Vergleich zu anderen Kommunen bei Unterstützung der E-Mobilität
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 14.8.2020
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Die E-Mobilität ist nicht nur in der Landeshauptstadt München ein großes Thema, sondern auch in anderen Kommunen. Leider gibt es keine bundesweit flächendeckende und einheitliche Regelung im Elektromobilitätsgesetz. Stattdessen ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstanden. Es ist wichtig die Attraktivität der E-Mobilität sowohl für die Münchnerinnen und Münchner als auch für die Besucherinnen und Besucher weiterhin zukunftsfähig zu fördern. Um eine Übersicht der Regelungen der Landeshauptstadt München im nationalen Vergleich zu bekommen, wird der Stadtrat unbedingt über die in der Landeshauptstadt München geltenden Regelungen und laufenden Projekte in Vergleich zu anderen Kommunen informiert.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung. Die darin aufgeworfene Frage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Welche Möglichkeiten zur Unterstützung der E-Mobilität nimmt die Landeshauptstadt München wahr im Vergleich zu anderen Kommunen z.B. Dortmund, Stuttgart, Frankfurt (Main)?
Antwort:
Seit 2015 wird unter Federführung des Referats für Klima- und Umweltschutz (RKU – ehem. Referat für Gesundheit und Umwelt) in enger Zusammenarbeit mit dem Baureferat (BAU), Direktorium (DIR), Kommunalreferat (KOM), Kreisverwaltungsreferat (KVR), Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW), dem Mobilitätsreferat (MOR) und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN) sowie unter Beteiligung des Referats für Bildung und Sport (RBS) äußerst erfolgreich das „Integrierte Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität in München“ (IHFEM) umgesetzt.
Das Handlungsprogramm liegt aktuell in seiner dritten Fassung vor und ist mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 65 Mio. Euro an Sach-, Investitions- und Personalmitteln ausgestattet. Es umfasst derzeit einen Katalog von 29 Maßnahmen in elf Handlungsfeldern, wovon mit Stand31.12.2020 insgesamt neun Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen waren und sich 20 Maßnahmen noch in Umsetzung befanden
Das IHFEM bündelt alle Aktivitäten der Landeshauptstadt München (LHM) zur Förderung von Elektromobilität und emissionsfreien Antrieben. Durch Investitionen in Infrastruktur (z.B. Ladeeinrichtungen, Mobilitätsstationen) und entsprechende Regulierungen (z.B. kostenloses Parken für emissionsfreie Fahrzeuge) werden geeignete Rahmenbedingungen für einen Markt- hochlauf von emissionsfreien Fahrzeugen in München geschaffen. In Verbindung mit attraktiven Förderangeboten (z.B. Förderprogramm „München emobil“, Förderprogramm E-Taxi), begleitenden Maßnahmen zur Information der Bürger*innen (z.B. Kommunikationsmaßnahmen) und Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildung von Fachkräften sowie Kooperationen mit Forschungseinrichtungen wird die Umstellung des herkömmlich motorisierten Verkehrs auf emissionsfreie Antriebstechniken erreicht.
Im Rahmen des Programms läuft auch die Umstellung der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge bis 2,5 t des stadteigenen Fuhrparks auf emissionsfreie Antriebe mit dem Ziel, diesen Bereich bis spätestens zum Jahr 2023 vollständig umzustellen. Bis Ende 2021 werden rund 210 batterieelektrische Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark im Einsatz sein. Mit dem städtischen Förderprogramm „E-Taxi“ wird darüber hinaus die sukzessive Umstellung der Münchner Taxi-Flotte auf Fahrzeuge mit emissionsfreien Antrieben unterstützt. Bislang wurden im Rahmen des Programms rund 1,2 Mio. E-km im Stadtgebiet Münchens emissionsfrei zurückgelegt.
Die Stadtwerke München konnten im Rahmen der Umsetzung des IHFEM mittlerweile rund 1.200 öffentliche Ladepunkte auf öffentlichem Stadtgrund errichten – deutschlandweit ein Spitzenwert.
Im Rahmen des Förderprogramms „München emobil“ gingen seit 2016 knapp 10.400 förderfähige Anträge ein. Damit förderte die Landeshauptstadt bislang 154 E-PKW, 2.985 E-Leichtfahrzeuge, 2.234 Pedelecs (förderfähig bis 31.12.2019), 5.034 Lastenpedelecs sowie 1.098 private Ladeeinrichtungen (Stand Februar 2021).
