Kinderbetreuung in München weiter stärken IV – gemeinsame Werbung der Stadt und der freien Träger für Erzieher*innen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Anne Hübner, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Marian Offman und Julia Schönfeld- Knor (SPD-Fraktion) vom 21.11.2019
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.11.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Landeshauptstadt München mit den freien Trägern, die in München Kindertageseinrichtungen betreiben, koordinieren soll, um eine gemeinsame Kampagne zur Personalgewinnung zu starten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Personalsituation in den Münchner Kindertageseinrichtungen, sowohl beim Städtischen Träger als auch bei den freigemeinnützigen und sonstigen Trägern, ist dem Referat für Bildung und Sport (RBS) ein sehr wichtiges Anliegen. Denn nur mit ausreichend Personal wird München die anstehenden Herausforderungen, wie z.B. den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, bewältigen können.
Um aktiv gegen den Personalmangel in den Münchner Kindertageseinrichtungen vorzugehen, hat die Stadt München in den vergangenen Jahren bereits viel investiert, unter anderem wurden mit der Einführung von OptiPrax 3- und 4-jährig die Ausbildungskapazitäten an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik erhöht.
Außerdem zahlt die Landeshauptstadt München ihren Beschäftigten eine Arbeitsmarkt- und eine Münchenzulage sowie einen Fahrtkostenzuschuss und übernimmt diese zusätzlichen Personalkosten auch für das pädagogische Personal der Einrichtungen in freigemeinnütziger und sonstiger Trä-gerschaft, die an der Münchner Förderformel teilnehmen sowie anteilig für Eltern-Kind-Initiativen im EKI-Fördermodell mit EKI-Plus.
In Anbetracht der angespannten Haushaltslage steht darüber hinaus für die gewünschte trägerübergreifende Kampagne kein neues Budget zur Verfügung. Doch sowohl das RBS als auch weite Teile der Trägerlandschaft erachten ein gemeinsames Handeln hier als zielführend.
Gemeinsam hat man sich daher darauf verständigt, dass es im Jahr 2021 eine gemeinsame Aktion in Form einer virtuellen Messe geben soll. Neben einem virtuellen Messetag sollen zusätzlich auf Dauer trägerübergreifend Informationen im Internet zu finden sein.
Die Details werden nun gemeinsam mit der FachARGE Kindertagesbe-
treuung und den beteiligten Akteuren der Stadtverwaltung erarbeitet. Das Sozialreferat wird zeitnah eingebunden, damit auch die städtischen Kinder- und Jugendheime von der gemeinsamen Aktion profitieren können.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.