Fragen zu Straftaten in städtischen Flüchtlingsunterkünften
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 6.4.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 6.4.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Laut mehrerer Medienberichte ist es in den vergangenen Wochen in Deutschland und Bayern wiederholt zu Tumulten und strafrechtlich-relevanten Vorfällen in Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen gekommen. Unter anderem laufen aktuell Ermittlungen gegen einen Tunesier und einen Nigerianer, wegen der Vergewaltigung einer jungen Ukrainerin in einer temporären Flüchtlingsunterkunft in Düsseldorf. Aber auch in München ereignete sich erst vor kurzem ein schwerer Fall, als mehrere Roma in einer mittlerweile geschlossenen Unterkunft am Marsplatz randalierten. Viele echte Kriegsflüchtlinge, aber auch ehrenamtliche Helfer beklagen sich entsprechend über die Sicherheit in den Heimen, was einige Fragen aufwirft.“
Zu Ihrer Anfrage vom 6.4.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1.1:
Wie viele nicht-ausländerrechtlich-relevante Straftaten ereigneten sich zwischen 2014 und 2021 in städtischen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
Antwort:
Die Erfassung strafrechtlich relevanter Taten obliegt den zuständigen Sicherheitsbehörden. Aussagen hierzu kann daher nicht das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, sondern ausschließlich das Polizeipräsidium München als Landesoberbehörde der Landespolizei Bayerns treffen. Der Sicherheitsreport der Polizei München kann unter www.polizei.bayern.de/ muenchen/kriminalitaet/statistik digital abgerufen werden.
Es liegen dem Sozialreferat keine Meldungen über eine zugespitzte Gefährdungslage des Personals oder ehrenamtlich engagierter Bürger*innen vor. Auch wurden keine signifikante Tendenz einer Zunahme von Straftaten in den Münchner Unterkünften festgestellt. Die Aussagen im Text der Anfrage können daher nicht nachvollzogen werden.
Schutzmaßnahmen für Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen werden durch das Sozialreferat der Landeshauptstadt München, insbesonderedurch das Gewaltschutzkonzept für städtische Unterkünfte der Wohnungslosen- und Flüchtlingshilfe München, gewährleistet (siehe Beschlussfassung des Sozialausschuss vom 18.3.2021, Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02465).
Fragen:
1.2: Um welche Delikte handelte es sich dabei konkret? (Bitte nach Deliktart und Häufigkeit pro Jahr aufschlüsseln.)
1.3: Wie viele Tatverdächtige wurden ermittelt? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
1.4: Wie viele Opfer wurden erfasst? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
1.5: Auf welche Summe belaufen sich die hierbei entstandenen finanziellen Schäden? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
2.1: Was waren die 10 häufigsten Nationalitäten unter den Tatverdächtigen nach 1.3? (Bitte unter Angabe der Täterzahl pro Nationalität ausweisen.)
2.2: Was waren die 10 häufigsten Nationalitäten unter den Opfern nach 1.4? (Bitte unter Angabe der Opferzahl pro Nationalität ausweisen.)
3.1: Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden zwischen 2014 und 2021 in städtischen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen festgestellt? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
3.2: Um was für Ordnungswidrigkeiten handelte es sich dabei konkret? (Bitte nach Art und Häufigkeit pro Jahr aufschlüsseln.)
3.3: Auf welche Summe belaufen sich die hierbei entstandenen finanziellen Schäden? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
4.1: Was waren die 10 häufigsten Nationalitäten unter den Ordungswidrigkeitenbegehenden nach 3.1? (Bitte unter Angabe der Ordungswidrigkeitenbegehenden pro Nationalität ausweisen.)
5.1: Welche konkreten Maßnahmen ergreift man seitens der Landeshauptstadt um die Sicherheit der Flüchtlinge, des Einrichtungspersonals und der ehrenamtlichen Helfer zu gewährleisten?
5.2: Auf welche Summe belaufen sich die hierbei entstandenen Kosten seit 2014? (Bitte pro Jahr aufschlüsseln.)
5.3: Bestehen derzeit aus Sicht der Stadt noch Defizite, bzw. Verbesserungspotenzial beim Schutz der Flüchtlinge, des Einrichtungspersonals und der ehrenamtlichen Helfer?
5.3.1: Falls 3.3 bejaht wird, welche weiteren Maßnahmen wären für die Zukunft erstrebenswert?
5.3.2: Warum wurden diese Maßnahmen bislang nicht implementiert?
Antwort:
Vgl. Antwort zu Frage 1.1.