Die Münchner Polizei registriert rund 300 Vergewaltigungen pro Jahr, die Dunkelziffer liegt jedoch weit darüber. Studien gehen davon aus, dass nur zirka 15 Prozent der Betroffenen eine Anzeige erstatten. Die deutliche Mehrheit der Opfer sind Frauen und Mädchen. Scham, Angst oder Hilflosigkeit sind häufig die Gründe, weshalb Frauen sich nach sexueller Gewalt oder Vergewaltigung nicht in ärztliche Behandlung begeben. Zum morgigen Internationalen Aktionstag für Frauengesundheit bestärkt Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek die Betroffenen darin, sich nach einer sexuellen Gewalterfahrung untersuchen zu lassen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.
Gesundheitsreferentin Zurek: „Ich ermutige alle Frauen, die diese schreckliche Erfahrung machen, sich ärztlich untersuchen zu lassen – auch wenn dies sehr schwer fällt. Es ist wichtig, dass etwaige Verletzungen versorgt, eine psychische Betreuung eingeleitet und einer unerwünschten Schwangerschaft oder Infektionen vorgebeugt wird. Wenn die Betroffene einverstanden ist, können Spuren im Zuge einer sogenannten vertraulichen Spurensicherung sichergestellt werden, weder die Frau noch die Ärzt*innen müssen eine Strafanzeige stellen. Es besteht ärztliche Schweigepflicht, ohne das Einverständnis der Betroffenen darf die Polizei nicht informiert werden. Maßgeblich ist: Wenn Opfer von sexueller Gewalt sich später für eine Anzeige entscheiden, können Befunde für die Verurteilung des Täters herangezogen werden.“
Im ersten Halbjahr 2022 hat das Gesundheitsreferat mit der Rechtsmedizin der LMU, der Beratungsstelle Frauennotruf München, der München Klinik Harlaching, der Frauenklinik der LMU, dem Klinikum rechts der Isar der TU München und dem Klinikum Dritter Orden ein medizinisches Set zur Spurensicherung sowie Qualitätsstandards zusammengestellt, um eine rechtssichere Untersuchung zu garantieren. Das Gesundheitsreferat übernimmt hierfür die Kosten. Die Kliniken wurden Ende April mit den Materialien aus- gestattet und geschult. Bestandteil des Qualitätsstandards sind Aufklärung und Information, Anamnese inklusive Angaben zu Übergriff, körperlicher Untersuchung und Abklärung von weiteren Maßnahmen (zum Beispiel Pille danach oder Nachsorge).
Gesundheitsreferentin Zurek: „Neben der medizinischen Versorgung ist eine psychosoziale Beratung nach einem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung sehr wichtig. Die Münchner Beratungsstellen helfen im Umgang mit der erlebten Gewalt und den Folgen, beraten zur Anzeigeerstattung und bieten psychosoziale Begleitung an. Dabei ist wichtig zu wissen: Die Beratungsstellen helfen bei allen erdenklichen Vorkommissen von sexueller Gewalt und Bedrohungserfahrungen. Es gibt ungezählte Fälle, in denen Frauen unter Druck gesetzt werden, hilflos dem Druck nachgeben – und aus Scham niemandem davon erzählen. Die Berater*innen garantieren absolute Vertraulichkeit und beherzigen immer die Wünsche der Betroffenen.“
Der Internationale Aktionstag Frauengesundheit macht seit 1987 auf die Bedeutung psychischer und physischer Gesundheit von Frauen aufmerksam.
In München gibt es folgende Anlaufstellen und Beratungsangebote für Opfer von sexueller Gewalt:
- Beratungsstelle Frauennotruf, Saarstraße 5, Telefon: 089/763737, E-Mail: info@frauennotruf-muenchen.de. Telefonische Beratung zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10 bis 13 Uhr und von 15 bis 21 Uhr, Mittwoch von 10 bis 13 Uhr und 18 bis 21 Uhr.
- Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen, IMMA e. V., Jahnstraße 38, Telefon: 089/2607531, E-Mail: beratungsstelle@imma.de. Telefonische Beratung und Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten: Montag 14 bis 16 Uhr, Mittwoch 14 bis 18 Uhr, Donnerstag 10 bis 12 Uhr (auch per Rückruf). Offene Beratung für Mädchen und junge Frauen: Dienstag 14 bis 16 Uhr ohne Terminvereinbarung
Für medizinische Fachkräfte und Kliniken bieten folgende Stellen eine Beratung an:
- Städtische Fachstelle Frau & Gesundheit und Gendermedizin, Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München, Bayerstraße 28a, Telefon: 089/233-47927, E-Mail: fachstellen.gsr@muenchen.de. Montag bis Donnerstag 8:30 bis 17 Uhr
- Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, Telefon: 089/218073011, E-Mail: Gewaltopfer.AMB@med.uni-muenchen.de.Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr. Eine telefonische Beratung ist auch nach 16 Uhr möglich.
Informationen zu Anlaufstellen und Notdiensten sind unter https://www.muenchen.de/leben/service/notdienste/maedchen-frauen.html erhältlich. Für ärztliche Praxen und Kliniken sind Materialien unter https://stadt.muen- chen.de/infos/gewaltopfer.html veröffentlicht.
Weitere Informationen sind auf den Social-Media-Kanälen Facebook (https://www.facebook.com/gsrmuenchen/), Instagram (https://www.instagram.com/gsr_muenchen/) und Twitter (https://twitter.com/gsr_muenchen) des Gesundheitsreferats zu finden.