Kulanztage für Tagesmütter nach Corona-Impfung
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 30.3.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zu Ihrer Anfrage vom 30.3.2021 „Viele Tagesmütter und Tagesväter werden derzeit gegen Corona geimpft, da sie in der Priorisierung als Erziehungspersonal in der Prio 2 eingestuft sind. Einige zeigen aufgrund der Impfung Reaktionen und fallen dadurch für einige Tage aus“, nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Ist es korrekt, dass genau diese Tage von den Kulanztagen abgezogen werden?
Antwort:
Ja, die Voraussetzung für die Gewährung der Förderleistung nach § 23 Sozialgesetzbuch VIII ist die tatsächliche Betreuung. Vom Grundsatz her sind Tagesbetreuungspersonen selbstständig tätig. Die Kulanzregelung wurde eingeführt, um Tagesbetreuungspersonen die Möglichkeit zu verschaffen, sowohl während ihres krankheitsbedingten Ausfalles als auch aus anderen Gründen betreuungsfreie Zeit ohne finanzielle Einbußen in Anspruch zu nehmen.
Frage 2:
Ist es möglich, hier wenigsten zwei Tage extra zu gewähren? Damit auch die Tagesmütter/Väter sich mit den Impfreaktionen auseinandersetzen können und sich wieder erholen dürfen.
Frage 3:
Wie kann man dieses kulante Verhalten schnellstmöglich umsetzen?
Antwort:
Die Gewährung von zwei extra Tagen zur Auseinandersetzung mit der Impfreaktion würde zu einer Ungleichbehandlung von Tagesbetreuungspersonen führen,
- die keine Impfreaktion haben,
- die am Freitag bzw. Samstag geimpft werden und ihre mögliche Reaktion am Wochenende auskurieren,
- die aus persönlichen Gründen eine Impfung ablehnen,
- die bereits geimpft wurden; eine Rückermittlung dieser Gruppe ist nur schwer möglich und würde zu einem hohen Verwaltungsaufwand führen, der von den zuständigen sozialpädagogischen Fachkräften im Bereich der Großtagespflege und Kindertagespflege nicht leistbar wäre.
Darüber hinaus wäre eine Anfrage bezüglich einer möglichen Impfreaktion bei selbstständig- und im Anstellungsverhältnis tätigen Tagesbetreuungspersonen schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Eine Ausweitung der freiwillig geleisteten Kulanzregelung würde mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von 170.100 Euro einhergehen, was aus fiskalischer Sicht vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage nicht zu befürworten ist.
Aus genannten Gründen wird seitens des Sozialreferates eine Gewährung zusätzlicher Kulanztage für Tagesbetreuungspersonen nach einer Corona-Impfung nicht befürwortet.