Hier wollen wir leben! Wohnen im Stadtteil neu denken IV – Mehr sozialer Raum in Bestandsquartieren durch innovative Lösungen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Jutta Koller und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 6.3.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Für die aufgrund eines hohen referatsübergreifenden Abklärungsaufwands und durch die Corona-Pandemie bedingten personellen Engpässe bisher gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich ausdrücklich. Die zentrale Forderung des o.g. Antrags „Hier wollen wir leben! Wohnen im Stadtteil neu denken IV – Mehr sozialer Raum in Bestandsquartieren durch innovative Lösungen“ zielt auf die Sicherung der Räume für die Stadtteilarbeit, die Kreativ- und Kulturszene, Sozialeinrichtungen sowie für das bürgerschaftliche Engagement in den Bestandsquartieren ab.
Hierzu werden Ihrerseits mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, an denen innerhalb der Stadtverwaltung Ihrem Antrag entsprechend bereits in verschiedenen Kontexten gearbeitet wird.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, stelle ich Ihnen auf diesem Weg die Ergebnisse der verwaltungsinternen Prüfung dar:
1. Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements in Neubau- und Bestandsquartieren
Die Landeshauptstadt München verfügt bereits über vielfältige Möglichkeiten zur Aktivierung und Unterstützung des Bürgerschaftlichen Engagements und entwickelt diese kontinuierlich weiter. Dies geschieht u.a. über die Installation eines Quartiersmanagements bei städtischen Großbauprojekten wie Freiham oder Neufreimann (ehemalige Bayernkaserne) durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, mit der Quartierbezogenen Bewohner*innenarbeit in Neubau- und Bestandsquartieren durch das Amt für Wohnen und Migration, durch die Stadtteilkulturzentren des Kulturreferats, die Münchner Freiwilligenagenturen oder auch das Regionale Netzwerk für Soziale Arbeit in München (REGSAM).
Auf der Basis der tiefen Kenntnis der Region und ihrer Akteur*innen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen wie auch Bildungsbereichen sichert REGSAM in seiner Arbeit eine enge Vernetzung von in erster Linie haupt- aber auch ehrenamtlichen Akteur*innen vor Ort, so dass das Bürgerschaftliche Engagement aktiviert und räumliche Ressourcen erschlossen werden können. Die Vernetzung von REGSAM kann aber nicht umfassend in alleBereiche von Initiativen und Vereinen des Bürgerschaftlichen Engagements gleichmäßig einwirken.
Dieser Bereich wurde vom Direktorium im Rahmen der Bearbeitung der kommenden Beschlussvorlage „Vernetzte Infrastruktur für Bürgerschaftliches Engagement (BE) im Stadtviertel“ untersucht. Hierbei geht es um die weitere vertiefte Analyse mit der Auswertung der Möglichkeiten der Stärkung des Ehrenamtes.
Netzwerke, Einrichtungen und Organisationen sind ein Bestandteil der Entwicklung des Konzepts einer dezentralen Infrastruktur zu Bürgerschaftlichem Engagement im Stadtviertel. Mit der Entwicklung dieses Konzepts, das ein Förderverfahren sowie ein Organisationsmodell beinhaltet, wurde das Direktorium der Landeshauptstadt München mit Beschluss der Vollversammlung vom 18.3.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17603) beauftragt. Dieses Konzept wird dem Stadtrat voraussichtlich noch im Sommer 2022 in einer Beschlussvorlage vorgelegt.
2. Stadtteilbeauftragte: Einordnung in bestehende Netzwerke
In Ihrem Antrag fordern Sie neben den oben beschriebenen Strukturen eine*n Stadtteilbeauftragte*n aus den jeweils bestehenden lokalen Initiativen zu benennen. Gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung sollen die Stadtteilbeauftragten den Prozess der Raumsuche, -nutzung und des Raummanagements begleiten. Gleichzeitig sollen die Stadtteilbeauftragten in die Prozesse der Evaluation der bestehenden Strukturen sowie in die Entwicklung eines Stadtteilmonitors eingebunden werden. Das voraussichtliche Aufgabenspektrum der ehrenamtlich tätigen Stadtteilbeauftragten umfasst somit zum einen die Sicherung und das Management von Räumen zur Mehrfachnutzung und beinhaltet zum anderen Netzwerkarbeit in Bezug auf lokale Akteur*innen wie auch Verwaltung.
Die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bleibt dabei die prioritäre Zielsetzung.
