Öffnungsstrategie für Münchner Sportvereine und -Akteurinnen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 25.2.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihren Antrag vom 25.2.2021 nehme ich Bezug.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrags handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Der Antrag lautet wie folgt:
„Das Referat für Bildung und Sport entwickelt zusammen mit den Vertreterinnen der Münchner Sportvereine einen Strategieplan zur Öffnung der Sportstätten während der verschiedenen Pandemie bzw. Lockdown Situationen.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Hinsichtlich der Öffnung der Sportanlagen wird auf die bestehenden Regelungen durch den Freistaat Bayern verwiesen. Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverord-nung (12. BayISMV) gibt es einen Stufenplan zur Öffnung von Sportanlagen.
Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gilt: Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, ist möglich. Nach den Regelungen der 12. BayISMV waren frühestens ab 22. März 2021 weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vorgesehen.
Steigt die 7-Tage-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben (sog. Notbremse).Letzteres ist derzeit für das Gebiet der Landeshauptstadt München wieder der Fall. Damit ist nur kontaktfreier Individualsport im Freien (also allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands) möglich.
Das Referat für Bildung und Sport hatte die Freisportanlagen bereits geöffnet, bevor diese wieder schließen mussten. Eine erneute Öffnung wäre umgehend möglich, sobald die Inzidenzwerte dieses erlauben.
Auch für die Indoorbereiche (u.a. Schulschwimmbäder, Sporthallen) bereitet sich das Referat für Bildung und Sport hinsichtlich der weiteren unterschiedlichen Szenarien bestmöglich vor, um die vorhandenen Sportanlagen umgehend wieder einer Nutzung zuzuführen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.