahren. Eine Kostenbeteiligung fand nicht statt.
Im Oktober 2019 wurde dem KR bekannt, dass das Streetwork in dieser Region keine Außenstelle mehr betreibt und auch den Keller nicht mehr nutzen wird. In Absprache mit dem SOZ sollten die Räume daher gekündigt werden.
Utopia, in Trägerschaft des Falkenfreizeitstättenvereins, wurde im Oktober 2019, 10 Monate im Voraus, über die geplante Kündigung zum 30.6.2020 informiert. Der Verein wollte die Kinder- und Jugendarbeit in den Kellerräumen fortsetzen. Zwischen Utopia und der GWG wurde vom KR der Kontakt vermittelt für eine ggf. nahtlose Übernahme des Mietvertrages.
In diesem Zusammenhang stellte sich heraus, dass der Verein an Stelle der vereinbarten stundenweisen Nutzung als offener Treff inzwischen eine dauerhafte Betreuung von Kindern zwischen 6-14 Jahren eingerichtet hatte. Die durch den Träger beschriebene Zielgruppe umfasst Kinder und Jugendliche aus dem Viertel mit erhöhtem sozialpädagogischem Handlungsbedarf in räumlicher Nähe zur Freizeitstätte Utopia. Der Schwerpunkt in der Altersklasse lag laut Träger in der Altersklasse der 6- bis 14-jährigen, ohne dabei ältere oder jüngere Kinder und Jugendliche explizit auszuschließen. Diese Nutzung geht über den bisherigen Mietzweck hinaus und ist brandschutzrechtlich auf Grund fehlender oder nicht ausreichender Rettungs- und Fluchtwege nicht zulässig. Aus Sicherheitsgründen wurde dem Verein die Nutzung untersagt, um weder Mitarbeiter*innen noch Kinder zu gefährden.
Die GWG gab ihrerseits Untersuchungen in Auftrag, um zu klären, ob die Kellerräume für die gewünschte Nutzung mit dazu nötigen baulichen Veränderungen ertüchtigt werden können. Die GWG teilte schriftlich am 28.7.2020 mit, dass nach einer ausführlichen Überprüfung durch ihre Architekten sowie dem Fachbereich Wohnungseigentumsverwaltung aus eigentums- und baurechtlichen Gründen eine Neuvermietung nicht erfolgen kann.
Die Rückgabe der Räume von Utopia an das KR und die Weitergabe an die GWG fanden am 17.8.2020 statt.
Das SOZ teilt darüber hinaus folgenden aktuellen Sachstand mit:
Der Falkenfreizeitstättenverein e.V. als Betreiber der Freizeitstätte und des Abenteuerspielplatzes Utopia erbrachte gemäß der mit dem Stadtjugendamt vereinbarten Leistungsbeschreibung mit der Gültigkeitsdauer für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 sozialpädagogische Angebote in der Ottobrunner Straße 105. Mit Erhalt der Nutzungsuntersagung durch das KR holte der Träger bereits im Februar 2020 eine Nutzungsgenehmigung der Grünfläche am Standort der Ottobrunner Straße 105 durch den Vermieter ein, um mobile, sozialpädagogische Angebote am Standort zu erbringen. Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche, welche zuvor die Kellerräume nutzten, seit dem 3. Quartal 2020 nun im Rahmen einer Interimslösung zur 1.233 Meter entfernten Freizeitstätte Utopia, bzw. zum 305 Meter entfernten Jugendcafé in der Hochäckerstraße 87 begleitet. Beide Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft des Falkenfreizeitstättenvereins München. Dem SOZ liegen keine Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass der Träger die beschriebenen Angebotsschwerpunkte am Standort der Ottobrunner Straße 105 nicht wie vereinbart erbringt, somit gilt die Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit sozialpädagogischen Angeboten als gegeben. Um diese Angebote gestalten zu können, erhält der Träger nach wie vor die finanzielle Förderung für 0,5 VZÄ.Im Rahmen der fachlichen Weiterentwicklung der zu vereinbarenden Leistungsbeschreibung für die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 strebt der Träger einen zusammengefassten Angebotsschwerpunkt „Externe stadtteilorientierte Angebote für Kinder“ an. Ein neues Konzept für regelmäßige Angebote legt der Träger voraussichtlich Mitte 2021 vor. Die konzeptionelle Ausrichtung der sozialpädagogischen Angebote sollte in die zukünftige Raum- und Bedarfsplanung einfließen. Bisher hat der Träger keine Beschreibung des geplanten Betriebes und der damit einhergehenden Anforderungen an die Raumnutzung vorgelegt.
Den Bedarf an geeigneten Räumen in der Mohrhof-Siedlung betrachtet das SOZ als gegeben, insbesondere um die unterschiedlichen Zielgruppen der Einrichtungen mit geeigneten Räumen zu versorgen. Eine entsprechende Bedarfsanmeldung ist seitens des SOZ/Stadtjugendamtes an das KR bereits in Vorbereitung. Ebenso wird die städtische Gesellschaft GWG gebeten, bei der Vergabe freier Gewerbeflächen den Träger vorrangig zu berücksichtigen.
Nach Erhalt der Bedarfsanmeldung des SOZ wird das KR gerne bei der Raumsuche behilflich sein.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.