Fonds für Schülerinnen und Schüler mit Handicap
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Angelika Pilz-Strasser und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 19.2.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Aufgrund von internen und externen Abstimmungen hat sich die Bearbeitung verzögert. Wir bitten dies zu entschuldigen.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, einen Fonds für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung einzurichten und dessen Mittel schnell und unbürokratisch für die Hilfsmittelbeschaffung der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verwenden.
Zu Ihrem Antrag vom 19.2.2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits entsprochen wurde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt beantworte ich Ihren Antrag auf diesem Wege.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die von Ihnen beantragte Vorgehensweise ist für den Bereich der Schulen eine Maßnahme (Nr. 3) des Referates für Bildung und Sport im Handlungsfeld 1 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der 2. Aktionsplan wurde 2019 durch den Stadtrat beschlossen. Die o. g. Maßnahme wird bereits umgesetzt.
Als Sachaufwandsträgerin ist die Landeshauptstadt München für die Ausstattung der öffentlichen Schulen zuständig. Darunter fallen auch Gegenstände, die die Teilnahme von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder Behinderung am Unterricht unterstützen. Allerdings sind bei allen Beschaffungsprozessen die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. In Absprache mit der Vergabestelle 1 des Direktoriums, der Geschäftsleitung und Rechtsabteilung des Referates für Bildung und Sport sowie des IT-Dienstleisters wurde ein eigenes Verfahren für die Beschaffungen von Hilfsmitteln für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung festgelegt.
Voraussetzungen für solche Beschaffungen im Kontext der Lehrmittelfreiheit sind:
- Es geht immer um einen Einzelbedarf für Schüler*innen, nicht um Ausstattungsgegenstände/IT, die mehreren Schüler*innen zur Verfügung steht
- Es liegt ein fachärztliches Gutachten und/oder die Stellungnahme des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes vor.
- Es liegt ein Angebot für das Hilfsmittel/Produkt vor. Das benötigte Produkt muss ausreichend konkret beschrieben sein.
- Die Krankenkasse bzw. andere Kostenträger haben die Kostenübernahme abgelehnt. Die Ablehnung erfolgt in der Regel bei Beschaffung, die im rein schulischen Kontext stehen.
Für die Beschaffung der inklusiven Hilfsmittel steht den Schulen ein eigener Bestellschein zur Verfügung. Inklusive Hilfsmittel aus dem Bereich der IT können über die LHM Service GmbH bestellt werden.
Beim Einsatz von Hilfsmitteln (insbesondere Tablets und Laptops), die bei Leistungsfeststellungen verwendet werden sollen, bedarf es der Zustimmung der zuständigen Schulaufsicht. Investive Maßnahmen werden von der Schule beim Zentralen Immobilienmanagement des Referates für Bildung und Sport beantragt.
Die Hilfsmittel bleiben im Eigentum der Landeshauptstadt München. Sie werden für den Zeitraum des Schulbesuchs den Schüler*innen im Rahmen der Lehrmittelfreiheit zur Verfügung gestellt. Hilfsmittel, die als IT beschafft wurden, sind aus rechtlichen Gründen durch die Schule nach Beendigung des Unterrichtsverhältnisses an das Referat für Bildung und Sport zurückzugeben, soweit eine weitere Verwendung in einem schulischen Kontext nicht mehr vorgesehen ist. Andere Hilfsmittel können bei Bedarf/auf Wunsch, gegen Zahlung des Restwertes an das Referat für Bildung und Sport, an die Schülerin/den Schüler abgegeben werden.
Das beschriebene Verfahren ist ein Pilotprojekt, das auf drei Jahre angelegt ist, um den Bedarf an Hilfsmitteln besser abschätzen zu können. Im Rahmen des Projektes steht ein Budget aus laufenden Haushaltsmitteln für den Projektzeitraum zur Verfügung. Neben der Verbesserung der Hilfsmittelbeschaffung ist es ein weiteres Ziel des Projektes, eventuelle Nachfragehäufungen in Zukunft über Rahmenverträge abdecken zu können.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.