Würdiges Gedenken zum Volkstrauertag
Antrag Stadträte Alexander Reissl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 9.11.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist. Bei der Bestellung des Blumenschmucks zu Gedenktagen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung i.S.v. Art. 37 Abs. 1 GO, § 22 GeschO.
Zu Ihrem Antrag vom 9.11.2021 bitte ich für die Fristüberschreitung um Entschuldigung und kann Ihnen hierzu nun Folgendes mitteilen:
Da in jüngster Vergangenheit die traditionelle Form des Gedenkens mittels Niederlegungen von Kränzen häufig kritisiert wurde, erging der Auftrag an die Verwaltung, modernere Formen des Gedenkens zu erarbeiten. Einer der Kritikpunkte war insbesondere, dass das antike Symbol des Lorbeerkranzes als Schmuck von Kriegerdenkmälern in einer militaristischen Tradition als Zeichen des Ruhmes und des Sieges steht. Angesichts der Geschichte von Militarismus und Nationalismus in Deutschland und der besonderen Rolle Münchens als ehemaliger „Hauptstadt der Bewegung“ hat die Verwaltung daher diese Kritik aufgegriffen und für 2021 keine Lorbeerkränze mehr verwendet. Dies sollte als wahrnehmbare Abkehr einer nicht mehr zeitgemäßen Ruhmes- und Siegestradition verstanden werden. Im Vorfeld hat auch eine Erhebung der Bekränzungspraxis anderer Städte ergeben, dass die Verwendung insbesondere von Lorbeer nicht mehr üblich ist. Gleichwohl ist für ein demokratisch-pluralistisches Gedenken auch die ernsthafte Trauerbekundung im Kontext von individuellen Kriegsopfern immer verbunden mit einem eindringlichen Friedensappell. Aus den genannten Gründen wurde daher im vergangenen Jahr ein Bukett aus Waldpflanzen niedergelegt.
Der Wechsel von Lorbeer hin zu Waldpflanzen als Zeichen des Gedenkens stieß hierbei auf allgemein breite Zustimmung. Leider hat sich herausgestellt, dass die Bukett-Form nicht in allen Fällen oder Örtlichkeiten praktikabel war bzw. von den Teilnehmenden des Gedenkens als nicht angemessen empfunden wurde, vor allem dann, wenn das Bukett der Lan-deshauptstadt München neben Kränzen anderer protokollarischer Vertretungen als unverhältnismäßig wahrgenommen wurde.
Für die Zukunft werden wir wieder zur ursprünglichen Kranzform mit Waldpflanzen zurückkehren, zumindest in den Fällen, in denen sich das Bukett als nicht zweckdienlich erwiesen hat. Die Wünsche der örtlichen Bürgerschaft werden hierbei berücksichtigt werden, wie zum Beispiel beim Kriegerdenkmal in Giesing.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.