Verwendung des Gebäudes des Krankenhauses an der Thalkirchner Straße
Antrag Stadträte Alexander Reissl und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 14.4.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Vielen Dank für die gewährte Fristverlängerung für die Beantwortung des o.g. Antrags.
In Ihrem Antrag vom 14.04.2021 fordern Sie die Stadtverwaltung auf, zu prüfen, welche weitere Verwendung das Gebäude des Krankenhauses an der Thalkirchner Straße erfahren könnte, zum Beispiel eine Nutzung durch die Stadtverwaltung oder eine städtische Beteiligungsgesellschaft. Andernfalls solle das Anwesen meistbietend verkauft werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Bisher hat das KR noch keine konkreten Informationen zur Rückgabe des Krankenhauses an der Thalkirchner Straße seitens der München Klinik (MüK) erhalten. Aufgrund der Angaben im Unternehmensplan der MüK haben wir grundsätzlich Kenntnis davon, dass eine Rückgabe des Gebäudes an die LHM geplant ist. Zum genauen Umsetzungszeitpunkt teilt die MüK jedoch mit, dass es heute noch völlig unklar sei, wann das Haus in der Thalkirchner Str. realistischer Weise leergezogen werden und damit an die LHM zurückgegeben werden könne.
Das KR beabsichtigt jedoch – unabhängig vom konkreten Rückgabezeitpunkt – bereits frühzeitig in Überlegungen und Vorarbeiten bzgl. einer Nachnutzung einsteigen. Hierzu ist, wie bereits für die Nachnutzung der Klinikstandorte Schwabing und Harlaching, in bewährter Weise die Beauftragung der MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbH (MRG) geplant. Die hierfür notwendigen Finanzmittel sollen im Eckdatenbeschluss 2022 beantragt werden. Konkrete Aufträge bezüglich der Nachnutzung für das Areal können somit nach dem entsprechenden Finanzierungsbeschluss des Stadtrates frühestens ab dem Jahr 2023 vergeben werden.
Grundsätzlich hat die Erfahrung im Bereich der Nachnutzungen auf den Klinikarealen gezeigt, dass aufgrund verschiedener Faktoren angedachteunbestimmte und zu breite Nachnutzungen schwer zu verwirklichen sind. Insbesondere die denkmalgeschützten Gebäudekubaturen und Grundrisse entsprechen häufig nicht modernen Anforderungen an eine medizinische, medizinnahe oder für die Verwaltung geeignete Nutzung. Der Umbau der denkmalgeschützten Gebäude gestaltet sich aufwändig und ist selbst mit erheblichen Zuschüssen nur sehr langfristig wirtschaftlich. Dennoch ist das KR an einer bestmöglichen Nachnutzung interessiert.
Im Sinne eines nachhaltigen Portfoliomanagements und analog zum
Beschluss des gemeinsamen Kommunalausschusses und des Finanz-
ausschusses vom 23.2.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07561) zum Nachnutzungskonzept auf dem Klinikgelände Schwabing sowie im Sinne des Beschlusses des Stadtrates vom 15.3.2017 „Bilanz und Strategien für nachhaltiges städtisches Grundstücksmanagement Portfoliomanagement des Kommunalreferates“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 08075) würde eine Vergabe des Anwesens, falls die Nachnutzung nicht durch die Stadtverwaltung oder eine städtische Beteiligungsgesellschaft erfolgt, möglichst im Erbbaurecht erfolgen, da Flächen in solch zentralen Lagen nicht wiederbeschaffbar sind.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit zunächst abgeschlossen ist.