Bürokratie abbauen & Transparenz schaffen – Einheitliche Beschlussvorlage im Rahmen der Haushaltsplanung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 16.2.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 16.2.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtkämmerei erarbeitet eine Mustervorlage und stimmt diese mit allen Referaten ab. Alle Münchner Referate legen somit zukünftig im Rahmen der Haushaltsplanungen einheitliche Beschlussvorlagen bezogen auf Aufbau, Struktur, Aufteilung etc. vor und sorgen so für Transparenz und Vergleichbarkeit.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.2.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Dem Stadtrat werden zu den jeweiligen Schritten im Rahmen der Haushaltsplanung, insbesondere zum Eckdatenbeschluss, zur Entwurfsplanung und zum Schlussabgleich, in den Fachausschüssen und der Vollversammlung Vorlagen in Form von Beschlüssen oder Bekanntgaben vorgelegt. Die Beschlüsse zum Haushaltsplan, zur Haushaltssatzung und zum Nachtrag sind durch gesetzliche Vorgaben bezüglich ihrer Inhalte und der zu verwendenden amtlichen Muster reglementiert. Die Ihnen Anfang November des jeweiligen Jahres zugehenden Haushaltsentwurfsunterlagen sind hinsichtlich ihres Aufbaus (Gesamthaushalt sowie Teilhaushalte und die jeweiligen produktbezogenen Informationen) ebenfalls aufgrund der gesetzlichen Vorgaben homogen.
Anders ist dies bei den Vorlagen in den betreffenden Fachausschüssen. Hier haben die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder für ihren Geschäftsbereich nach § 40 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München (GeschO) ein Vortrags- und Antragsrecht. Ebensokönnen diese gem. § 55 GeschO den Stadtrat durch Bekanntgaben über wichtige Ereignisse in ihrem Aufgabenbereich unterrichten.
Um auch bei diesen Fachausschussvorlagen eine möglichst hohe Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen, werden den Referaten von der Stadtkämmerei zu den verschiedenen Haushaltsvorlagen in den jährlich wiederkehrenden Rundschreiben eine einheitliche Struktur vorgegeben und inhaltliche Vorgaben gemacht. So sind dies z.B. für die Haushaltsberatungen die Beschlussbezeichnung mit Betreffvorgaben, die Ziele- und Zielerreichungsdarstellung und der Antragstext. Ebenso ist die Darstellung der Teilhaushalte (Zeilenstruktur und Jahresspalten) durch das amtliche Muster vorgegeben.
Unterschiede liegen in zusätzlichen Themen und Schwerpunktsetzungen, deren Darstellung im Ermessen des Referates liegt. Inhaltliche Unterschiede können sich auch dadurch ergeben, dass das Budgetvolumen der Referate unterschiedlich hoch ist, die Anzahl der Produkte stark differiert, aber auch dadurch, dass sich budgetrelevante Veränderungen vom aktuellen Haushaltsjahr zum Planjahr ergeben.
Um der Vielfalt der Referate Rechnung zu tragen und die Fachausschüsse individuell über die Ziele und Schwerpunkte des jeweiligen Referates adäquat unterrichten zu können, hält die Stadtkämmerei weiterführende, als die bisher bestehenden Vorgaben, für nicht zielführend.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.