Förderprogramm erweitern; Sportbetriebs- und Unterhaltspauschale erhöhen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 16.10.2019
Stärkere Unterstützung der Münchner Sportvereine!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl (SPD-Fraktion), Jutta Koller (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste), Thomas Ranft (FDP-Fraktion) und Çetin Oraner (Die Linke) vom 31.10.2019
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Ihre im Betreff genannten Anträge vom 16.10.2019 sowie 31.10.2019 wurden bereits in der Vollversammlung vom 19.2.2021 mit Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 17016 behandelt und blieben aufgegriffen. In beiden Anträgen wird gebeten, die bestehende Sportbetriebspauschale sowie die Pauschale zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen von derzeit 3 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro aufzustocken.
Hierzu teile ich Ihnen, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auf diesem Weg zu Ihren Anträgen Folgendes mit:
Um die Vereine bei der Durchführung von Sportangeboten zu unterstützen, gewährt die Landeshauptstadt München im Rahmen ihrer Sportförderung Zuschüsse, die Ihre Grundlage in den Richtlinien der Landeshauptstadt München zur Förderung des Sports (SpoFöR) finden und auf einem Stadtratsbeschluss basieren.
Dieses sind die Sportbetriebspauschale (§ 3 SpoFöR) sowie Zuschüsse zu den Unterhaltskosten von Vereinssportanlagen, sog. Unterhaltszuschüsse (§ 4 SpoFöR).
a) Mit der Sportbetriebspauschale sollen die Vereine in die Lage versetzt werden, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Die Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München umfasst ein jährliches Gesamtbudget von 3 Mio. Euro, das jährlich im Herbst, in 2020 coronabedingt bereits im Juni 2020 an die Vereine ausbezahlt wurde. Dieses Auszahlungsziel kann auch 2021 voraussichtlich erreicht werden.
b) Mit den Unterhaltszuschüssen werden Vereine, die eine eigene Sportanlage unterhalten, gefördert. Diese Zuschüsse sollen die Vereine befähigen, Maßnahmen durchzuführen, die dem Erhalt der Sportanlagen dienen.Die Zuschüsse zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen umfassen ein jährliches Gesamtbudget von ebenfalls 3 Mio. Euro und werden jeweils im Herbst des laufenden Jahres ausbezahlt.
Hinzu kommt die sog. Vereinspauschale. Diese ist hinsichtlich der Zielrichtung der kommunalen Sportbetriebspauschale gleichzusetzen. Diese reicht die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis für den Freistaat Bayern aus. Erfreulich war die einmalige Verdoppelung dieses Betrages durch den Freistaat Bayern in 2020 auf 2,6 Mio. Euro, wodurch dieser immerhin im Jahr 2020 annähernd das Niveau der Sportbetriebspauschale der Landeshauptstadt München erreichte. Der Freistaat Bayern hat dieses nunmehr auch für 2021 so entschieden.
Im Ergebnis erreichen die kommunalen Maßnahmen zur Förderung der Münchner Sportvereine (Sportbetriebspauschale von derzeit 3 Mio. Euro sowie Unterhaltszuschüsse von derzeit 3 Mio. Euro) bereits jetzt eine Gesamtsumme von jährlich 6 Mio. Euro und wurden in den letzten Jahren sukzessive erhöht.
Die Gesamtsumme der Förderung der Landeshauptstadt München beträgt damit jährlich das 4,6 fache an Zuschüssen im Vergleich zum Freistaat Bayern. Selbst in den Jahren 2020 und 2021, in dem der Freistaat seine Vereinspauschale jeweils einmalig verdoppelt hat, ist die Fördersumme der Landeshauptstadt München noch mehr als doppelt so hoch.
Die Förderung der Landeshauptstadt München ist gut. In der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Landeshauptstadt München ist daher bereits die Beibehaltung dieser Leistungen ein großer Erfolg. Da es sich um Pauschalen handelt, wird die Förderung der Vereine auch weiterhin voll ausgeschöpft und damit können die Vereine sogar bei weniger Mitgliedern, wie dieses derzeit coronabedingt leider der Fall ist, in der Regel je Mitglied eine höhere Förderung erhalten. Ergänzend wird bei coronabedingten Schließungen von Sportanlagen zudem weiterhin auf das Nutzungsentgelt bei Vereinen verzichtet.
Die beantragte Erhöhung der kommunalen Pauschalen um jeweils 1 Mio. Euro wird daher derzeit nicht weiter verfolgt.
Da die Angelegenheit bereits in der Sitzung der Vollversammlung des Stadtrats (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17016 vom 19.2.2020) behandelt wurde, mit dem Ziel, eine Erhöhung der Sportbetriebspauschale und der Förderpauschale für den Unterhalt vereinseigener Sportanlagen in Höhe von jeweils 1 Mio. Euro (von 3 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro) im Rahmendes Eckdatenbeschlusses für das Haushaltsjahr 2021 einzubringen und dieses aber aufgrund der Haushaltslage so nicht mehr vorgesehen ist und insofern hierzu keine weitere Beschlussvorlage eingebracht wird, wird das Schreiben an alle ehrenamtliche Stadträte zugeleitet.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit geschäftsordnungsgemäß damit erledigt ist.