Diese hohe Vielfältigkeit der Aufgabenstellung kann jedoch in die bereits bestehenden Strukturen eingeordnet werden:
Die oben skizzierten Netzwerke haben zum Ziel, durch kontinuierliche Vernetzungsarbeit das Leben in Münchner Stadtteilen und Quartieren durch nachbarschaftliches, soziales und bürgerschaftliches Engagement zu stärken.
Die auf Stadtviertelebene dazu notwendige Anlaufstruktur umfasst neben der reinen Vernetzung und dem damit verbundenen Erfahrungsaustausch auch Aufgaben der Organisation von gemeinsamen Veranstaltungen, die Beratung von Bürger*innen sowie Initiativen und Vereinen auf der Stadt-viertelebene. REGSAM erfüllt die Funktion der Vernetzung zwischen Verwaltung und regionalen Akteur*innen aus den Bereichen Soziales, Bildung wie auch Kultur. Durch die regelmäßigen Netzwerktreffen von REGSAM können die sichtbar werdenden sozialen Entwicklungen, aber auch die Raumbedarfe unmittelbar besprochen und zielorientierte Lösungen gefunden werden.
Die Einbindung und Aktivierung von Bürgerschaftlichem Engagement ist zwar integrierter Bestandteil aller REGSAM-Aktivitäten und der geförderten sozialen wie kulturellen Infrastruktur. Im Sinne von Bürger*innen, die sich bürgerschaftlich in ihrem Stadtviertel engagieren wollen, kann dies jedoch nicht vollumfänglich zusätzlich zu der bestehenden Vernetzungsaufgabe gesichert werden.
Ehrenamtliches Engagement allein kann diese umfassende wie auch kontinuierliche Aufgabe ebenfalls nicht sichern. Es ist deshalb notwendig, eine vernetzte Infrastruktur zu Bürgerschaftlichem Engagement zu organisieren und personell entsprechend auszustatten.
Dies wird ebenfalls in der unter Punkt 1 genannten Beschlussvorlage des Direktoriums aufgegriffen.
Fazit zu 1. und 2.:
Ehrenamtliche Stadtteilbeauftragte können diese vielfältige Aufgabe nur ergänzend zu den vorhandenen Strukturen leisten. Die kontinuierliche Arbeit muss aufgrund der Anforderungen in hauptamtlichen Strukturen erfolgen. Dies wird vom Direktorium, im Rahmen des Konzepts „Vernetzte Infrastruktur Bürgerschaftliches Engagement im Stadtviertel“ im Sommer 2022 aufgegriffen.
3. Flexible Raumnutzungen
Die Problematik des Flächenmangels in der Landeshauptstadt München ist allgegenwärtig und spiegelt sich in allen Bereichen von der sozialen Infrastruktur bis zur Notwendigkeit der Wohnraumschaffung wider. Aus diesem Grund ist die Möglichkeit der multiplen Raumnutzungen auf öffentlich geförderten wie auch privaten Räumen und Flächen dringend erforderlich. Perspektivisch soll über eine bessere Auslastung von städtischen und städtisch bezuschussten Räumen mehr Raum für kulturelles, soziales und bürgerliches Engagement ermöglicht werden.
Die Nutzungsüberlassung von städtischen und städtisch bezuschussten Räumen der Einrichtungen für öffentliche und private Zwecke ist dabei ein Thema, das bereits über Erfahrungswerte verfügt. Die Voraussetzungen für die Anmietung bzw. Raumüberlassung weisen je nach Einrichtungsarteigene Spezifika auf und sind von den Regelöffnungszeiten der Einrichtungen abhängig. Die einzelnen Einrichtungen aus den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur haben in ihrem Portfolio die Möglichkeiten und auch teilweise den Auftrag der Raumüberlassungen. Nachbarschaftstreffs, Stadtteilkulturzentren, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Alten- und Service-Zentren bieten den Stadtteilbewohner*innen und den lokalen Initiativen Räume für temporäre Nutzungen an.
Das Ermöglichen der unbürokratischen Parallelnutzungen der Räume steht somit stark im Zusammenhang mit der Intensität der Arbeit bestehender Netzwerke in den Stadtbezirken und Stadtteilen. Gleichzeitig stehen hier den Netzwerkteilnehmer*innen die hauptamtlichen Moderator*innen von REGSAM zur Seite, die mit der Kenntnis der Region und der Vernetzung zur Verwaltung die aufkommenden Fragen zielgerichtet verfolgen können.
