Filmkultur braucht Spielraum: Fachgespräch und Erfahrungsaustausch für die Kinobranche
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Ulrike Grimm und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 17.7.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung hat das RAW das Thema des Antrags aufgegriffen und als Antwort auf die Stadtratsanfrage „Münchens Clubs, Discos, Kinos und Tanzlokale retten“ (A 20-26/A 00046, bzw. Sitzungsvorlage 20-26/V 00488 (AfAW 26.5.2020)) und durch den Stab Partnermanagement (RAW-GB4-6-PM) zu einer Reihe gleichnamiger Runder Tische eingeladen. Bei dem ersten dieser Treffen am 28.7.2020, 10 bis 12 Uhr, im RAW waren folgende Organisationen vertreten: AG Kino Gilde Deutsches Filmkunsttheater, DEHOGA, SOLG, VDMK, TIMKVR, PLAN,
RGU, KULT, KUK, RAW und Stadträte.
Weitere Termine sind am 3.9.2020, am 2.10.2020 und am 24.11.2020 durchgeführt worden. Aus diesen Folgeterminen hat sich die Münchner Kinobranche zurückgezogen, weil der Freistaat Bayern ab Ende Juni 2020 das Programm „KinoAnlaufhilfe“ aufgesetzt hatte, mit dem die coronabedingten Liquiditätsengpässe der Bayerischen Kinobetreiber*innen für die Phase nach der Kinowiedereröffnung ausgeglichen werden konnten. Da damals wie heute eine zusätzliche direkte Wirtschaftshilfe von Seiten der Stadt weder finanziell darstellbar noch sinnvoll ist, weil sie mit den Wirtschaftshilfen aus Landes- und Bundesprogrammen verrechnet werden müsste, erschien die Unterstützung mit zusätzlicher Kulturförderung hier als eine wirksame Ergänzung.
Das Kulturreferat informiert dazu wie folgt:
Bereits im Frühjahr 2021 wurde beschlossen, neben den seit 2002 etablierten Kinoprogrammpreisen einmalig Kinokultur-Sonderpreise auszuloben. Außer den regulären sechs Kinoprogrammpreisen zu je 7.500 Euro konnten aus Referatsmitteln zusätzlich zwölf Kinokultur-Sonderpreise zu je 6.000 Euro vergeben werden. Diese Würdigung der Kinokultur in München wurde von den Kinobetreiber*innen als wichtiger Ansporn und finanzielle Hilfe, aber vor allem als Unterstützung in der öffentlichen Wahrnehmung ihrer Kulturbedeutung angesehen.Um diese Form der Unterstützung aufrecht zu erhalten, wurde außerdem mit dem Beschluss „Mit Kultur aus der Krise IV – Förderung für Musikclubs und Programmkinos“ festgelegt, das Instrument der Kinoprogrammpreise dauerhaft auszubauen und die Anzahl der zu vergebenden Preise von sechs auf neun Preise zu je 7.500 Euro zu erhöhen. Mit diesem Vorhaben wurde auch Bezug genommen auf den Antrag Nr. 20-26/A 00259 von Herrn Stadtrat Manuel Pretzl und Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt vom 17.7.2020, „Filmkultur braucht Spielraum: Programmkinos unterstützen“. Die Erhöhung der Zahl an Kinoprogrammpreisen ermöglicht den bestehenden Programmkinos mehr Sichtbarkeit und würdigt ihren Beitrag zur Film- und Kinokultur, zu internationalem Austausch und kultureller Diversität und führt damit folglich zu einer größeren öffentlichen Aufmerksamkeit, einem regeren Spielbetrieb und entsprechenden Einnahmen.
Die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Vordergrund stehende akute finanzielle Hilfe ist also geschehen. Zusätzlich gibt es bereits seit 1993 den vom Kulturreferat initiierten Arbeitskreis für kommunale Filmarbeit, der die Möglichkeit eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches bietet. In dieser Zusammenkunft ist es den unterschiedlichen Vertreter*innen der Filmbranche möglich, ihre je aktuellen Herausforderungen darzulegen, sie gemeinsam zu analysieren, sich zu vernetzen und mögliche Hilfestellungen durch die Stadt München zu diskutieren.
Das Kulturreferat teilte uns mit, dass der Arbeitskreis für kommunale Filmarbeit bis 2019 regelmäßig bis zu zweimal im Jahr stattgefunden hat und es einzig der Pandemie geschuldet ist, dass er in den Folgejahren ausfallen musste. Eingeladen werden zahlreiche Vertreter*innen der Münchner Filmbranche. Neben den Münchner Kinobetreiber*innen werden auch Vertreter*innen der Bayerischen Staatsregierung aus dem Bereich Filmförderung, des Münchner Stadtrats, der Hochschule für Fernsehen und Film, des FilmFernsehFonds Bayern, der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, des Kompetenzteams Kultur- und Kreativwirtschaft, des Bayerischen Filmzentrums Geiselgasteig, und viele mehr eingeladen.
Mit der Wiederaufnahme des Arbeitskreises am 21.7.2022 ist der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit den Akteuren der Filmbranche wieder gewährleistet.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden, mit dem Kulturreferat abgestimmten Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.