Zuschuss zum Kauf von Computerausstattung für einkommensschwache Familien
Antrag Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 12.5.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragten am 12.5.2020 für Kinder und Jugendliche in einkommensschwachen Familien, die die Voraussetzungen für einen München-Pass erfüllen, einen Zuschuss zum Kauf eines IT-Endgerätes zu bewilligen.
Obwohl das Sozialreferat eine Befassung des Stadtrates mit der Thematik in der Sitzung vom 15.10.2020 für den Herbst 2021 in Aussicht gestellt hat, halte ich inzwischen die Erstellung einer Beschlussvorlage wegen zahlreicher Neuerungen bei der Ausgabe von IT-Endgeräten durch die Schulen bzw. das Referat für Bildung und Sport, bei der Bewilligung von Leistungen für IT-Endgeräte für Schüler*innen durch das Sozialreferat und nicht zuletzt auch aus Kapazitätsgründen nicht mehr für erforderlich.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, kann ich Ihnen aber auf diesem Wege Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport hat aus Fördermitteln des Bundes und des Landes für „Schüler*innen, die zuhause über kein geeignetes Endgerät verfügen“, also ohne Bedürftigkeitsprüfung, 8.200 mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Weitere 8.400 Geräte sind derzeit in der Beschaffung. Genaues zu Finanzierung und Bestellung der Geräte bitte ich, der Dringlichen Anordnung des Oberbürgermeisters vom 12.2.2021 bzw. der entsprechenden Bekanntgabe vom 3.3.2021 (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02769) zu entnehmen.
Soweit nachweislich, etwa wegen Lieferschwierigkeiten seitens der Hersteller*innen ein mobiles Endgerät vom Referat für Bildung und Sport nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden kann, können für nicht hilfebedürftige Schüler*innen vom Sozialreferat Leistungen aus Schenkungsmitteln für den Kauf eines Tablets oder Laptops bewilligt werden. Diese Regelung gilt für Kinder und Jugendliche, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG haben, für die aber trotzdem aus einem niedrigen Familieneinkommen der Kauf eines solchen Gerätes nicht finanziert werden kann. Eine Staffelung wird dabei nicht vorgenommen, allerdings wird eine unnötige Doppelausstattung, z.B. mit zwei Druckern vermieden. Die Finanzierung wird in diesen Fällen bis Ende des Schuljahres 2020/2021 vom Sozialreferat sichergestellt. Ich gehe davon aus, dasszu Beginn des nächsten Schuljahres die vom Referat für Bildung und Sport angekündigten weiteren 8.400 Geräte zur Verfügung stehen.
Bezüglich der Leistungen für hilfebedürftige Schüler*innen darf ich der Vollständigkeit halber auf meine Antwort vom 15.3.2021 auf die Anfrage der Stadtratsfraktion der CSU vom 8.10.2020 verweisen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.