Stillzimmer im Rathaus
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 29.3.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 29.3.2022 nehme ich Bezug.
Vor der Beantwortung Ihrer aufgeworfenen Fragen möchte ich noch grundsätzlich anmerken, dass die Verlegung des Still- und Wickelraumes auf Empfehlung der Gleichstellungsstelle vollzogen wurde, um die Sicherheit der stillenden und wickelnden Personen zu gewährleisten. Durch den Umzug ins Innere des Rathauses wurde diesem Aspekt Rechnung getragen. Der von Ihnen angesprochene Still- und Wickelraum steht nicht der Allgemeinheit zur Verfügung, sondern nur dem Personal und dem Stadtrat der Landeshauptstadt München und stellt ein freiwilliges Angebot seitens der Dienstherrin LH München dar. Auch der vorherige Raum im Erdgeschoss war der Allgemeinheit nicht zugänglich, sondern nur ein Angebot für die im Rathaus Beschäftigten.
In Ihrer Anfrage hinterfragen Sie die Verlegung des Still- und Wickelzimmers vom EG in den 4. Stock des Rathauses, die daraus resultierende schwierigere Erreichbarkeit und die eigentliche Einrichtung bzw. Ausstattung des Raumes.
Zu den im Einzelfall gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Ist der aktuelle Standort des Stillraumes bereits der endgültige?
Antwort:
Der Still- und Wickelraum wurde aus oben genannten Erwägungen der Beschäftigtensicherheit vom Erdgeschoss im kleinen Wirtschaftshof ins Neue Rathaus ins Zimmer 479 verlegt. Dieser Ort ist bis auf Weiteres auch der aktuelle Standort. Eine Änderung bzw. weitere Verlegung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht.
Überlegungen hinsichtlich einer Unterbringung eines Still- und Wickelraumes in den neuen Räumlichkeiten der Stadt-Information können aufgrund der noch nicht final entschiedenen Verortung der Stadt-Information nicht konkret weiterverfolgt werden. Sollten die Räumlichkeiten des ehemaligen Sport Münzinger für die zukünftige Stadt-Information zur Verfügung stehen, wird das Kommunalreferat prüfen, ob ein für die Allgemeinheitzugängliches Still- und Wickelzimmer berücksichtigt werden kann. Verbleibt die Stadt-Information jedoch in ihren aktuellen Räumen scheidet dies aufgrund Platzmangels aus.
Frage 2:
Wurde der Toilettenbestand im Rathaus im Benehmen im Sinne der geschlechtlichen Vielfalt neu geordnet und geprüft, ob eine etwaige räumliche Überkapazität eine Möglichkeit für die Umgestaltung in einen Still- und Wickelraum zulässt?
Antwort:
Das Kommunalreferat hat in den aktuellen Überlegungen die Toilettengerechtigkeit im Sinne der geschlechtlichen Vielfalt geprüft. Durch die angedachten Umwidmungen soll dem Rechnung getragen werden. Eine räumliche Überkapazität und die damit verbundene Möglichkeit zur Einrichtung eines Still- und Wickelraumes auf einer (ehemaligen) Toilette ergibt sich durch die Umwidmung einzelner Toilettenräume jedoch nicht.
Frage 3:
Wie können die Zugänglichkeit und die Öffnung, vor allem für die Allgemeinheit, optimiert werden?
Antwort:
Der im Neues Rathaus situierte Still- und Wickelraum steht allen städtischen Mitarbeiter*innen, ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern und Referent*innen zur Verfügung. Für die Allgemeinheit ist dieses Zimmer aufgrund des Sicherheitskonzepts nicht zugänglich.
Öffentliche Wickelmöglichkeiten bestehen in der öffentlich zugänglichen Toilette im Prunkhof des Rathauses sowie im U/S-Bahn-Untergeschoss Marienplatz.
Frage 4:
Wie wird die Zugänglichkeit der Öffentlichkeit bekannt gemacht?
Antwort:
Dies ist aufgrund der aktuellen Gegebenheiten nicht vorgesehen (siehe Frage 3).
Frage 5:
Gibt es die Möglichkeit, den Raum, ggf. in Kooperation mit einem entsprechenden Anbieter, attraktiver zu gestalten und mit Utensilien (Windeln, Feuchttücher, etc.) auszustatten?
Antwort:
Eine Kooperation mit einem von Ihnen angesprochenen Anbieter ist aufgrund des Neutralitätsgebotes nicht vorgesehen. Das Direktorium wird in meinem Auftrag den Still- und Wickelraum attraktiver gestalten und zukünftig auch Windeln/Feuchttücher zur Verfügung stellen.