Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Zentraler Hebel ist dabei die Umsetzung einer kommunalen Wärmestrategie, die München zur ersten deutschen Großstadt macht, die es schafft, Gebäude ohne Heizöl und Erdgas zu beheizen und dabei die Heizkosten sozial verträglich zu halten. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Mobilitätswende hin zu emissionsfreien und platzsparenden Mobilitätslösungen.
Um Gebäudeeigentümer*innen und Unternehmen zur Sanierung und die ganze Bevölkerung zum Umstieg auf erneuerbare Energien und zum Wechsel zu klimaneutraler Mobilität zu motivieren, hat das Referat für Klima- und Umweltschutz zwei Förderprogramme entwickelt, die am 31. Mai dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz des Stadtrats zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Rahmen einer Pressekonferenz haben Bürgermeisterin Katrin Habenschaden und Klima- und Umweltschutzreferentin Christine Kugler heute die beiden Programme vorgestellt.
Dr. Andreas Horn, städtischer PV-Koordinator, Referentin für Klima- und Umweltschutz Christine Kugler und Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (v.l.), Foto: Uli Lobinger/Stadt München
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)
Das neue Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude mit einem Volumen von rund 128 Millionen Euro bis 2025 soll Eigentümer*innen sowie Unternehmen mit einer auskömmlichen finanziellen Förderung zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motivieren. Gefördert werden für den Neubau und die energetische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude geht München den nächsten Schritt in Richtung Klimaneutralität. Wir schaffen nie dagewesene Anreize für die Münchner*innen, Energie zu sparen oder selbst regenerative Energie zu erzeugen. Jede neue Wärmepumpe, jedes Solarmodul, jedes gedämmte Gebäude trägt dazu bei, unsere Abhängigkeit von teuren und klimaschädlichen fossilen Energien zu reduzieren. Derzeit schwebt über vielen Menschen die Heizkostenabrechnung wie ein Damoklesschwert. Unser neues Förderprogramm wird dazu beitragen, dass Energie in München bezahlbar bleibt.“ Klima- und Umweltschutzreferentin Christine Kugler: „Unsere neuen Förderprogramme sind von einem klaren Paradigmenwechsel geprägt, der an einer zielgerichteten, beschleunigten Umsetzung der Klimaschutzziele der Landeshauptstadt München orientiert ist. Dabei ist die zielgerichtete Förderung ein starkes Instrument. Im Gebäudesektor ist es uns besonders wichtig, nicht mittelmäßige Lösungen zu fördern, sondern ambitionierte Ansätze zu stärken, die mit den Klimaschutzzielen vereinbar sind. Denn alles was heute in mäßiger Qualität umgesetzt wird, sei es im Neubau oder im Bestand, legt die Emissionen der Gebäude über viele Jahre fest und verhindert damit die gesteckten Klimaziele zu erreichen.“
Koppelung an die Bundesförderung
Das neue FKG vollzieht einen Richtungswechsel vom eigenständigen kommunalen Förderprogramm und stockt Fördermaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf, sofern diese mit den Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt München vereinbar sind. Damit wird nicht nur der städtische Haushalt geschont, sondern die Antragstellenden profitieren von einer auskömmlichen Gesamtförderung.
In Erwartung an eine kontinuierliche Bundesförderung im Bereich der energetischen Sanierung im Gebäudebestand sind die FKG-Fördermaßnahmen „Einzelmaßnahmen“ und „Sanierungsstandard“ an die Bundesförderung gekoppelt.
Gleichzeitig ist die Bundesförderung mit gewissen Risiken verbunden. Dies zeigt beispielsweise der gerade erst Anfang 2022 überraschend und völlig unerwartet vollzogene Stopp der Förderung von energieeffizienten Gebäuden durch die KfW-Bank.
Risikominimierung für die Antragstellenden in München
Um den Antragstellenden größtmögliche Verlässlichkeit zu bieten, hat sich das Referat für Klima- und Umweltschutz dazu entschlossen, den Neubaustandard EH 40 von der Bundesförderung zu entkoppeln. So lassen sich künftige Förderlücken beim Bund durch das kommunale FKG bei Bedarf einfacher kompensieren. Gleichzeitig wird damit den besonderen Anforderungen des Münchner Wohnungsbaus – wie beispielsweise den deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegenden Baukosten – Rechnung getragen werden.
Förderschwerpunkte
- Energiestandards im Neubau: Als Mindeststandard für den Neubau werden das Effizienzhaus 40 oder das zertifizierte Passivhaus für alle Antragsteller*innen (gebundener und freifinanzierter Wohnungsbau) gefördert.
- Energiestandards im Bestand: Als Zielgröße für den Bestand nach einer Sanierung wird ein Mindeststandard festgelegt, der dem Effizienzhaus 55 oder dem zertifizierten Passivhaus- oder EnerPhit-Standard entspricht.
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik: Einzelmaßnahmen werden durch die Stadt nur noch gefördert, wenn ein*e Energie-Effizienz-Experte*in im Rahmen eines Sanierungskonzepts darstellt, dass die Summe aller Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans bis zum Jahr 2035 mindestens ein Effizienzhaus 55 erreichen lässt.
