Kulturflächen und Subkultur in München ausbauen – Kulturflächen auf Dächern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.6.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Mit Ihrem Antrag, den ich mir nachstehend erlaube aufzuteilen, fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR), auf:
a) mindestens fünf geeignete städtische Dachflächen zu benennen, auf denen kurzfristig, aber dauerhaft Kulturflächen für die Münchner*innen geschaffen werden können
und
b) gemeinsam mit Vertreter*innen der Münchner Wirtschaft, den Kulturschaffenden und den Münchner Vermieter*innen abzuklären, ob geeignete Dachflächen für die Erschließung als Kulturflächen zur Verfügung stehen. Über geeignete Flächen ist dem Stadtrat zu berichten und dies zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Grundsätzlich ist einführend anzumerken, dass potentiell geeignete Dachflächen, die als Flachdächer ausgebaut sind, in aller Regel entweder begrünt sind oder für Technikeinrichtungen (z.B. für Klimaanlagen, Lüftungsanlagen, Aufzüge, Telekommunikationseinrichtungen) bzw. durch Solar-/ bzw. Photovoltaikanlagen genutzt werden. Dort, wo Dächer betretbar sind, z.B. als Dachterrassen, sind sie in aller Regel so ausgebaut, dass diese den Nutzer*innen/Be
wohner*innen des Gebäudes als Frei- oder Pausenräume
zur Verfügung stehen, also nicht frei disponibel sind. Der überwiegende Teil der stadteigenen Dachflächen scheidet deshalb hinsichtlich einer Aktivierung im Sinne Ihres Antrags aus.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf das Antwortschreiben des Kommunalreferates zum Antrag „Öffnung städtischer Dachflächen für Kultur & Sport – zumindest temporär“ aus dem Jahr 2015 hinzuweisen, indem das Thema Dachflächennutzung bereits Gegenstand war (siehe Anlage 1). Das dort Genannte gilt fort.
Viele Dächer sind aufgrund ihrer Beschaffenheit grundsätzlich nicht geeignet, begangen zu werden. Anforderungen an Statik, Rettungswege, Absturzsicherungen oder auch bestehende Unfallgefahren aufgrund der Oberflächenstruktur, lassen eine Nutzung bei Bestandsgebäuden überwiegend nicht zu. Insofern die baurechtlichen Gegebenheiten eine Nutzung nicht ausschließen, wären Fragen hinsichtlich des Zuganges sowie der Kontrolle der Besucherzahlen weitere kritische Kriterien, gerade auch hinsichtlich etwaiger Durchführungen von Veranstaltungen.
Hinzu kommt, dass ein Umbau von anders genutzten oder ungenutzten Dachflächen zur Kulturfläche in aller Regel mit baulichen Eingriffen in die jeweilige Immobilie verbunden wäre. Es müssten großteils Nutzungsänderungen beantragt und anschließend ein baulicher und damit finanzieller Aufwand, z.B. für die notwendige Herstellung zusätzlicher Fluchtwege im Rahmen von Brandschutzmaßnahmen, betrieben werden.
Außerdem ist anzumerken, dass mit einer entsprechenden Dachflächennutzung meist auch Emissionen, insbesondere Lärm verbunden sind bzw. sein können, die für das Umfeld eine Belastung darstellen können und Konflikte mit Anwohner*innen erwarten lassen.
Auf die ebenfalls beigefügte Antwort des Referates für Stadtplanung und Bauordnung aus dem Jahr 2016 (Anlage 2) zum Antrag „Öffnet die Dächer“ darf ich Sie deshalb ergänzend hinweisen. Hier werden neben den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aspekten auch noch einmal die vom KR angeführten Aspekte bestätigt.
Aus den genannten Gründen konnte eine Öffnung städtischer Dächer bislang im Rahmen von Pilotprojekten auf den Verwaltungsgebäuden des KR selbst (Roßmarkt 3 und Denisstraße 2) für den Sportbereich durchgeführt werden. Es wird zudem bereits seit längerem zwischen BAU und KR abgestimmt, wie eine Öffnung des Dachs Roßmarkt 3 durch Umbauten auch für kulturelle Nutzung ermöglicht werden kann. Das KR erhofft sich daraus eine Vorbildwirkung für andere städtische Referate.
Das referatsübergreifend vom Kulturreferat, Referat für Arbeit und Wirtschaft und KR betriebene städtische Kompetenzteam Kultur- und Kreativwirtschaft (KuK) befindet sich im Rahmen seiner Aufgabenstellung zudem in kontinuierlichem Kontakt mit privaten Immobilieneigentümer*innen mitdem Ziel, diese für die Vermietung von Flächen an Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft zu gewinnen und Flächen für kultur- und kreativwirtschaftliche Projekte (bspw. Kulturdachgarten auf dem stadteigenen, in Erbpacht vergebenen Alpina Parkhaus am Stachus) sowie Zwischennutzungen zu öffnen. Dabei werden die verschiedenen Optionen der Flächenplanung und -nutzung besprochen sowie Potentiale beleuchtet. Auch Akteure und Initiativen, die ihrerseits nach Flächen suchen und zum Teil schon konkrete Projekte planen, werden durch KuK beraten, beispielsweise zu Finanzierungsthemen, gesetzlichen Rahmenbestimmungen und Genehmigungen.
Die Stadt unterstützt auch weiterhin die Umsetzung im Rahmen der dargestellten Möglichkeiten, sofern diese an konkreten Orten geplant sind und steht dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlagen sind unter folgenden Links zu finden: