Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt/Josephsplatz“ vorberatend beschlossen. Die bisherigen Erhaltungssatzungsgebiete „Maxvorstadt“ und „Josephsplatz“ wurden zu einem Gebiet zusammengelegt und der Umgriff um neue Bereiche im 3. Stadtbezirk (Maxvorstadt) und im 4. Stadtbezirk (Schwabing-West) erweitert. Damit werden künftig weitere rund 13.000 Münchner*innen in einem Erhaltungssatzungsgebiet leben. Nach Beschluss der Vollversammlung am 29. Juni und Veröffentlichung im Amtsblatt Mitte Juli tritt die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft. In der Stadt München gibt es dann insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, die 201.000 Wohnungen umfassen und in denen rund 348.000 Einwohner*innen leben. Dies sind 22 Prozent aller Münchner*innen.
Die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt/Josephsplatz“ gilt für große Teile des 3. Stadtbezirks und wird im Norden durch die Georgenstraße, im Osten durch Barer-, Luisen- und Augustenstraße, im Süden durch die Nymphenburger Straße und im Westen durch die Dachauer Straße, Maßmannstraße und Lothstraße begrenzt. Das Gebiet umfasst rund 18.200 Wohnungen, in denen insgesamt 27.400 Einwohner*innen leben. Gemessen an der Zahl der Wohnungen handelt es sich damit bei dem neuen Gebiet um das größte Erhaltungssatzungsgebiet in der Stadt, gemessen an der Zahl der Einwohner*innen ist es nach der Erhaltungssatzung Haidhausen (29.000 Einwohner*innen) das zweitgrößte Gebiet.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Durch die heutige Entscheidung für das größte Erhaltungssatzungsgebiet in der Landeshauptstadt München setzen wir ein deutliches Zeichen dafür, dass neben der Schaffung auch der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für uns allerhöchste Priorität hat. Die neu beschlossene Erhaltungssatzung trägt zur langfristigen Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zum Schutz gewachsener Bevölkerungsstrukturen in der Landeshauptstadt München bei.“
Seit Anfang 2021 wurden 21 Erhaltungssatzungen erlassen, 19 davon nun auf unbefristete Zeit. Komplett neu hinzu kamen dabei die Gebiete „Obere Au“, „St.-Vinzenz-Viertel“, „Ebenau“ und „Berliner Viertel“. Seit dem Jahr 2020 konnten so 26.000 Wohnungen mit 41.000 Einwohner*innen mehr unter Schutz gestellt werden.
Die Stadt München nutzt alle Möglichkeiten, gewachsene Bevölkerungsstrukturen zu bewahren und Verdrängungsprozesse zu vermeiden. Bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen sowie Luxusmodernisierungen über dem ortsüblichen Standard und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen werden in Erhaltungssatzungsgebieten nur in speziellen Fällen genehmigt. Auf (un)bebauten Grundstücken hat die Landeshauptstadt München dort ein Vorkaufsrecht. Das Instrument kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Informationen sind unter www.muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.