- Photovoltaik: Das neue Fördermodell setzt sich aus einer degressiven Basis-Förderung und Zuschlägen zusammen, das heißt der attraktive Fördersatz wird halbjährlich abgesenkt, um unter anderem einen raschen PV-Zubau im Münchner Stadtgebiet zu erreichen. Alle Anlagengrößen – selbst so genannte Stecker-Solar-Module/PV-Balkon-Module – werden gefördert, um auch Mieter*innen oder Bürger*innen mit geringen Einkommen die Erzeugung von eigenem, regenerativem Haushaltsstrom zu ermöglichen.
- Umbau Wärmeversorgung: Im Fernwärmegebiet fördert das RKU begleitende Maßnahmen im Rahmen der Verdichtung von Wärmenetzen und Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, außerhalb des Fernwärmegebiets ist ein neuer und sehr wichtiger Baustein die Förderung von Wärmepumpen.
Zweistufiges Inkrafttreten
Das neue Förderprogramm startet voraussichtlich – abhängig vom Beschluss durch die Vollversammlung am 29. Juni – am 20. Juli in einer ersten Stufe mit folgenden Maßnahmen: „Energetische Sanierungsberatung“, das „Effizienzhaus im Bestand“, das „Effizienzhaus im Neubau“ sowie mit den zugehörigen Bonusmaßnahmen „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“ beziehungsweise „Nachwachsende Rohstoffe“. Alle weiteren Fördermaßnahmen werden spätestens zum 1. Oktober in Kraft treten.
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA)
Das zweite neue Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe (FKA) mit einem Finanzvolumen in Höhe von 18,6 Millionen Euro bis 2025 richtet sich an die drei Bereiche Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen. Bürgermeisterin Katrin Habenschaden: „Der Verkehr ist das große Sorgenkind auf dem Weg zur Klimaneutralität, denn die Emissionen sind auf diesem Sektor seit Jahren unverändert hoch. Wir legen deshalb ein Programm auf, das Münchner*innen beim Kauf von klimafreundlichen Verkehrsmitteln unterstützt. Hinzu kommt ein Fördertopf zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur. Die Zeit des Autos mit Verbrennermotor geht zu Ende, und wir wollen diese Entwicklung beschleunigen. Das schont unser Klima und reduziert Lärm und Abgase, unter denen viele Münchner*innen täglich leiden.“
Christine Kugler, Klima- und Umweltschutzreferentin: „Unser novelliertes Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe orientiert sich an dem Grundgedanken, dass klimafreundliche Verkehre, die nicht vermieden oder verlagert werden können, emissionsfrei, platzsparend, leise und geteilt sind. Deshalb bieten wir nun den Bürger*innen auskömmliche Fördersummen, neuerdings auch für Fahrradanhänger und Lastenräder ohne Elektrounterstützung und zahlen einen Bonus, wenn die Fahrzeuge mit anderen geteilt werden.“
Förderschwerpunkte
- Fahrzeugförderung: Die Maßnahmen in diesem Bereich zielen darauf ab, den Bürger*innen Kaufanreize für emissionsfreie Klein- und Leichtfahrzeuge zu bieten, die zu 100 Prozent durch regenerativen Strom angetrieben werden. Außerdem werden weiterhin Lastenpedelecs gefördert. Neu hinzu kommt die Förderung von muskelbetriebenen Lastenrädern und Fahrradanhängern.
- Ladeinfrastruktur: Hier sollen zum einen Förderlücken der Bundesförderung geschlossen werden, zum anderen soll insbesondere die Ladeinfrastruktur im Bestand gestärkt werden. Gefördert wird sowohl die elektrische Vorrüstung als auch die Installation der Ladestation.
- Beratungsleistungen: Mit diesem Förderbaustein soll besonders der Bedarf an unabhängiger Beratung rund um Ladeinfrastrukturprojekte im Bestand gedeckt werden.
- Höhere Förderung für München-Pass-Eigentümer*innen: Um auch Bürger*innen mit geringem Budget, die einen München-Pass besitzen, zu erreichen und für einen Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu motivieren, gilt für diese Menschen ein höherer Fördersatz.
-Sharing Bonus: Der Ausbau von Sharingkonzepten bildet einen wesentlichen Baustein der Mobilitätswende. Um das Sharing-Prinzip attraktiver zu gestalten, zahlt das RKU einen Bonus, wenn die angeschafften, geförderten Produkte mit weiteren Personen geteilt werden.
Die neuen Förderprogramme werden dem Stadtrat im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz am 31. Mai vorgestellt und der Vollversammlung am 29. Juni zum Beschluss vorgelegt.
Achtung Redaktionen: Auf den Presseseiten des RKU unter stadt.muenchen.de/infos/pressegespraeche-und-sonderthemen-referat-fuer-klima-und-umweltschutz.html befindet sich das Handout zur Pressekonferenz mit ausführlichen Darstellungen der Fördersätze.