Grundschulsituation in Untermenzing
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz und Winfried Kaum (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 18.5.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags Nr. 20-26/A 02753 vom 18.5.2022 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie um Prüfung, ob die Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße vollständig in die neue Grundschule Theodor-Fischer-Straße umgesiedelt werden kann. Dabei sollen die Schulwege in die Prüfung einbezogen und berücksichtigt werden, inwieweit der Einsatz eines Schulbusses erforderlich und möglich ist.
Hierzu kann ich Ihnen – auch mit Verweis auf die Sitzungsvorlage Nr. 20-26/ V 06087, auf deren Grundlage die Inbetriebnahme des Grundschulstandorts Theodor-Fischer-Straße in der heutigen Sitzung des Bildungsausschusses behandelt wird – Folgendes mitteilen:
Als Sachaufwandsträgerin für öffentliche Schulen ist die Landeshauptstadt München dafür verantwortlich, den Schulen ausreichenden Schulraum und die benötigte Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Nachdem es sich bei öffentlichen Grundschulen um staatliche Schulen handelt, obliegt die innere Schulorganisation – etwa hinsichtlich der Klassenbildung – dem Freistaat Bayern. Sowohl eine Verlagerung als auch die Auflösung von öffentlichen Grundschulstandorten kann seitens der Sachaufwandsträgerin lediglich angeregt werden. Die tatsächliche Umsetzung muss über das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München an die Regierung von Oberbayern herangetragen und mit Rechtsverordnung festgesetzt werden. Hinsichtlich der zeitlichen und formellen Vorgaben sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 06087 hingewiesen.
Nach der aktuellen Prognose des Referats für Bildung und Sport würden die Raumressourcen des Schulgebäudes in der Theodor-Fischer-Straße – insbesondere die Anzahl der vorhandenen 20 Klassenräume – für eine vollständige Verlagerung der Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße auch nicht ausreichen. Um die vorhandenen Kapazitäten jedoch bestmöglich zu nut-zen, wird – wie auch in der Beschlussvorlage bereits ausgeführt – seitens des Baureferats in Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsreferat derzeit geprüft, ob durch einen Teilausbau von Gehwegen die Verkehrssicherheit für ein weiteres Gebiet zwischen der Eversbuschstraße und der Stieglstraße hergestellt werden kann. Sollte dies möglich sein, bestünde die Möglichkeit, auch dieses Teilstück nach Abschluss der Bauarbeiten dem neuen Grundschulstandort Theodor-Fischer-Straße zuzusprengeln.
Bei der dem Stadtrat vorgelegten Sprengelvariante wurde bereits das gesamte Teilgebiet des Sprengels der Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße berücksichtigt, für das seitens des Mobilitätsreferats und der zuständigen Polizeiinspektion die Schulwegsicherheit bestätigt werden konnte. Bei einer kompletten Auslagerung wäre die Schulwegsicherheit für die meisten Kinder dagegen nicht mehr gewährleistet. Hinzu kommt, dass die Schulweglänge für den Großteil der Kinder deutlich über der für ein Grundschulkind zumutbaren Länge von zwei Kilometern läge. Dies würde bedeuten, dass die meisten Kinder dauerhaft mit dem Schulbus zur Grundschule Theodor-Fischer-Straße gebracht bzw. von dort abgeholt werden müssten.
Der bereits bestehende Schulbuseinsatz an der Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße führt bereits jetzt zu erheblichen organisatorischen Belastungen der gesamten Schulfamilie. Die Verlagerung an den Grundschulstandort Theodor-Fischer-Straße würde durch die Erhöhung des Schulbuseinsatzes auch für die Anwohner*innenschaft weitere Probleme mit sich bringen. So müssten morgens bereits frühzeitig (vermutlich gegen 7 Uhr) bis zu 300 Schüler*innen aus dem Sprengel der Grundschule Pfarrer-Grimm-Straße zur Grundschule Theodor-Fischer-Straße gebracht werden, was zu einer problematischen Verkehrssituation in den Anfahrtsstra-ßen rund um die Schule führen würde. Die frühe Anfahrtszeit wäre zudem eine weitere Belastung im familiären Alltag.
Als Sachaufwandsträgerin für staatliche Förderschulen ist es auch kommunale Aufgabe der Landeshauptstadt München, die Beschulung von Förderschüler*innen zu gewährleisten. Von Seiten der Regierung von Oberbayern wurde der Mehrbedarf an Münchner Förderschulklassen mit Schwerpunkt emotional-soziale-Entwicklung bereits eindringlich gemeldet. Durch die freien Ressourcen am Standort Theodor-Fischer-Straße wird seitens des Referats für Bildung und Sport die Chance gesehen, Räumlichkeiten für eine adäquate Beschulung von Förderschüler*innen mit diesem Förderschwerpunkt anbieten zu können.
Nachdem die wohnortnahe Grundschulversorgung bei der Festsetzung der Schulsprengel ein zentrales Kriterium darstellt, ist aus Sicht des Refe-rats für Bildung und Sport nicht zu erwarten, dass der Freistaat Bayern der Auflösung des bestehenden Schulstandorts Pfarrer-Grimm-Straße entsprechen würde. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den mit der Regierung von Oberbayern, dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München, dem zuständigen Bezirksausschuss sowie den betroffenen Schulleitungen und Elternbeirät*innen bereits abgestimmten Sprengelvorschlag kann der Intention Ihres Antrags nicht entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.