Darüber hinaus plant das Referat für Stadtplanung und Bauordnung mit Hilfe eines Social-Lab- Prozesses Prototypen für innovative, mehrfach und flexibel nutzbare Infrastruktureinrichtungsformen zu entwickeln. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Expert*innen mit verschiedenen Hintergründen der Infrastrukturplanung im Rahmen der Entwicklung eines Sozialen Nutzungs- und Versorgungskonzepts für den Münchner Nordosten. Synergien im Quartier/im Sozialraum zur Erhöhung der Lebensqualität sowie Flächen- und Kosteneinsparungen bei der Infrastrukturversorgung stehen dabei im Fokus. Die Erkenntnisse und Produkte aus diesem Projekt fließen dann in die Entwicklung für andere Stadtquartiere Münchens ein.
4. Digitale Plattform
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass die Stadt eine digitale Plattform für flexible und unbürokratische Parallelnutzungen einführt. Entsprechend Ihres Antrags wurde in diesem Kontext der Kontakt mit dem Start-Up shquared aufgenommen, welches seit mehreren Jahren an geteilten Nutzungen von vorwiegend gewerblichen Räumen arbeitet. Das Start-Up verfügt sowohl über entsprechende Praxiserfahrungen als auch über Lösungsansätze zu häufig auftretenden Problemen (https://shquared.de/). Am 25.10.2021 wurde durch die Sozialplanung mit den Akteur*innen von shquared ein referatsübergreifender Workshop organisiert, der die grundsätzliche Bereitschaft und die Möglichkeiten der Kooperation zunächst innerhalb der Verwaltung untersucht hat und zu folgenden Ergebnissen kam:
Die Verankerung und strukturelle Förderung von Mehrfachnutzungen sichert eine wirtschaftlichere Raumnutzung durch eine höhere Auslastung der Räume und hilft flächensparsam den vielfältigen Bedarfen professioneller und bürgerschaftlicher Angebote gerecht zu werden. Soziokulturell ermöglicht die Verankerung von Mehrfachnutzungen eine stärkere Vernetzung der Gesellschaft und das flexible Reagieren auf neu entstehende Bedarfe im Sinne von sozialer und kultureller Teilhabe.
Die Flexibilität der vorhandenen Flächen ist hierbei zu gewährleisten, idealerweise von Planungsbeginn an. Ebenso bedarf es z.T. einrichtungsbezogen definierter Grenzen, in welchem Rahmen die Mehrfachnutzung sinnvoll in eine bestehende Angebotsstruktur integriert werden kann. Der Abwägung des genehmigungs- und bauordnungsrechtlichen Aufwands muss ebenfalls Rechnung getragen werden. Bestehende Vorgaben sind i.d.R. verbindlich einzuhalten und können ohne Zustimmung der Genehmigungsbehörde nicht erweitert werden.
Die Landeshauptstadt München und vereinzelte Anbieter*innen sozialer und kultureller Angebote bieten bereits Raumbörsen für das bürgerschaftliche Engagement, die Selbsthilfeorganisationen und kulturelle Veranstaltungen an.
Die bestehenden Raumbörsen sind allerdings nicht miteinander verknüpft und digital nicht so aufbereitet, dass hier eine unkomplizierte schnelle Recherche und Raumbuchung ermöglicht wird.
Im Workshopverlauf wurde deutlich, dass die strukturelle Verankerung von Mehrfachnutzungen noch ein deutliches Entwicklungspotential aufweist. Dies steht aber nicht in Bezug zu einer grundsätzlich ablehnenden Haltung, sondern verweist mehr auf unklare Rahmenbedingungen, die aus der noch fehlenden Verankerung in allen Arbeitsbereichen resultieren.
Aus den Erkenntnissen des Workshops lassen sich folgende Handlungsfelder ableiten:
- Optimierung der Prozesse
Die Raumsharing-Angebote müssen durch ein digitales Werkzeug vereinfacht und die Anforderungen an ein digitales Tool referatsübergreifend zusammengetragen werden. Der Aufwand für Nutzung und Betrieb von Raumsharing-Angeboten wird verringert und attraktiv beworben. Hierbei ist zu beachten, dass neben der Entwicklung eines entsprechenden Tools voraussichtlich auch eine zentrale Koordination für die Beratung von Anbietenden und Nutzenden benötigt wird.
