Betreuung von Kindern in den Sommerferien sicherstellen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor,Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Clara Nitsche, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 10.6.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 10.6.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung die Betreuung von Kindern in den Sommerferien durch die Angebote der städtischen und freien Träger sicherstellt und bei der Bewältigung möglicher pandemiebedingter Schwierigkeiten der Anbieter wie Räumlichkeiten, Gruppengröße etc. unterstützt.
Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob Familien, welche dringend auf Angebote zur Betreuung in den Ferien angewiesen sind, diese jedoch nicht finanzieren können, finanzielle Unterstützung erhalten können.
Weiterhin soll die Stadtverwaltung darstellen, was seitens der (städtischen) Kindertageseinrichtungen unternommen wird, um Eltern, die bereits allen Urlaub aufgebraucht haben, ein Angebot zu machen, um die Schließzeiten zu überbrücken.
Die Stadtverwaltung soll außerdem in allen städtischen Kindertageseinrichtungen abfragen, welche Buchungszeiten die Eltern während der Sommerferien wirklich benötigen und dann den Dienstplan entsprechend gestalten, um sicherzustellen, dass alle Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, ihren (bereits beantragten) Urlaub nehmen zu können.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Wochen und Monate in der Coronakrise vor den Sommerferien waren für die Kinder und Familien eine besondere Situation. Aus der Perspektiveder Kinder war die Abwesenheit von der Kindertageseinrichtung unüblich lange, nicht wie sonst in den Ferien oder bei Krankheit. Für die Kinder kam die Abwesenheit abrupt, ihr Alltag veränderte sich immens.
Die Eltern und Kinder befanden sich in einer neuen Situation, ein grundlegend veränderter Alltag – vor allem zurückgezogen auf die Familie und verbunden mit Einschränkungen von Begegnungen im sozialen Umfeld – zog ein. Hinzu kam der berufliche Druck, ggf. die Belastungen im Homeoffice, evtl. finanzielle Sorgen oder Bedenken im Hinblick auf die Zukunft.
Auch das Personal in den Kindertageseinrichtungen hat in dieser Zeit Gro-ßes geleistet: Es wurde alles dafür getan, das Ansteckungsrisiko für die Kinder, die Familien und die Beschäftigten in den Notgruppen möglichst gering zu halten. Dabei haben die Kindertageseinrichtungen die Notbetreuung so gut es nur ging aufrechterhalten. Darüber hinaus wurde die Notbetreuung an den Kindertageseinrichtungen für die relevanten Zielgruppen bei Einhaltung aller neuen Regelungen zu Hygiene und Abstand sichergestellt.
Das pädagogische Personal an den Kindertageseinrichtungen hat sehr kreativ Kontakt zu Eltern und Kindern gehalten, die die Notbetreuung nicht nutzen konnten. Dies konnte z.B. über Telefonate und E-Mails, Videos, Briefe, das Versenden von Materialien und Bastelanleitungen, Treffen am Gartenzaun, Kinder- und Elternsprechstunden und vieles mehr sichergestellt werden. Diese Maßnahmen sollten auch dazu dienen, dass die Kinder nach der Notbetreuung wieder an die gewohnten Beziehungen anknüpfen können.
Es war deshalb auch wichtig, dass die geplanten Schließzeiten in den Ferien beibehalten wurden. Der Bedarf für ggf. notwendige Betreuung in den Ferien wurde bei den Eltern rechtzeitig abgefragt. Wenn die Eltern glaubhaft machen konnten, dass sie in der Schließzeit Bedarf für die Betreuung hatten und keine andere zumutbare Betreuung organisieren konnten, wurde eine Ersatzbetreuung auch in einer anderen Kindertageseinrichtung angeboten.
Für Kinder vor allem im Krippenalter waren die Kindertageseinrichtungen aufgefordert, kreative Lösungen im Einzelfall zu finden, die den besonderen Bedarf – dem Alter entsprechend – berücksichtigt haben.
Auch die Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft mussten aufgrund der Corona-Pandemie selbstverständlichtäglich die Auflagen, Vorgaben und Hygienebestimmungen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei der Betreuungsarbeit – sowohl in den Ferien als auch im (eingeschränkten) Regelbetrieb – berücksichtigen.
Trotz hinzukommender personeller Engpässe hielt und hält die Trägerlandschaft in München daran fest, das gesamte Platzangebot der Einrichtungen aufrecht erhalten zu können.
Im Rahmen der Trägerautonomie bestimmen freie, gemeinnützige und sonstige Träger sowie Eltern-Kind-Initiativen ihre Ferienöffnungszeit selbst. Aufgrund der Vorgaben des BayKiBiG wird lediglich eine bestimmte Anzahl von Schließtagen bezuschusst, so dass Träger oftmals in den Ferien geöffnet haben, um keine finanziellen Verluste bzw. Förderkürzungen hinnehmen zu müssen.
Einige Träger haben während des Lockdowns – beispielsweise in den Osterferien – bewusst in Absprache mit den Eltern geschlossen, um dann ein Ferienangebot während der Sommerferien im August sicherstellen zu können. Die Träger wurden von Seiten des Geschäftsbereichs KITA – Koordination und Aufsicht Freie Träger auch dahingehend beraten.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.