Die Bayerische Staatsregierung hat die Ausnahme von 2G- beziehungsweise 2G-Plus-Zugangsvoraussetzungen in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer und schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler*innen, die regelmäßig getestet werden, fortgeführt und verlängert. Allerdings bezieht sich diese Ausnahme zum einen nur auf minderjährige Schüler*innen und zum anderen nicht auf die Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das führt dazu, dass die sehr wichtige präventive Arbeit, beispielsweise in den Jugendzentren oder Freizeitstätten, faktisch kaum mehr möglich ist.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir sehen die Auswirkungen mit großer Sorge. Die Einrichtungen der Jugendarbeit stellen fest, dass die Besucherzahlen deutlich zurückgegangen sind. Jugendliche brauchen eine eigene Clique und wollen ihre Freizeit in der Gemeinschaft verbringen. Da ungeimpfte junge Menschen aufgrund der Kontaktbeschränkungen und der 2G-Regelung beispielsweise Jugendtreffs nicht besuchen können, trifft sich die Gleichaltrigengruppe außerhalb der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im öffentlichen und privaten Raum. Damit ist präventive Jugendarbeit faktisch kaum mehr möglich. Und das ist auch unter Infektionsgesichtspunkten kontraproduktiv.“
Sämtliche Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit haben gute Hygienekonzepte und pädagogische Mitarbeitende können Treffen moderieren. Diese Einflussnahme fehlt im öffentlichen oder privaten Raum. Durch die pandemiebedingten Belastungen der Familien, den gesellschaftlichen und medialen Druck auf Jugendliche und die immer wiederkehrenden infektionsbedingen Einschränkungen der sozialen Kontakte sind junge Menschen zunehmend psychischen Belastungen ausgesetzt. Das Jugendamt beobachtet eine Zunahme von Selbst- und Fremdgefährdungen, öfter auch die Flucht in Verschwörungsideologien, auch steigt die Zahl der Gewaltdelikte unter Jugendlichen sowie die Jugendkriminalität im öffentlichen Raum.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Da beispielsweise Jugendtreffs von Ungeimpften und nicht Genesenen aufgrund der aktuellen Regelungen selbst mit einer negativen Testung nicht mehr uneingeschränkt aufgesucht werden können, fehlen präventive und intervenierende Gespräche mit den Jugendlichen, um solche Entwicklungen frühzeitig aufzufangen. Erschreckend ist auch der enorme Anstieg von jugendpsychiatrischen und jugendtherapeutischen Notfällen. Die Jugendpsychiatrien sind übervoll, psychiatrische Beratungsstellen haben Wartezeiten von bis zu sechs Monaten. Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit würden hier zumindest den Rahmen des präventiven Kinder- und Jugendschutzes bieten, einen Vertrauensraum und niederschwellige Beratung.“ Jugendliche brauchen in der Regel bis zum 16. Lebensjahr die Zustimmung der Personensorgeberechtigten zur Impfung. Viele Jugendliche berichten, dass die gesellschaftliche Diskussion um Wirkung und Risiken der Impfungen in den Familien ausgetragen wird. So entstehen familiäre Konflikte, die die jungen Menschen noch zusätzlich belasten. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Vor diesem Hintergrund appellieren wir dringend an den Freistaat, eine Ausnahmeregelung für sämtliche Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen und diese über eine 3G-Regelung für alle junge Menschen zugänglich zu machen. Ein Testangebot vor Ort würde Infektionen in den Kinder- und Jugendtreffs minimieren, im Sinne eines positiven Lebensgefühls der jungen Menschen wirken und weiteren Belastungen und Schädigungen vorbeugen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dürfen nicht weiter die ,Verlierer‘ der Pandemie-Maßnahmen sein.“