Klimaschutz konkret: Förderung von Klimafassaden und ein Leuchtturmprojekt initiieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 6.8.2021
Antwort Referat für Klima- und Umweltschutz:
Sie beantragten, dass das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zusammen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz ein Förderprogramm für Klimafassaden entwickelt, das sowohl Statik und Baustoffe als auch Fassadenbepflanzung fördert (1).
Zudem wird beantragt, dass die Stadt München ein Leuchtturmprojekt für Klimafassaden entwickelt (2).
Für städtische Neubauten sollen die beantragten Klimafassaden grundsätzlich vorgesehen werden (3).
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit – dabei wurden Stellungnahmen mehrerer Referate angefragt:
(1) Förderprogramm:
Das Gebäudeenergiegesetz GEG des Bundes (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, vom 8. August 2020) sieht für Neubauten und Sanierungen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz vor. Die Stadt München unterstützt bereits mit dem Förderprogramm Energieeinsparung (FES) diejenigen Wärmeschutzmaßnahmen, die über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen und dazu geeignet sind, einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die derzeit aktuelle FES-Richtlinie 2019 ermöglicht die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Verringerung der Wärmeverluste in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden, sofern die technischen und sonstigen Anforderungen und Voraussetzungen der FES-Richtlinie eingehalten werden. Weitere Details und nähere Informationen hierzu können unter muenchen.de/fes eingesehen werden.
Die im Antrag genannte Begrünung von Fassaden kann zur ökologischen Artenvielfalt beitragen und Habitate bieten, u.a. für Vögel und Insekten, sie ist jedoch nur kleinräumig klimatisch wirksam durch partielle Verschattung der Fassade und ein gewisses Maß an Verdunstungskühlung.Berücksichtigt werden muss, dass das Anbringen eines Wärmedämmverbundsystems eine zusätzliche Begrünung mit Klettergehölzen praktisch ausschließt.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass – im Vergleich zu Fassadenbegrünung – die Klimawirksamkeit von Bestandsbäumen und insbesondere von Großbäumen deutlich höher ist. Daher ist deren Erhalt bei Baumaßnahmen höchste Priorität einzuräumen und es müssen zusätzliche Pflanzungen vorgesehen werden. Wesentlich ist auch, dass Frisch- luftschneisen und Grünflächen von Bebauung freigehalten werden.
Bei der Begrünung von Fassaden gibt es neben der konventionellen Pflanzung der Klettergehölze in den Boden auch technische Lösungen, bei denen Pflanzen in Trägersystemen wachsen und künstlich gewässert und gedüngt werden. Ein entsprechender mehrjähriger Praxistest wird derzeit beim Baureferat Gartenbau durchgeführt, wobei auch die die Klimabilanz des verwendeten Materials und der Wasserverbrauch evaluiert werden.
An bestehenden Wohngebäuden mit mindestens vier Wohneinheiten und an Gewerbebauten werden freiwillige Fassadenbegrünungen mit bodengebundenen Pflanzen seit mehr als 20 Jahren über das städtische Begrünungs- Förderprogramm mit fachlicher Beratung und Zuschüssen unterstützt. Zum 1.1.2022 ist das Förderprogramm an das Referat für Klima- und Umweltschutz gewechselt (nähere Informationen zum Förderprogramm unter www.muenchen.de/begruenung-foerdern).
(2) Leuchtturmprojekt:
Hierzu teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit: „Im Bebauungsplan können nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 Baugesetzbuch (BauGB) aus städtebaulichen Gründen u.a. auch für Teile baulicher Anlagen a)das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen b)Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern festgesetzt werden.
Von der hiernach bestehenden Festsetzungsmöglichkeit von Fassadenbegrünung macht die Stadtplanung des Referates für Stadtplanung und Bauordnung in den Bebauungsplänen bereits regelmäßig Gebrauch. Im Zusammenhang mit einer geschossweise durchgängigen und mithin umfangreichen Fassadenbegrünung kann insbesondere der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2121 – Arabellastraße 26, 28 hervorgehoben werden. Für Einzelheiten wird insbesondere auf die Satzung und die Begründung zum Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2121 verwiesen. Für die Außenfassade ist eine vertikale Begrünung mit ausdauernden, ran-kenden oder schlingenden Kletterpflanzen vorgesehen, die das Gebäude als Grünes Hochhaus in Erscheinung treten lässt. Hierzu sind auf jedem Stockwerk umlaufende Kragplatten angeordnet, auf denen die Pflanztröge stehen. Diese Tröge sind mit mittelstark wachsenden ausdauernden Kletterpflanzen zu bepflanzen, die an Kletterhilfen empor ranken. Die Wuchshöhe ist jeweils auf ein Geschoss begrenzt, um die Windlasten und die Verdunstungsverluste der Pflanzen zu minimieren. Das Bepflanzungskonzept sieht für die unterschiedlichen Standorte und Expositionen jeweils geeignete, sowohl sommer- als auch immergrüne Pflanzenarten vor. Die Bewässerung erfolgt über eine automatische Bewässerungssteuerung.
