München Ticket organisiert Impfungen
Antrag Stadträte Jens Luther, Manuel Pretzl und Professor Dr. med.Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 27.1.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen eine Prüfung, inwieweit die München Ticket GmbH die Vergabe von Impfterminen mit ihrem Ticketsystem abbilden könne. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit,deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.1.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Zur Prüfung Ihres Antrags wurden das Referat für Arbeit und Wirtschaft sowie die München Ticket GmbH eingebunden.
Die Abfrage ergab, dass die Umsetzung durch München Ticket technisch möglich und grundsätzlich gut zu organisieren wäre. Jedoch kann nicht ohne Weiteres auf ein alternatives Terminierungssystem zurückgegriffen werden, denn es müssen sehr komplexe Rahmenbedingungen erfüllt werden.
Alle Impfungen erfolgen nach Maßgabe der aktuellen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums. Die Coro- naImpfV sieht in den §§ 2 bis 4 eine Priorisierung in drei Prioritätsklassen vor, wobei stets Menge und Art des verfügbaren Impfstoffes zu berücksichtigen sind. Demnach besteht ein Anspruch auf eine Schutzimpfung prioritär für Personen, die aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, sowie für Personen, die solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen. Die immer noch vorherrschende Impfstoffknappheit erfordert auch weiterhin Auswahlentscheidungen, welche Personengruppen mit welcher Priorität geimpft werden.
Da die gesetzlich verankerte Priorisierung sehr viele Menschen betrifft, setzt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hierfür die bayernweite Software BayIMCO ein. Der Algorithmus der Software berücksichtigt jeweils den aktuellen Stand der CoronaImpfV und die Empfehlungen der STIKO. Das Impfportal generiert dann aus denregistrierten Personen automatisiert eine Reihenfolge nach Impf-Priorisierung und versendet, dieser Reihenfolge entsprechend, eine Aufforderung zur Terminvereinbarung. Zur Vergabe von Impfterminen werden die registrierten Personen anhand der bei ihrer Registrierung getätigten Angaben in eine Liste eingereiht. Diese onlinebasierte Priorisierung ermöglicht den Kreisverwaltungsbehörden einen verwaltungskonformen Vollzug der gesetzlichen Vorgaben.
In der Summe wäre es daher mit einem nicht abschätzbaren Aufwand verbunden und somit nicht empfehlenswert, wenn die Landeshauptstadt München sich entschlösse, sich aus der bayernweiten Software auszuklinken und einen eigenen Weg zu gehen.
Zum in dem Antrag angesprochenen Aspekt des Callcenters sei noch angemerkt, dass die Aicher Ambulanz bereits ein Callcenter für die Personen aus der jeweiligen Priorisierungsgruppe betreibt, die keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Der Hauptweg der Anmeldung ist aber online und nur im Ausnahmefall soll das Callcenter genutzt werden. Die durchschnittliche Auslastung wird erfasst und ggf. erfolgt eine entsprechende Anpassung der Kapazität.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.