Die Feinstaubbelastung in der Landeshauptstadt München war zum Jahreswechsel 2021/2022 erneut erfreulich niedrig. Wie das Referat für Klima- und Umweltschutz mitteilt, blieben die maximalen Feinstaubwerte wie im letzten Jahr weit unterhalb der gemessenen Werte der Vorjahre mit Silvesterfeuerwerk zurück. Der gemessene Stundenmittelwert für Feinstaub (PM10) zwischen 0 und 1 Uhr am 1.1.2022 lag auf ähnlich niedrigem Niveau wie 2021 bei 62 µg/m³ an der Messstation der Landshuter Allee. Die Feinstaub-Stundenmittelwerte der Jahre 2020 und 2019 in der ersten Stunde des jeweiligen Neujahrs lagen demgegenüber bei 686 µg/m³ und 855 µg/m³.
Durch das Abbrennen von Feuerwerk und Böller werden normalerweise große Mengen an Feinstaub ausgestoßen. Dies spiegelt sich durch einen sprunghaften Anstieg der Schadstoffbelastung in den Feinstaubmessungen der ersten Stunden eines neuen Jahres wider. Dieser Anstieg war dieses und letztes Jahr aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen nicht vorhanden. Der durch das Feuerwerk ausgestoßene Feinstaub wird in der Regel schnell durch den vorherrschenden Wind verdünnt und die Tagesmittelwerte am Neujahrstag liegen auf einem deutlich niedrigeren Niveau als die nächtlichen Stundenmittelwerte. Der diesjährige Feinstaub (PM10) Tagesmittelwert für den 1.1.2022 liegt an der Landshuter Allee bei nur 21 µg/m³ und unterschreitet damit den Tagesmittelgrenzwert der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 50 µg/m³ deutlich. Aus Sicht der Luftreinhaltung und somit auch des Gesundheitsschutzes waren die Einschränkungen des Silvesterfeuerwerk zum Schutz der Bevölkerung deshalb sehr zu begrüßen. Eine hohe Feinstaubbelastung hat erwiesenermaßen Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere auf Atemwegserkrankungen. Auch eine Entlastung des Gesundheitssystems durch die Vermeidung zusätzlicher Verletzungen und Unfälle aufgrund des Feuerwerks sind zu befürworten.
Grundsätzlich ist die lufthygienische Situation bezüglich der Feinstaubbelastung in München als gut zu bewerten. Die gesetzlich geltenden Grenzwerte der 39. BImSchV für Feinstaub (sowohl Jahresmittelwert als auch Überschreitungshäufigkeiten des Tagesmittelwertes) werden seit 2012 im Stadtgebiet München eingehalten.