Zügige Wieder-Aufnahme von Sportangeboten für Kinder und Jugendliche zur Ermöglichung ihrer motorischen und sozialen Entwicklung
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Nicola Holtmann, Dirk Höpner, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 9.2.2021
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 9.2.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage zusammenfassend folgenden Text vorausgeschickt:
„Laut § 26 der 11. Bayerischen Infektionsschutzverordnung kann das KVR bei einem Inzidenzwert unter 50 erleichternde Regelungen durch Allgemeinverfügungen beschließen. München liegt seit 7 Tagen unterhalb des Inzidenz-Wertes von 50.
In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01231 ‚Bedürfnisse von jungen Menschen in Krisenzeiten‘ vom Sozialreferat, Stadtjugendamt, vom 2.10.2020 wurden folgende Erkenntnisse aus dem 1. Lockdown im Frühjahr 2020 festgehalten:
‚Anhaltende Kontakt- und Bildungseinschränkungen beeinträchtigen die Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit im wichtigen Verselbständigungs- und Selbstpositionierungsprozess des jungen Menschen* massiv.‘
‚Kinder* und Jugendliche* sind auch „Bewegungswesen“, ihr Bewegungsdrang ist im Schnitt größer als bei Erwachsenen. Spiel und Bewegung und dabei der Austausch mit Gleichaltrigen ist für eine altersentsprechende Entwicklung und Gesundheit notwendig.‘
Wenn keine legalen Sport-Möglichkeiten im Rahmen des Seuchenschutzgesetzes geschaffen werden, besteht die Gefahr, dass die Jugendlichen eigene Wege finden, bei denen die Infektionsgefahr sicherlich höher ist. Zudem leiden die Münchner Sportvereine an Mitglieder- und Trainerschwund und kommen an ihre finanziellen Grenzen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Ist es möglich, den Individualsport im Freien analog zu vielen anderen Bundesländern ab sofort wieder zu ermöglichen, z.B. Tennis, Leichtathletik, Skateboarding?
Antwort:
Hinsichtlich der Öffnung der Sportanlagen wird auf die bestehenden Regelungen durch den Freistaat Bayern verwiesen. Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayISMV) gibt es einen Stufenplan zur Öffnung von Sportanlagen. Für den Bereich der Landeshauptstadt München gilt derzeit ein Inzidenzwert von über 100. Derzeit ist also nur Individualsport im Freien erlaubt. Auch Tennis, Leichtathletik und Skateboarden wäre folglich möglich, sofern dieses allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt
Frage 2:
Ist eine Förderung von zusätzlichen Individual-Sportangeboten auf öffentlichen Sportplätzen kurzfristig möglich, wie z.B. HipHop Tanzkurse oder Kampfsportarten?
Antwort:
Kurse und Kampfsportangebote unterliegen den Regelungen des Mannschafts- bzw. Gruppensports und stellen damit keinen zulässigen Individualsport dar.
Frage 3:
Unter welchen Auflagen kann der Mannschaftssport kurzfristig wieder aufgenommen werden?
Antwort:
Sport in Gruppen ist derzeit, unabhängig von der Erfüllung von Auflagen oder dem Vorhandensein von Konzepten, nicht zulässig (ausgenommen der Kader- und Berufssport).
Frage 4:
Wie sieht der Plan für die schrittweise Wiedereröffnung von Vereinssport und Sportanlagen und -hallen sowie Schwimmhallen aus?
Antwort:
Nach den Regelungen der 12. BayISMV sind erst ab dem 9.5.2021 weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.