Über das im RKU federführend betreute Förderprogramm „Laden in München“, welches im Rahmen des Bundesprojekts „München elektrisiert – Me“ entwickelt und finanziert wird, werden bereits 46 Ladepunkte eines großen Unternehmens im Stadtgebiet München gefördert. Weiterhin zeigen auch Wohneigentümergemeinschaften Interesse an einer Förderung von Ladeinfrastruktur. Die ersten interessierten WEG habenbereits angefragt oder Anträge eingereicht. Insbesondere für Wohneigentümergemeinschaften sind die Förderbedingungen mit 60% der förderfähigen Gesamtkosten besonders attraktiv.
Bis dato hat keine andere Kommune in Deutschland ein derart umfangreiches und finanzstarkes Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität und anderer emissionsfreier Antriebstechnologien auf den Weg gebracht. Dies wird vor allem im direkten Vergleich mit den Maßnahmen der neben München größten deutschen Kommunen bzw. Stadtstaaten deutlich. Für diesen Städtevergleich war das Sachgebiet Elektromobilität meines Referats im direkten Austausch mit den jeweils Zuständigen der einzelnen Verwaltungen, wobei diese regelmäßig den Wunsch äußerten, mit München zum IHFEM in stärkerem interkommunalem Austausch zu bleiben. Auch daran zeigt sich, dass München mit diesem Handlungsprogramm bundesweit eine echte Vorbildfunktion einnimmt.
Berlin:
Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) setzt die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) eine Maßnahme um, die kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Anreize bietet, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen.
Im Fokus der Fahrzeug-Förderung stehen Elektro-Nutzfahrzeuge, Klein- und Leichtfahrzeuge, E-Roller und E-Bikes (S-Pedelecs und Kleinkrafträder) mit reinem Batteriebetrieb, mit Brennstoffzellenantrieb und Plug-In-Hybridantrieb.
Ein weiterer Teil der Förderung umfasst ein Beratungsangebot zu den Schwerpunktthemen Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur, das sich aus den Modulen Potenzialberatung und Realisierungsberatung zusammensetzt.
Das Förderangebot richtet sich an selbstständig Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin, die zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen. Die/der Antragsteller*in muss ihren/seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Hauptstadt haben. Die angeschafften E-Mobile müssen zu mehr als 50 Prozent in Berlin genutzt werden.
Die Anfrage bei der Berliner Senatsverwaltung hat ergeben: Seit seinem Start im Juli 2018 erfreut sich das Programm WELMO großer Beliebtheit. Der Berliner Senat hat dafür bisher 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.Hamburg:
Zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität der Hansestadt fördert der Hamburger Senat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Ausbau der Elektromobilität in Hamburg. Mehr Elektrofahrzeuge sollen auf die Straße kommen und die notwendige Infrastruktur geschaffen werden.
Im Rahmen des Sofortprogrammes „Saubere Luft Hamburg“ sollen bis zu 260 Elektrofahrzeuge in den Fuhrparks der Metropolregion Hamburg integriert werden.
Bis zu 7.400 Ladepunkte an und in Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg werden durch das Hamburger Verbundprojekt ELBE („Electrify Buildings for EVs“) gefördert. Dabei beschränkt sich die Förderung nicht nur auf die Hardware und Installation, sondern beinhaltet auch damit verbundene technische und bauliche Maßnahmen sowie den Betrieb innerhalb der Projektlaufzeit. Die Nachfrage bei der zuständigen Behörde hat keine Angaben zum eingesetzten Budget ergeben.
Köln:
Im Mai 2016 hat der Kölner Rat beschlossen, 400 Stellplätze auf Flächen im öffentlichen Straßenraum mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Die Stadtwerke Köln GmbH hat daraufhin ein Konzept für mögliche Standorte dieser Stationen sowie zum Betrieb eines Ladesäulennetzes erstellt, das aktuell umgesetzt wird. In Abhängigkeit von weiteren politischen Beschlüssen ist ein Ausbau des Ladesäulennetzes, über die 400 Ladepunkte hinaus, vorgesehen. Eine Anfrage bei der Kölner Stadtverwaltung hat ergeben: Für diese Maßnahme hat der Kölner Rat bislang 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Zudem stellt die Kölner Stadtverwaltung in den kommenden Jahren weite Teile ihres Fuhrparks auf Hybrid- oder Elektroantrieb um. Insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr sind massive Investitionen in die Elektromobilität vorgesehen.
Gemeinsam mit zahlreichen Anbieter*innen ist der Kölner Rat zudem bemüht, dass Elektromobilität auch im Bereich Carsharing eine wichtige Rolle einnimmt.
Mit der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Kreishandwerkerschaft Köln, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Nordrhein und dem Handelsverband NRW wurden Veranstaltungen durchgeführt, um Unternehmen über die Möglichkeiten der Förderung zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen zu informieren.In den Jahren 2019 und 2020 förderte die Stadt Köln die Anschaffung von Lastenrädern – mit und ohne Elektroantrieb. Dabei wurden jährlich knapp zwei Millionen Euro investiert. Ziel war es, für in Köln tätige kleine Unternehmen, Vereine oder Zusammenschlüsse von Privatpersonen, Anreize für einen emissionsfreien Warentransport zu geben. Im Jahr 2021 soll das Projekt fortgesetzt werden.
