Private Christkindlmärkte – Unterstützungsangebote
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 17.11.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 17.11.2021 haben Sie Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, die privaten Christkindlmarktbetreiber von Gebühren aller Art freizustellen.“
Als Begründung haben Sie dazu Folgendes ausgeführt:
„Die Pandemie nimmt noch einmal Fahrt auf. Die 7-Tages-Inzidenzen erreichen deutschlandweit Höchststände. Der Münchner Christkindlmarkt wurde aufgrund dessen bereits gestern abgesagt. Private organisierte Christkindlmärkte hingegen sind von dieser Absage nicht betroffen. Die Veranstalter werden aber mit strengen Hygieneregeln, wie 2G+ und Einzäunung zur Kontakterfassung belegt. Das alles verursacht immense Mehrkosten, die die Veranstalter zu tragen haben bzw. die sie an ihre Beschicker weiterreichen. Auch deshalb zögern viele, ihre Märkte überhaupt zu betreiben. Wir fordern deshalb, dass zumindest die Landeshauptstadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren sowie Entgelte, z.B. für Beleuchtung etc. verzichtet.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Betreiber von Christkindlmärkten von Gebühren aller Art freigestellt werden sollen.
Bei der Erhebung von Sondernutzungs-, Verwaltungs- und sonstiger Gebühren für die Durchführung von Veranstaltungen handelt es sich um laufende Angelegenheiten im Sinne von Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO, deren Besorgung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag auf dem Schriftwege wie folgt zu beantworten:
Mit Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung am 24.11.2021 wurden Weihnachtsmärkte in ganz Bayern untersagt (§ 10 Abs. 2 der 15. BayIfSMV).
Insofern hat sich die Frage, ob und in welchem Umfang Gebühren aller Art für die Christkindlmärkte in diesem Jahr erhoben werden, erledigt. Für dieFolgejahre muss dies – abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie – zu gegebener Zeit geprüft werden.
Das Kreisverwaltungsreferat erhebt generell keine Sondernutzungsgebühren, wenn Veranstaltungen abgesagt werden. Soweit bereits Sondernutzungs- oder Verwaltungsgebühren bei den diesjährigen Christkindlmärkten zu Rechnung gestellt wurden, werden diese Gebühren erstattet.
Gebühren und Kosten für die Ver- bzw. Entsorgung bzgl. Strom, Wasser, Abwasser etc. werden von den Stadtwerken München bzw. der Münchner Stadtentwässerung erhoben. Das Kreisverwaltungsreferat als Genehmigungsbehörde hat darauf keinen Einfluss.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.