Die intensive Begrünung der Fassade hat vielfältige positive Wirkungen. Sie wirkt sich über die Verdunstungsleistung positiv auf das lokale Mikroklima aus. Auch vermindert sie die Kühllasten im Sommer und Hitzestrahlung. Das Blattwerk der Fassadenbegrünung stellt einen Lebensraum für verschiedene Tierarten wie Insekten und Vögel dar. Mit dem attraktiven äußeren Erscheinungsbild belebt es den Stadtraum und erhöht die Aufenthaltsqualität.“
Des Weiteren verweist das Referat auf seine Ausführungen in der Antwort zu Ihrem Antrag 14-20/A 06712 „Fassadenbegrünung bereits architektonisch mitdenken“
(3) Klimafassaden an städtische Neubauten:
In der Sitzungsvorlage „Bayerisches Versöhnungsgesetz II/Grundsatzbeschluss zur ‚Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030‘ und weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität München 2050“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525, wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen (Antragspunkt 8), bei städtischen Neubauten und Sanierungen zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Förderung der Biodiversität mindestens 30% der Fassade zu begrünen, sofern dies im jeweiligen Einzelprojekt technisch und denkmalschutzrechtlich möglich ist. Hierzu teilt das Baureferat mit: Mit dem o.g. Stadtratsbeschluss ist das „Baureferat beauftragt, ein Konzept zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen stadteigenen Gebäudebestandes mit fachgutachterlicher Begleitung zu erarbeiten und die damit verbundenen Erfordernisse darzustellen. In Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion strebt die Landeshauptstadt München an, den stadteigenen Gebäudebestand sowie den Gebäudebestand der Eigen- und Regiebetriebe auf Grundlage eines für die Landeshauptstadt München definierten Niedrigstenergiestandards, d.h. insbesondere Passivhausstandard bzw. EG-40 Standard, der Berücksichtigung der Klimarelevanz der Baustoffe, des Einsatzes von erneuerbaren Energieträgernund der Fernwärme sowie mehr Grün und Biodiversität, möglichst klimaneutral zu gestalten und zu betreiben.
Im ‚Grundsatzbeschluss II/Klimaneutrales München 2035 und Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion‘ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 05040) genehmigte der Stadtrat die Ergebnisse des Konzepts, das vom Baureferat im Benehmen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz, dem Referat für Bildung und Sport und dem Kommunalreferat unter fachlicher Begleitung durch das Fraunhofer IBP erarbeitet wurde. Das Maßnahmenpaket dieses Konzeptes besteht aus den Modulen -Optimierung und Vertiefung grundlegender Prozesse
-Weitere Steigerung der Energieeffizienz, Erhöhung der Sanierungsraten, Verstärkung des Energiemanagements
-Fernwärme und Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmebereich -Klimarelevanz der Baustoffe
-Mehr Grün und mehr Biodiversität für stadteigene Gebäude und Freianlagen
-Modulübergreifende Maßnahmen/Prozesse HA Hochbau
Die Zielsetzung eines klimaneutralen stadteigenen Gebäudebestands macht einen ganzheitlichen Blick auf den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und die Berücksichtigung differenzierter Indikatoren noch stärker erforderlich. Dabei sind insbesondere die vertiefende Betrachtung von Lebenszyklusanalysen und der Gesamtwirtschaftlichkeit, die Anpassung von Abstimmungsprozessen in der Immobilienentwicklungsplanung sowie die Vertiefung der Projektentwicklung erforderlich: Umsetzungsstrategien sind die Berücksichtigung der stärker auf die Klimaneutralität ausgerichteten Rahmenbedingungen auf Quartiersebene, weiterhin eine flächen- und ressourcensparende Optimierung der Projekte, die Steigerung von Synergien und Suffizienz sowie die Verankerung der vorgeschlagenen Module Klimaneutralität bei stadteigenen Neubau- und Bestandsmaßnahmen. Mit den vorliegenden Beschlüssen wird eine ganzheitliche Optimierung stadteigener Neubau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung eines möglichst klimaneutralen Gebäudebestandes angestrebt, die somit weit über eine Betrachtung von Klimafassaden hinausgeht.
Fassadenbegrünungen werden bei allen städtischen Neubauten und Sanierungen bereits geplant und realisiert. Zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Förderung der Biodiversität sind auf den Grundstücken der Baumbestand nach Möglichkeit zu erhalten und weitere Großbaumstandorte zu schaffen.“Die oben stehenden Ausführungen der betroffenen Referate zeigen, wie Klimafassaden gefördert, in der Planung vorgesehen und umgesetzt werden und welche Planungen als Leuchtturmprojekt fungieren können. Dar-über hinaus ist vorgesehen, das Förderprogramm Energieeinsparung und das Förderprogramm Begrünung, das zum 1.1.22 ans Referat für Klima- und Umweltschutz gewechselt ist, weiter auszubauen. Die Intention des Antrags „Klimaschutz konkret: Förderung von Klimafassaden und ein Leuchtturmprojekt initiieren“ ist nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen erfüllt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.