- Verbesserung der Rechtslage
Die Rahmenbedingungen für eine Mehrfachnutzung von Flächen sind an vielen Stellen, wie z.B. Haftungsfragen, Zulässigkeit von Untervermietung, noch ungeklärt bzw. nicht ausreichend geprüft und beschrieben.Es bedarf daher der Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einschließlich der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit, insbesondere wenn Flächen branchenübergreifend geteilt werden sollen.
- Haltung und Akzeptanz
Die Akzeptanz für Mehrfachnutzung, als ein strukturell verankertes Ansinnen, ist gezielt mit handlungsorientierten, pragmatischen Lösungen zu fördern. Durch die Mehrfachnutzung entsteht zusätzlicher Aufwand (Nutzungsvereinbarung, Anpassung der Schließsysteme, Rücknahme der Räume), der von den Einrichtungen zusätzlich organisiert werden muss. Es bedarf somit der verbindlichen Klärung von offenen Fragen, bei denen aufbauend auf bereits bestehende, funktionierende Prozesse, die Außendarstellung vereinheitlicht wird. Diese Grundlage ist in ein
entsprechendes Anforderungsprofil zu überführen, welches Teil bei der Entwicklung des digitalen Tools wird.
Die Akteur*innen von shquared haben zu dem Workshop eigens eine kurze Dokumention erstellt, welche durch das Sozialreferat bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.
Fazit zu 3. und 4.:
Die bestehenden Raumbörsen, aktuell Datenbankauflistungen ohne besondere Servicefunktionen, sollten hierbei zusammengefasst werden. Dabei sollen die Konditionen, freie Zeiten und andere wesentliche Informationen möglichst transparent dargestellt und für die Suchfunktion nutzbar sein. Der Kontaktaufnahme- und ggf. auch der Buchungsprozess sollte soweit wie möglich durch die Plattform unterstützt werden, so dass auch die rechtliche Absicherung für alle Seiten ausreichend geklärt ist.
Eine vollständige Selbstbuchungsoption wird nicht angestrebt, da Raumanbieter*innen i.d.R. die Letztentscheidung über eine konkrete Vergabe nicht aus der Hand geben möchten und eine derartige Funktion potentielle Raumanbieter*innen eher von der Nutzung der Plattform abhalten könnte. Mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 22.7.2020 „Räume für Vereine – Unterstützung durch eine Raumbörse“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00423 ) sowie mit dem Beschluss der Vollversammlung vom
18.3.2020 „Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement; 5. Bericht des Fachbeirats Bürgerschaftliches Engagement, Stellungnahme der Landeshauptstadt München“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17603) wurde das Direktorium bereits beauftragt, die fachliche Konzeption einer zukünftigen stadtweiten Raumbörse zu koordinieren und die Ergebnisse im Sinne einer Raumbörse in Abstimmung mit dem IT-Referat umzusetzen.Das Direktorium wird den Prozess im 1. Halbjahr 2023 aufnehmen und im Benehmen mit dem IT-Referat die weiteren Planungsschritte unter der Beteiligung der städtischen Referate entwickeln. Dem Stadtrat wird hierzu zu gegebener Zeit berichtet werden.
5. Stadtteilmonitor
Mit den unter Punkt 2 genannten Stadtteilbeauftragten regen Sie in Ihrem Antrag an, einen Stadtteilmonitor zu entwickeln, der frühzeitig auf kurzfristige Bedarfe, negative Entwicklungen und soziale Verwerfungen aufmerksam machen soll.
Die Weiterentwicklung sozialer, kultureller oder auch Bildungsinfrastruktur ist ein komplexer Prozess, der die Berücksichtigung mehrerer Faktoren fordert.
Die Fragen der demografischen Entwicklungsperspektiven sind hier ebenso wichtig, wie die Analyse der aktuellen Situation vor Ort. Somit basieren die Planungen für die Einrichtungen sozialer Infrastruktur auf statistischen Instrumenten, die frühzeitig auf kurzfristige Bedarfe, komplexe Entwicklungen und soziale Herausforderungen aufmerksam machen.
