Die denkmalgeschützte Deckelhalle in Obersendling wird revitalisiert. Auf gut 12.000 Quadratmetern sind neben Lagerräumen Flächen für Einzelhandel, ein Café, eine Kindertagesstätte sowie Sportflächen geplant. Im südlichen Bereich des Deckelgeländes an der Tölzer Straße wird der Bau eines vier- bis achtgeschossigen Wohngebäudes samt Tiefgarage vorbereitet. Mehr als 350 Wohneinheiten sollen entstehen, ein Teil davon als geförderte Wohnungen. Als drittes Projekt im näheren Umfeld ist ein siebengeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage an der Plinganserstraße geplant. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat die drei Bauanträge bereits genehmigt, so dass die Bauarbeiten zeitnah starten können. Für den Bau eines vier- bis siebengeschossiges Büro- und Gewerbegebäudes nördlich der Deckelhalle, an der Ecke Steinerstraße/Tölzer Straße, liegt ein positiver Vorbescheid vor. Der Bauantrag wird derzeit geprüft. Das Planungsgebiet Deckelgelände umfasst die ehemaligen Werksgebäude der Maschinenbaufirma Friedrich Deckel an der Tölzer Straße und die südlich angrenzenden Flächen. Im Kern des etwa 5,8 Hektar großen Gebiets liegt die denkmalgeschützte Deckelhalle. Die zweigeschossige Produktionshalle wurde Ende der 1950er Jahre nach Plänen des Architekten Walter Henn errichtet. Sie hat ein über 60 Meter frei gespanntes Tragwerk und prägnante, leicht gewölbte Sheddächer.
Die nun genehmigten Projekte stehen für einen Neubeginn nach einer langen Phase der Zwischennutzung. Die Genehmigung basiert auf dem für das Areal entwickelten Strukturkonzept, das dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mit Grünordnung (Nr. 2137) vom November 2018 zugrunde liegt. Darin sind unter anderem folgende Ziele festgelegt worden: Die Nutzung der denkmalgeschützten Produktionshalle für soziale und kulturelle Angebote sowie für Einzelhandel und kleinteiliges Gewerbe soll gesichert werden. Zudem soll die Halle freigestellt und damit stadträumlich besser wahrnehmbar werden. An der Westseite soll ein öffentlicher Vorplatz zur Tölzer Straße entstehen. Die Halle grenzt die gewerbliche Nutzung im Norden von der Wohnbebauung im Süden ab, wo bis zu achtgeschossige Wohngebäude mit qualitätsvollen privaten und öffentlichen Freiflächen entstehen sollen. Die Grünflächen im gesamten Areal sollen erweitert und verbessert werden.
Die Bauanträge entsprachen diesen Zielen und konnten daher bereits auf Grundlage des vorhandenen Baurechts genehmigt werden. Weitere Verfahrensschritte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind daher derzeit nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Das Verfahren ruht damit, kann bei Bedarf aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses behalten ihre Gültigkeit und werden auch weiterhin Maßstab für alle weiteren Planungen auf dem Deckelgelände sein. Unter muenchen.de/plan-presse stehen Visualisierungen zum Download bereit.