Print & Collect – Bedürftigen Schüler*innen ermöglichen, in Stadtbibliotheken Arbeitsblätter kostenlos ausdrucken zu lassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 22.1.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, „schnell und unbürokratisch“ einen kostenlosen Service namens „Print & Collect“ für bedürftige Schüler*innen einzuführen.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.1.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Da auch die Münchner Stadtbibliothek mit großer Sorge beobachtet, welchen Belastungen die Münchner Schülerinnen und Schüler aktuell ausgesetzt sind und welche schwerwiegende und nachhaltige Folgen dies für sie hat, hat die Münchner Stadtbibliothek seit Beginn der Corona-Pandemie im Rahmen der jeweils gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ihre Services wiederholt und konsequent angepasst und bei Bedarf neue Services installiert. Da diese Umstellungen je einen großen tech nischen, personellen und infrastrukturellen Aufwand bedeuten, prüfen wir als öffentliche Institution und mit Blick auf die Satzung der Münchner Stadtbibliothek jedes Mal sehr genau das Verhältnis von Aufwand und Nutzen. Im Fall von „Print & Collect“ geht die Prüfung zu dessen Ungunsten aus. Obwohl wir im engen Kontakt mit Schulen, mit Lehrenden wie Schüler*innen stehen, wurde ein Bedarf an kostenlosen Kopien zum Abholen bislang nicht an uns herangetragen; auch haben weder RBS noch Sozialreferat sich in dieser Weise geäußert. Da die Münchner Stadtbibliothek darüber hinaus eine Abholung der Kopien am selben Tag unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht garantieren kann, mangelt es dem Service an Attraktivität. Die erforderliche Satzungsänderung für die sicherlich mit Ihrem Antrag beabsichtigte Einführung kostenloser Ausdrucke (diese sind aktuellkostenpflichtig) müsste von der Vollversammlung des Stadtrats erst verabschiedet werden (Paragraf 4 Ziffer 27, GeschO), was die Einführung des Services erst in mehreren Monaten ermöglichte.
Aktuell versuchen wir die unterschiedlichsten Unterstützungsanfragen von Münchner*innen positiv zu beantworten, soweit es uns möglich und erlaubt ist. Insofern ist die Münchner Stadtbibliothek sehr gerne und jederzeit bereit, gemeinsam mit den Antragssteller*innen und den zuständigen Referaten über Antworten auf drängende Fragen der Bildungsgerechtigkeit nachzudenken und ihren Teil zur Lösung schnell und unbürokratisch beizutragen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.