Frankfurt am Main:
Seit Januar 2011 werden alle Frankfurter Aktivitäten zur Elektromobilität unter dem Aktionslabel „Frankfurtemobil“ vermarktet. Ziel des Labels ist, ein Bewusstsein für Elektromobilität zu erzeugen und erfolgreiche Anwendungen zu zeigen. Hierzu werden die Internetplattform „Frankfurtemobil“ sowie eine Vielzahl von Veranstaltungen genutzt. Zudem können E-Fahrzeuge in der Frankfurter Innenstadt kostenfrei parken, je nach Parkzone max. eine bzw. zwei Stunden.
Ansonsten setzt die Stadt Frankfurt/Main bei der Förderung von Elektromobilität komplett auf die vorhandenen Landes- bzw. Bundesförderprogramme, verfügt also aktuell über kein eigenes, kommunales Förderprogramm.
Stuttgart:
Das Förderprogramm „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ gibt es seit dem Jahr 2018. Die Nachfrage war zu Beginn so hoch, dass das Budget von 250.000 Euro bereits nach einem Monat ausgeschöpft war und auf 434.000 Euro erhöht werden musste, um alle Förderanträge erfüllen zu können. 2019 wurde deshalb beschlossen, das Programm mit 500.000 Euro fortzuführen. Gefördert werden ausschließlich Stuttgarter Familien. So soll den Stuttgarter Familien und Alleinerziehenden der Umstieg auf die umweltfreundlichen, leisen und platzsparenden Gefährte ermöglicht werden. Die Höhe der Förderung liegt im Jahr 2020 bei 1.000 Euro, 2021 steuert die Stadt 800 Euro hinzu. Zudem werden nach drei Jahren 500 Euro als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde.
Zum Vergleich: Die Landeshauptstadt München fördert die Anschaffung von Lastenpedelcs mit 25% der Nettokosten bis maximal 1000 Euro.
Düsseldorf:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die Anschaffung von Ladeeinrichtungen für Elektroautos. Privaten Käufern einer Wallbox gewährt dieLandeshauptstadt einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten – maximal 500 Euro. Den Bonus erhalten nur Haushalte, die den Bezug von zertifiziertem Ökostrom oder Solarstrom nachweisen.
Diese Förderung ist Teil des Programms „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“, für das aktuell insgesamt 2,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zum Vergleich: Die Landeshauptstadt München fördert Ladeinfrastruktur mit 40% der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis max. 3.000 Euro für Normalladepunkte und max. 10.000 Euro für Schnellladepunkte.
Leipzig:
Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen ihres Mittelstandsförderprogramms den Test eines Elektrofahrzeugs im betrieblichen Alltag für die Dauer von drei Monaten. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung und ist nicht rückzahlbar. Sie beträgt 70 Prozent der monatlichen Nettorate für die Miete eines E-Fahrzeugs, maximal 350 Euro pro Monat.
Förderfähig sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Leipzig und Einrichtungen, die gemeinnützig oder im öffentlichen Interesse mit wirtschaftsfördernder Wirkung tätig sind, sofern bei diesen der Einsatz von Elektromobilität die Ziele dieser Maßnahme in besonderem Maße unterstützt.
Das Leipziger Mittelstandsförderprogramm ist mit 1,8 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet.
Essen:
Essen verfügt über keine eigenen Förderprogramme, Essener Bürgerinnen und Bürger können von Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen profitieren.
Dortmund:
Unter Federführung der Geschäftsführung des Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) und der Wirtschaftsförderung Dortmund wurde per Ratsbeschluss vom 29.9.2011 der „Lenkungskreis Elektromobilität“ eingerichtet. Damit wurde eine Schnittstelle zwischen Stadtverwaltung, Wirtschaftsförderung, Wirtschaft und Wissenschaft geschaffen und Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen, Wissenschaft und Initiativen steht eine einheitliche und zentrale Ansprechpartnerin in allen Fragen der Elektromobilität zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt Dortmund über kein eigenes Förderprogramm zur Elektromobilität.
Im direkten Städtevergleich wird deutlich, dass München mit seinem Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität sowohl bei den zahlreichen Maßnahmen als auch bei der finanziellen Ausstattung deutschlandweit eine Spitzenposition einnimmt. Damit trägt die Landeshauptstadt maßgeblich zu einer stetigen Verbesserung der lufthygienischen Situation in München bei und unterstützt gleichzeitig die Erreichung der ambitionierten städtischen Klimaschutzziele.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.