Schnelltestungen an Münchner Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen
Anfrage Stadträte Hans-Peter Mehling und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/ FW) vom 16.3.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Nach Bekanntgabe der Bundesregierung und des Bundesgesundheitsministers steht ab Mitte März für alle Bürger*innen pro Woche ein kostenloser Schnelltest zur Verfügung, wobei eine Testung auf freiwilliger Basis erfolgt. Sichergestellt ist, entsprechend der öffentlichen Bekanntgaben, auch, dass alle freiwillig teilnehmenden Apotheken, neben den bereits bekannten Teststellen, ab Montag, 15.3.2021, staatlich befugt und befähigt sind, diese Schnelltests in den Apotheken vorzunehmen und das Ergebnis auch zu testieren.
Nach Bekanntgabe durch die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Ministerpräsidenten findet ab Montag, 15.3.2021, an allen Schulen wieder Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Covid 19 Restriktionen in Bezug auf Maskenpflicht, Mindestabstand und Lüftungen statt.
Zeitnahe Schnelltestungen direkt an den Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen, wie dies auch bereits in verschiedenen deutschen Städten praktiziert wird, sind deshalb, schon aus Gründen einer Kontrolle der Inzidenzentwicklungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs nach Aussage aller Experten unbedingt zu empfehlen.“
Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die Beantwortung erfolgt in Absprache mit dem RBS. Bevor ich auf Ihre Fragen im Detail eingehe, möchte ich kurz allgemein zur Rolle der Schnelltestungen Stellung nehmen:
Antigen-Schnelltests stellen nur eine Momentaufnahme dar und können sowohl falsch negativ als auch falsch positiv sein. Sie verhindern keine Infektion mit SARS-CoV-2, sondern decken eine solche auf. Damit können sie zur Verkürzung von Infektionsketten beitragen, insbesondere, wenn sie regelmäßig durchgeführt werden. Selbst bei täglicher Testung kann keinesfalls auf die Einhaltung der Rahmenhygienepläne und der AHA+L Regeln verzichtet werden (Einhalten eines Mindestabstands von 1,5m, Beachtenvon Hygieneregeln, Tragen einer (Alltags) Maske und das regelmäßige Lüften von Lehrerzimmern und Klassenräumen).
Frage 1:
Wie kann direkt an den Schulen und Bildungseinrichtungen eine wöchentliche, freiwillige Schnelltestung für das Lehr-, und Unterstützungspersonal sowie die Schüler*innen möglichst zeitnah zum 15.0.2021 sichergestellt werden?
Antwort:
Mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen zum 15.3.2021 standen noch nicht genügend Selbsttests für Personal und Schüler*innen an den Münchner Schulen zur Verfügung. Daher wurde die Möglichkeit für die Reihentestung bis zu den Osterferien verlängert. Die freiwilligen Reihentestungen erfolgten durch berechtigte Anbieter oder über entsprechende Zeitkontingente am Testzentrum auf der Theresienwiese.
Zwischenzeitlich wurden durch den Freistaat für die Schulen und Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellte Selbsttests vom Referat für Bildung und Sport (RBS) an dieselben flächendeckend verteilt. Zudem haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend geändert, dass ein negatives Testergebnis grundsätzlich inzidenzunabhängig Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist. Die Testungen müssen mindestens 2-mal wöchentlich durchgeführt werden. Eine Testung in der Kindertageseinrichtung muss nur für Kinder ab dem Schulalter durchgeführt werden und ist nur dann erforderlich, sofern bei Betreuungsbeginn der letzte Schulbesuch des Kindes mehr als 24 Stunden (bzw. 48 Stunden in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100) her ist.
Frage 2:
Ist ggf. seitens RBS beabsichtigt, das Lehr- und Unterstützungspersonal vor Ort sehr zeitnah im Gebrauch der Schnelltests zu schulen und im Rahmen der Testungen auch einzusetzen?
Antwort:
Die Tests können ohne Unterstützung medizinisch geschulten Personals durchgeführt werden, weil der Abstrich von den Schüler*innen selbst direkt im vorderen Nasenbereich erfolgt. Die Selbsttestung wird durch eine Lehrkraft lediglich begleitet.
Um sich bei der Einführung der Selbsttests unterstützen zu lassen, hatten die Schulen die Möglichkeit, sich an lokale Hilfsorganisationen (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz) zu wenden. Das RBS hat Schulen bei der entsprechen-den Kontaktaufnahme mit Hilfsorganisationen unterstützt. Eine direkte Begleitung der Selbsttests durch die Hilfsorganisationen ist in der Regel nicht möglich.
Zudem wurden den Kindertageseinrichtungen und Schulen vom Bayerischen Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales bzw. StMUK Videos und Anleitungen zur Selbsttestung zur Verfügung gestellt.
Frage 3:
Wie und durch wen erfolgt die dann erforderliche Zuführung an kostenlosem Testmaterial an die Schulen und Bildungseinrichtungen der Stadt?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München nimmt die Verteilung der Selbsttests an die Münchner Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft wahr. Das Referat für Bildung und Sport hat die entsprechenden Bedarfe ermittelt und die durch den Freistaat gelieferten Testkits anteilig ausgeliefert. Den rund 550 öffentlichen und privaten Schulen Münchens wurden so vom RBS in kürzester Zeit bereits 1.774.540 Selbsttests geliefert.
Im Bereich Kindertagesbetreuung wurden 350.000 Selbsttests geliefert, die an Kindertageseinrichtungen, Tagesheime und Heilpädagogische Tagesstätten in freier sonstiger, sowie städtischer Trägerschaft sowie an die Kindertagespflege verteilt wurden.
Frage 4:
Erhalten die Leitungen von Schulen und Bildungseinrichtungen vor Ort ebenfalls die Berechtigung/Befähigung zur offiziellen Testierung der Testergebnisse vor Ort?
Antwort:
Bei den zur Verfügung gestellten Schnelltests handelt es sich um Selbsttests. Damit ist jede sich positiv testende Person bzw. ihre/seine Erziehungsberechtigten verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Selbsttests weisen gegenüber den Point of Care (POC)-Antigen-Schnelltests, wie sie durch Testzentren und autorisierte Apotheken durchgeführt werden, eine geringere Aussagekraft auf. Eine Attestierung eines negativen Testergebnis ist für Selbsttests rechtlich nicht vorgesehen. Somit erübrigt sich eine offizielle Berechtigung zur Attestierung.