Im Folgenden stelle ich die wesentlichen Grundlagen kurz vor:
- Demografiebericht München – Teil 1 und 2/Analyse und Bevölkerungsprognose für die Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Die Bevölkerungsprognose, insbesondere die Planungsprognose, ist eine wertvolle Basis für planerische Strategien und Maßnahmen, um die zukünftige Entwicklung zu lenken und zu gestalten. Sie ist ein wichtiges Instrument, um frühzeitig auf kommende Entwicklungen zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Stadtentwicklungskonzept Perspektive München – Handlungsräume: Das Stadtentwicklungskonzept „Perspektive München“ beinhaltet die Ziele, wie sich München entwickeln soll und die Strategien, wie das erreicht werden kann. Mit seinen strategischen und fachlichen Zielen, die in zahlreichen Konzepten, Programmen und Maßnahmen münden sowie dem neuen Stadtentwicklungsplan STEP 2040, setzt es den Handlungsrahmen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Mit dem Handlungsraumansatz wurde darüber hinaus ein Instrument zur Arbeit mit den besonders dynamischen, fachübergreifenden Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung eingeführt. Mit diesem sollen die strategischen und operativen Ebenen besser miteinander verbunden werden. Das Ziel von Maßnahmen und Projekten in den Handlungsräumen ist, konkrete Verbesserungen vor Ort zu erreichen.
In den Schwerpunkträumen agierende Schlüsselakteur*innen aus Ver waltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft können somit verstärkt mobilisiert und vernetzt werden. Ziel ist die Förderung eines abgestimmten Handelns auf Grundlage von gemeinsamen Entwicklungszielen.
- Sozialmonitoring des Sozialreferates der Landeshauptstadt München: Mit dem Monitoring für das Sozialreferat wird eine Gesamtsicht auf soziale Lagen und den dadurch bedingten Handlungsbedarf durch das Sozialreferat erarbeitet. Es ist eine besondere Form der Sozialberichterstattung, mit der soziale Räume über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch beobachtet werden. Monitoring gibt zunächst Aufschluss über den Ist-Zustand sozialer Gegebenheiten. Die sozialen Prozesse werden durch kontinuierliche Datenerhebungen in ihren
Entwicklungslinien nachvollziehbar und Veränderungen sichtbar gemacht. Das Sozialmonitoring schafft somit die Verknüpfung zur regionalen Bedarfs- und Ressourcenplanung und lenkt den Fokus auf relevante Entwicklungen.
Die Dauerbeobachtung des Sozialmonitorings alleine gewährleistet jedoch keine Ursachenanalyse. Die quantitativen Datenerhebungen und Analysen basieren auf den prozessualen Verwaltungsdaten und bedürfen der systematischen Reflektion im Zusammenhang mit den
Entwicklungen vor Ort. Auch der Demografiebericht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung bedarf der gleichen regionalen Prozesse. Den Raum dafür geben unter anderem die Strukturen von REGSAM: In den Netzwerkgremien und bei themenbezogenen Veranstaltungen werden auf der Grundlage der Daten des Sozialmonitorings und der Prognosen des Demografieberichts die regionalen Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten diskutiert.
- Informationssystem für soziale Infrastrukturplanung (ISI):
Mit der Projektgenehmigung des Informationssystems für soziale Infrastrukturplanung (ISI) der Vollversammlung am 23.2.2022 (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 04796) wurde die Entwicklung einer stadtinternen IT-Lösung/Anwendung beschlossen, die
- die demographischen und räumlichen Daten für die Planung sowie Daten zu Infrastruktureinrichtungen (zunächst für Kindertageseinrichtungen und Schulen) und Bauvorhaben aus mehreren Datenquellen in einem System erfasst und verwaltet,
- die für die Planung notwendigen Analyse-, Simulations- und Berichtsfunktionen bereitstellt,
- den Geschäftsprozess der sozialen Infrastrukturplanung standardisiert und automatisiert,
- die Informationen in einem Kartendienst visualisiert und interaktiv nutzbar macht.
ISI ist dabei so konzipiert, dass es für die Planung weiterer Infrastruktureinrichtungen zur Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden kann.
Fazit zu 5.:
Anhand der vorherigen Ausführungen wird sichtbar, dass die Landeshauptstadt München bereits über zahlreiche (stadt)planerische, statistische wie auch netzwerkorientierte Instrumente verfügt und weitere in der Entwicklung sind. Diese ermöglichen die kleinräumige, flächendeckende und kontinuierliche Beobachtung von sozialen Tendenzen.
Die bestehenden und die geplanten Instrumente erlauben schon jetzt Entwicklungen zu erkennen und bei Bedarf wirksame Strategien abzuleiten. Gleichzeitig sind der Einbezug der relevanten Akteur*innen sowie die Kenntnis der aktuellen Geschehnisse vor Ort bereits integrierter Bestandteil der konkreten Planungsprozesse des Sozialreferates.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.