Feinstaubbelastung durch Streusplitt erhöht?
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.3.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Ihrer Anfrage haben Sie folgende Ausführung vorangestellt:
„Der auf den Straßen und Wegen liegengebliebene Streusplitt staubt bei dem trockenen Wetter enorm. Die Kehrmaschinen – meist trockene Kehrung mit enormer Aufwirbelung – kommen in der Regel erst in den Monaten April oder gar Mai. Städte im Ausland, die auch Splitt zum Streuen verwenden, kehren notfalls mehrmals. Wieder andere Städte verwenden auch in Randbezirken Harnstoffe als Taumittel, die sich biologisch abbauen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Baureferats wie folgt:
Frage 1:
Steigt die Feinstaubbelastung in München durch das Aufwirbeln von Streusplitt?
Antwort:
Eine Untersuchung des Landesamts für Umwelt (LfU) zur Beantwortung der Frage, welchen Anteil am Feinstaub die Aufwirbelung von Streumitteln durch den Straßenverkehr hat, kommt zu dem Schluss, dass die Bestandteile des Streusplitts keinen signifikanten Jahresgang besitzen. Eine Differenzierung der Bestandteile im Feinstaub zwischen Streusplitt und Straßenabrieb ist nicht gegeben. Die Rückverfolgung eines erhöhten Feinstaubgehalts auf die Ausbringung von Streusplitt während des Winterdiensts kann demnach nicht vollzogen werden.
Frage 2:
Werden gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte überschritten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort:
Die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub werden im gesamten Stadtgebiet seit 2012 eingehalten. Das heißt im Jahresmittel wird der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ PM10 und 25 µg/m³ PM2,5 unterschritten und für PM10 liegen weniger als 35 Überschreitungstage des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ vor. Außerdem ist eine Berücksichtigung der Überschreitungstage aufgrund vom Winterdienst gesetzlich vorgeschrieben. In der39. BImSchV, der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen des Bundesimmissionsschutzgesetzes regelt § 25 den Umgang mit Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten für Feinstaubpartikel (PM10) auf Grund der Ausbringung von Streusand oder Streusalz auf Straßen im Winterdienst. Dieser legt fest, dass Überschreitungstage des Tagesimmissionsgrenzwertes von 50 µg/m³, die auf die Ausbringung von Streusand oder -salz zurückzuführen sind, nicht zu berücksichtigen sind. Die Verantwortung für die Überwachung der Luftqualität gemäß 39. BImSchV obliegt dem Landesamt für Umwelt.
Frage 3:
Wenn ja, wie möchte die Landeshauptstadt auf dieses Phänomen reagieren, um die Grenzwerte einzuhalten?
Antwort:
Auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundlagen liegt kein Handlungsbedarf bei der Landeshauptstadt München vor.
Nichtsdestotrotz wird im Winter innerhalb des Vollanschlussgebietes der Splitt auf Gehbahnen und Radwegen in den Wärmeperioden im Zuge der satzungsgemäßen Reinigung weitestgehend abgekehrt. Gemäß Beschluss des Stadtrates „Evaluation des intensivierten Winterdienstes auf Radverkehrsanlagen und Gehbahnen“ vom 9.10.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10857) organisiert das Baureferat auch außerhalb des Vollanschlussgebietes die Splittabkehr so, dass analog den Radwegen innerhalb des Vollanschlussgebietes, der ausgebrachte Splitt während längerer Wärmeperioden aufgekehrt wird. Diese Zwischenabkehr wurde im aktuellen Winter Anfang März abgeschlossen und die Abkehr des Splitts auf den Fahrbahnen zu diesem Zeitpunkt begonnen.
Die städtische Straßenreinigung kehrt dabei ausschließlich mit Hilfe des Nassreinigungsverfahrens. Das bedeutet, die Kehrmaschinen befeuchten die Flächen mit Wasser und nehmen im Anschluss den befeuchteten Kehricht auf. Aus diesem Grund beschafft das Baureferat nur noch Fahrzeuge mit einem PM10 Zertifikat. Diese Kehrmaschinen reinigen nicht nur von grobem Schmutz, sondern es wird auch durch ein spezielles Reinigungsverfahren der auf den Flächen befindliche Feinstaub entfernt.
Gemäß den Regelwerken zum Winterdienst und den aktuellen Veröffentlichungen, wie beispielsweise in der Mitteilung „Feinstaubquelle Streusalz?“ vom 29.12.2006 des Deutschen Forschungszentrums für Gesundheit und Umwelt dargelegt, stellt der Einsatz von chemischen Auftaumitteln, wie Harnstoff, Phosphatverbindungen, Ammoniumsalzen usw.,aus ökologischer Sicht keine Alternative dar. Aktuell arbeitet das Baureferat beim Arbeitsausschuss Winterdienst der Forschungsgesellschaft für Stra-ßen- und Verkehrswesen an zwei Forschungsprojekten zum Unterhalt und Winterdienst auf Radverkehrsanlagen mit. Ein Untersuchungspunkt sind hier auch mögliche Alternativen zum Streusplitt.