Sicherheit im innerstädtischen Radwegenetz erhöhen – Lücken dringend schließen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Anna Hanusch (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 23.11.2018
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Antrag zielt auf die Freigabe des gegenläufigen Radverkehrs in der Einbahnstraße Altheimer Eck ab.
Sie führen zur Antragsziffer 4 („Sofortmaßnahme Färbergraben/Altheimer Eck zwischen Oberanger und Damenstiftstraße in westlicher Richtung im Vorgriff auf die geplante neue Fußgängerzone“) Folgendes aus:
„Es gibt im Stadtrat einen breiten Konsens, dass der Färbergraben im Zuge der Neugestaltung des neuen Georg-Kronawitter-Platzes zur Fußgängerzone umgestaltet werden soll. Fester Bestandteil der Planungen ist, dass der Fahrradverkehr weiterhin durch den Färbergraben in östlicher Richtung fahren kann. Wenn man die Stellplätze auf der Nordseite herausnimmt, ist schon jetzt ausreichend Platz für eine neue Radverbindung zwischen dem Viktualienmarkt und dem Stachus in westlicher Richtung. Gegebenenfalls bedarf es dafür einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 20 oder 10 beim Altheimer Eck. Ab der Damenstiftstraße ist der Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung bereits gestattet. Diese Verbesserung für den innerstädtischen Radverkehr bedarf keiner baulichen Maßnahmen und sollte schnellstmöglich umgesetzt werden.“
Ich bitte zunächst für die verspätete Beantwortung um Entschuldigung.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir die Ziffer 4 des Stadtratsantrags vom 23.11.2018 mittels Brief zu beantworten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Stadtrat hat mit Beschluss der Vollversammlung vom 18.12.2019 „Bürgerbegehren „Altstadt-Radlring“ Bürgerbegehren „Radentscheid“ Umsetzung - Teil I“ (Sitzungsvorlage Nr.: 14- 20/V 15585) im Antrag der Referentin zum o.g. Stadtratsantrag Folgendes beschlossen:
„Die Ziffern 1, 2, 3 und 5 des Antrags Nr. 14-20/A 04691 der Stadtratsfraktion Die Grünen – Rosa Liste vom 23.11.2018 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Die Ziffer 4 des Antrags wird aufgegriffen und soll bis Ende 2020 behandelt werden.“
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat sich in der Sitzung am 20.5.2020 im Rahmen des Beschlusses „Verkehrsführung Hackenviertel im Rahmen der Umplanung des Georg-Kronawitter-Platzes“ (Sitzungsvorlage Nr.: 14-20/V 00236) erneut mit dem Thema befasst und per Änderungsantrag beschlossen:
„1. Von den Ausführungen im Vortrag der Referentin wird Kenntnis genommen, wonach ein Lückenschluss für den Radverkehr im Altheimer Eck und eine Festlegung der An- und Entlieferungsrouten zurzeit nicht möglich ist und eine Bürgerbeteiligung im Bebauungsplanverfahren Georg-Kronawitter-Platz erfolgt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Kreisverwaltungsreferat (Zuständigkeit ist am 1.1.2021 in das Mobilitätsreferat übergegangen) und das Baureferat zu bitten, kurzfristig zu prüfen, ob durch geeignete Abmarkierungen und weitere Geschwindigkeitsdrosselung der Fahrzeuge eine Öffnung der einbahngeregelten Straße Altheimer Eck für den gegenläufigen Radverkehr ermöglicht und damit ein Lückenschluss für den Radverkehr hergestellt werden kann.“
Zum Prüfauftrag, ob durch geeignete Abmarkierungen und eine weitere Geschwindigkeitsdrosselung der Fahrzeuge eine Öffnung der einbahngeregelten Straße Altheimer Eck für den gegenläufigen Radverkehr ermöglicht und damit ein Lückenschluss für den Radverkehr hergestellt werden kann, nimmt das Mobilitätsreferat in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München und dem Baureferat wie folgt Stellung:
Mit der Prüfung, ob die in östliche Richtung einbahngeregelte Straße Altheimer Eck für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet werden kann, hat sich das Kreisverwaltungsreferat (bis 31.12.2020 zuständige Verkehrsbehörde) bereits im Rahmen des Antrags Nr. 14-20/A 04942 vom 1.2.2019 (Attraktive Innenstadtquerung in Richtung Ost nach West mit dem Fahrrad) mit folgendem Ergebnis detailliert befasst:Die Öffnung des Altheimer Ecks für den gegenläufigen Radverkehr muss aufgrund der beiden engen Kurven im Bereich der Verschwenkung auf Höhe Altheimer Eck 6-10 (S-Kurve) und des im gegenständlichen Bereich vorhandenen hohen Aufkommens an motorisierten Verkehr (insbesondere Lieferverkehr mit größeren Fahrzeugen) aus Verkehrssicherheitsgründen abgelehnt werden.
Das Mobilitätsreferat (seit 1.1.2021 zuständige Verkehrsbehörde) hält an dieser Argumentation fest und muss die Öffnung des Altheimer Ecks für den gegenläufigen Radverkehr auch nach dem erneuten Prüfauftrag aus Verkehrssicherheitsgründen weiter ablehnen.
Dies hat im Einzelnen folgende Gründe:
Mit einem zusätzlichen Parkplatzentfall kann nicht gegengesteuert werden, da in diesem Bereich bereits beidseitig absolute Haltverbote gemäß Zeichen 283 StVO vorhanden sind.
Die im Prüfauftrag vorgeschlagene Markierung (Trennung des gegenläufigen Radverkehrs vom motorisierten Verkehr) würde keinen Erfolg versprechen, da aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich der beiden Kurven auf Höhe Altheimer Eck 6-10 (S-Kurve), diese regelmäßig, insbesondere von größeren Lieferfahrzeugen, überfahren werden müssen. Die Schleppkurven von Lkw und Müllfahrzeugen überstreichen in den engen Kurvenbereichen nahezu die gesamte Fahrbahnbreite. Dem gegenläufigen Radverkehr würde mit einer Markierung lediglich eine Scheinsicherheit suggeriert werden, die fatale Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Für die vorgeschlagene weitere Geschwindigkeitsreduzierung (derzeit Tempo-30-Zone) ist anzumerken, dass aufgrund der beengten Verhältnisse im Bereich der Verschwenkung auf Höhe Altheimer Eck 6-10 und der in diesem Bereich häufig die Fahrbahn querenden Fußgänger*innen die Kraftfahrzeuge (insbesondere größere Lieferfahrzeuge) augenscheinlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig ohnehin nicht erreichen. Da die Verkehrssicherheitsdefizite von der Straßengeometrie und der Verkehrszusammensetzung herrühren, kann auch nicht begründet werden, wegen der möglichen Zulassung des Radverkehrs entgegen der Einbahnregelung die Geschwindigkeit weiter zu reduzieren.
Eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung würde keine Öffnung der Einbahnstraße für den gegenläufigen Radverkehr ermöglichen.Dem Mobilitätsreferat ist bewusst, dass die Öffnung der einbahngeregelten Straße Altheimer Eck für den gegenläufigen Radverkehr wünschenswert ist, da damit eine Lücke im Straßennetz für den Radverkehr geschlossen werden könnte. Allerdings können wir dies nach wie vor aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vertreten.
Ich bitte von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und um Verständnis, dass wir aus den vorstehenden Gründen Ihrem Antrag nicht entsprechen können und gehe davon aus, dass die Ziffer 4 des Antrags Nr. 14-20/A 04691 damit abschließend behandelt ist.