Münchner Rathaus und Olympiaturm zum Europatag beleuchten
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Rathaus Umschau 101 / 2022, veröffentlicht am 27.05.2022
Münchner Rathaus und Olympiaturm zum Europatag beleuchten
Antrag Stadträtin Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 17.2.2022
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben folgenden Antrag eingebracht: Die Stadtverwaltung wird gebeten, am 9. Mai – dem Europatag – das Münchner Rathaus und den Münchner Olympiaturm dieses Jahr und auch in den folgenden Jahren, stets mit der Flagge der Europäischen Union, einem blauen Hintergrund und dem gelben Sternenkranz, der die Mitgliedsstaaten symbolisiert, zu illuminieren.
Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
In Abstimmung mit Herrn Oberbürgermeister wurde das Kulturreferat gebeten, die Fassade des Neuen Rathauses am 9. Mai 2022, wie von Ihnen beantragt, anzustrahlen. Die Olympiapark GmbH hat den Olympiaturm als höchstes Wahrzeichen ebenfalls beleuchtet. Sie plant die Umsetzung für alle weiteren Jahre.
Grundsätzlich ist die Beleuchtung des Olympiaturms durch ein mit dem Denkmalschutz abgestimmtes Konzept auf wenige Tage im Jahr reduziert, 2022 stellt aufgrund des 50-Jahres-Jubiläums eine Ausnahme dar. Für die Beleuchtung ab 2023 wird die Olympiapark GmbH mit Unterstützung des Referats für Arbeit und Wirtschaft versuchen, eine entsprechende Lösung zu finden.
Aufgrund der aktuellen Lage wurde am 9. Mai 2022 neben der EU-Flagge auch die ukrainische Flagge auf das Rathaus projiziert, um die Solidarität Münchens und Europas nochmals auszudrücken.
Hinsichtlich der Beleuchtung der Fassade des Neuen Rathauses in den Folgejahren bitten wir um Verständnis, dass weiterhin eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen sein wird.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.