Mehr Sicherheit im Radverkehr – Untertunnelungen für Radfahrer I
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 18.2.2019
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie an den Kreuzungen Menzinger Straße/ Amalienburgstraße und Menzinger Straße/Nymphenburg-Biedersteiner-Kanal Untertunnelungen für Radfahrende mit dem Ziel, an diesen Stellen die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen.
Das Mobilitätsreferat steht hinsichtlich einer Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs im Sinne des Radentscheides München in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit anderen Referaten und Dienststellen sowie den Vertreter*innen des Radentscheides München. Dabei werden alle dem Mobilitätsreferat vorliegenden Vorschläge, in erster Linie die Maßnahmenbündel des Radentscheides München einer Priorisierung unterzogen und fortlaufend entsprechend dieser Priorisierung dem Stadtrat Entscheidungsvorschläge mit entsprechender Beauftragung des Baureferates für eine bauliche Umsetzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Da Ihr Antrag die Verbesserung des Radverkehrs zum Ziel hat, erlaube ich mir, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, diesen in einem Schreiben zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Wege Folgendes mit:
Mit den Beschlüssen zum Radentscheid der Vollversammlung vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 15585), des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 4.3.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 17708), sowie dem Quartalsbeschluss zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid 3. und 4. Maßnahmenbündel der Vollversammlung vom 30.9.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20 – 26/V 01458) wurde die Verwaltung beauftragt, für die ca. 40 Maßnahmen der Maßnahmenbündel 1 bis 4 Varianten zu erarbeiten und dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Diese werden von der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Vertretung des Radentscheides München abgestimmt und vorangetrieben. Parallel dazu werden in Absprache mit den Initiatoren des Radentscheides München weitere Maßnahmen erörtert.
Dabei spielen neben den Aspekten der Sicherheit, weitere Belange wie die des ÖPNV, des Klimaschutzes, der Gestaltung des Straßenraums/Öffentlichen Raums oder auch die einer Realisierbarkeit eine erhebliche Rolle.Die von Ihnen vorgeschlagenen Untertunnelungen an der Menzinger
Straße/Amalienburgstraße und Menzinger Straße Nymphenburg-Biedersteiner-Kanal werden im Vergleich zu den bereits bestehenden Planungsaufträgen aus fachlicher Sicht derzeit nicht prioritär eingestuft. Grundsätzlich werden für den Fuß- und Radverkehr Querungsmöglichkeiten auf Straßenniveau mit und ohne Lichtsignalisierung vorgesehen. Bei barrierefreien Querungsbauwerken werden Brücken wiederum Untertunnelungen auch aufgrund der Angstraumproblematik sowie des Vandalismus vorgezogen. Sowohl Untertunnelungen wie auch Brückenbauwerke erfordern vom Fuß- und Radverkehr z.T. erhebliche Umwege durch die Überwindung von Rampenanlagen. Für diese sehr flächenintensiven Rampenbauwerke müssen zumeist entsprechende Flächen des Straßenraums bzw. des Straßenbegleitgrüns oder weiterer Grünflächen in Anspruch genommen werden. Dies kann bei beengten Verhältnissen zu Flächenkonkurrenzen zwischen den Belangen des motorisierten Individualverkehrs, denen des Umweltverbundes, des Klimaschutzes sowie der Aufenthaltsqualität führen. Problematisch wird auch die Einbindung solcher Rampenbauwerke in das Stadtbild gesehen. Nicht zu unterschätzen sind neben den hohen Investitionskosten auch hohe Unterhaltskosten.
Hinsichtlich der Sicherheit dieser beiden Knotenpunkte wurde das Unfallgeschehen der vergangenen fünf Jahre vom 1.1.2017 bis 31.12.2021 betrachtet. Beide Knotenpunkte weisen kein erhöhtes Unfallgeschehen auf und werden daher nicht als unsicher bewertet (kein Unfallschwerpunkt, keine Unfallhäufungen).
Wir werden aber diese beiden Knotenpunkte hinsichtlich ebenerdiger Verbesserungsmöglichkeiten in unsere Prioritätenliste mit aufnehmen und in enger Abstimmung stadtintern sowie mit den Vertreter*innen zum Radentscheid entsprechend oben dargestellter Belange priorisieren.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.