U-Bahn-Stationen – Geflieste Säulen als verbindendes Identitätsmerkmal erhalten
Antrag Stadträte Hans-Peter Mehling und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/FW) vom 14.10.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Erhaltung der farbigen Großfliesen bei der Sanierung der U-Bahn-Stationen Sendlinger Tor, Goetheplatz, Odeonsplatz, Universität, Giselastraße und Dietlindenstraße.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH (SWM) / Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet. Ich bitte zunächst für die verspätete Beantwortung um Entschuldigung.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der SWM/MVG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Die Stadtwerke München sind sich der stadtgestalterischen und kulturellen Bedeutung der Münchner U-Bahnhöfe bewusst.
In den letzten Monaten wurde in Zusammenarbeit mit einem namhaften Münchner Architekturbüro ein Gestaltungsleitfaden für die Modernisierungen der U-Bahnhöfe der alten U6 Stammstrecke entwickelt. Dieser beinhaltet eine umfangreiche Analyse des Bestandes, bei dem die vorhandenen gestalterischen Qualitäten und Potentiale des Bestandes identifiziert wurden.
Es wurden aber auch neue, moderne Gestaltungselemente definiert. Als Ziel für die anstehenden Sanierungen der öffentlichen Bereiche wird eine zeitgemäße U-Bahnhof Architektur angestrebt, welche die vorhandenen Qualitäten des Bestandes bestmöglich einbindet. Da die farbigen Keramikverkleidungen der Säulen als ein wesentliches, identitätsbildendesGestaltungsmerkmal der ersten Münchner U-Bahnlinie gesehen werden, die auch den Charakter der jeweiligen U-Bahnhöfe prägen, ist im Leitfaden vorgesehen, diese auch bei anstehenden Modernisierungsprojekten auf der U6 Stammstrecke zu erhalten und in die neue Bahnhofsgestaltung zu integrieren.
Neben dem gestalterischen Aspekt erfüllen die farbigen Säulen am Bahnsteig auch einen funktionalen Aspekt. Sie dienen den Fahrgästen als ein Erkennungsmerkmal des jeweiligen U-Bahnhofs und ermöglichen eine bessere Orientierung.
Es ist ferner angedacht, die jeweilige individuelle Farbe der Säulen als gestalterisches Merkmal in andere Bereiche der U-Bahnhöfe zu übertragen und dadurch eine eigenständige Bahnhofsfarbe zu etablieren, welche als individuelles Erkennungsmerkmal für den gesamten Bahnhof gilt und die Teil eines mehrerer U-Bahnhöfe umfassenden Farbcodes ist. Des Weiteren ist in einzelnen Fällen angedacht, die farbigen Keramiken, ähnlich wie bei dem bereits generalsanierten U-Bahnhof Münchner Freiheit durch z.B. farbiges, indirektes Licht leicht zu betonen. Allerdings muss in diesem Zusammenhang angemerkt werden, dass der bauliche Zustand der fast 60 Jahre alten Säulenverkleidungen von mehreren U-Bahnhöfen in den Überlegungen berücksichtigt werden muss. Sollte eine Rückverankerung der Fliesen nicht mehr möglich sein, oder es sind nur noch wenige Restbestände der Fliesen vorhanden, müssen sinnvolle Alternativen gesucht werden. Eine 1 zu 1 Wiederherstellung dieser handwerklich hergestellten Keramiken hat sich bisher als sehr kompliziert, langwierig und kostspielig erwiesen. Stellt sich der Umfang einer Modernisierungsmaßnahme, vergleichbar dem innerstädtischen Knotenbahnhof Sendlinger Tor als sehr komplex dar, ist eine abweichende Betrachtung durchzuführen, da aufgrund der massiven Umbau- und Sanierungsmaßnamen der Bestand nicht mehr erhalten werden kann, was zur Folge hat, dass ein neues, ganzheitliches Gestaltungskonzept zur Anwendung kommen muss. Hierzu wurde beim Sendlinger Tor im Jahr 2014 ein Architekten-Wettbewerb durchgeführt, bei dem ein neues Gestaltungskonzept gewählt wurde, welches eine ganzheitliche Neugestaltung vorsieht.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass wir Ihren Antrag zufriedenstellend beantworten konnten und dieser als erledigt gelten darf.