Taxiverbände in die Verkehrsplanung frühzeitig einbeziehen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer und Dr. Evelyne Menges (CSU- Fraktion) vom 23.11.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst bitte ich die verspätete Beantwortung zu Ihrem o.g. Antrag zu entschuldigen und gehe nachfolgend nun gerne auf Ihr Anliegen ein.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. In Ihrem Antrag fordern Sie, die Taxiverbände in die Verkehrsplanung frühzeitig einzubeziehen.
Das Mobilitätssreferat ist für die Verkehrsplanung zuständig und trifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Verkehrsplanungsprozess mit der Einbindung aller relevanten Belange sowie der Vollzug der StVO sind laufende Angelegenheiten, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich. Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Grundsätzlich kann mitgeteilt werden, dass das Mobilitätsreferat mit der Taxi München eG bei Belangen rund um das Thema „Taxi“ im engen und regelmäßigen Austausch steht.
Die Taxi München eG wurde im Zuge der Beantwortung Ihres Antrags um eine Stellungnahme gebeten. Darin wird u.a. mitgeteilt, dass das Taxigewerbe in der Vergangenheit nicht immer in die jeweiligen Verkehrsplanungen mit einbezogen worden sei, sich die Situation in den letzten Jahren jedoch langsam aber stetig verbessert habe. Dies sei insbesondere auch darin begründet, dass die Taxi München eG seit ca. vier Jahren einen eigenen Verkehrssachbearbeiter beschäftige. Dieser stimme sich mit dem Mobilitätsreferat und mit den anderen Taxiverbänden hinsichtlich der Standplätze und der verkehrlichen Belange ab. Für die Zeiten davor könne den Behörden mangels einer professionellen Ansprechperson für Verkehrsplanungsfragen auf Seiten der Taxi München eG nicht unbedingt ein Vorwurf gemacht werden.Die Taxi München eG betonte, dass ist die Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsreferat seit der Bestellung eines in organisatorischen Fragen versierten Sachbearbeiters hervorragend sei. Dies soll sowohl aus Sicht des Mobilitätsreferats als auch der Taxi München eG in Zukunft weiterhin beibehalten werden.
Hinsichtlich der Entscheidungshoheit der Bezirksausschüsse über Taxi- standplätze habe die Taxi München eG mit einigen Bezirksausschüssen leider negative Erfahrungen gemacht. So sei nicht immer nachvollziehbar gewesen, warum vereinzelte Bezirksausschüsse einen Taxistandplatz abgelehnt hätten. Die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, den Bezirksausschüssen die Entscheidungshoheit über Taxistandplätze zu übertragen, halte man für nicht mehr zeitgemäß. Taxistandplätze seien Haltestellen des ÖPNV und ein Teil des Mobilitätskonzeptes der Stadt. Über die Problematiken der Taxistandplätze sei daher von Fachpersonal zu entscheiden. Insofern sollte die Ermächtigung des Oberbürgermeisters in diesem Punkt zurückgenommen und dem Mobilitätsreferat übertragen werden.
Dem Mobilitätsreferat sind die Belange des Taxigewerbes bewusst. Die Verwaltung bedankt sich für das Vertrauen, wonach die Belange des Taxigewerbes in den letzten Jahren in den Planungsprozessen zunehmend Berücksichtigung gefunden haben. Auch künftig strebt das Mobilitätsreferat eine gute Zusammenarbeit mit dem Taxigewerbe und eine möglichst frühe Einbindung der Interessen an. Die Bündelung der Zuständigkeiten der Verkehrsplanung, straßenverkehrsrechtlicher Belange (Taxistandplätze, Freigabe Busspuren, etc.) und der fachlichen Betreuung der MVG im Mobilitätsreferat, die zuvor auf das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, das Kreisverwaltungsreferat und das Referat für Arbeit und Wirtschaft verteilt waren, wird aus sicht des Mobilitätsreferates zu einer weiteren Verbesserung der Einbindung der Belange des Taxigewerbes als Teil des ÖPNV beitragen. Dem Mobilitätsreferat ist dabei auch daran gelegen, die neuen Voraussetzungen des Personenbeförderungsgesetzes mit den Interessen des Taxigewerbes möglichst zukunftsgerichtet zusammenzuführen. Letztlich sind die Interessen des Taxigewerbes dann im Abwägungsprozess mit einer Vielzahl anderer Belange (Radverkehr, Fußverkehr, Anwohnerstellflächen, Lieferverkehr, Ladeinfrastruktur, Flächen für Shared Mobility, etc.) zu würdigen.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Taxistandplätze grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet immer im Einzelfall nach Bedarfsmeldung bzw. auf Antragstellung der Taxi München eG durch das Mobilitätsreferat geprüft werden. Dabei werden das Polizeipräsidium München und der zu-ständige Bezirksausschuss eingebunden. Den Bezirksausschüssen wurde mittels Verfügung des Oberbürgermeisters im Jahr 2007 das Entscheidungsrecht über die Festlegung, Änderung oder Auflassung von Taxistandplätzen übertragen. Die Entscheidung über Taxistandplätze liegt somit derzeit grundsätzlich nicht beim Mobilitätsreferat, sondern beim jeweils örtlich zuständigen Bezirksausschuss auf Basis der rechtlichen Würdigung des Mobilitätsreferat. Diesbezüglich ist anzumerken, dass der Vollzug der Entscheidungen der Bezirksausschüsse weiterhin dem Oberbürgermeister und mithin der Verwaltung obliegt. Zudem hat sich der Oberbürgermeister das Recht vorbehalten, Entscheidungen der Bezirksausschüsse im Einzelfall aufzuheben, wenn er eine Entscheidung für rechtswidrig hält. Somit verbleibt das Letztentscheidungsrecht beim Oberbürgermeister, wodurch ein rechtswidriger Vollzug ausgeschlossen sein sollte.
Neben der direkten Einbindung durch das Mobilitätsreferat etwa zu Beschlussvorlagen mit konkreter Betroffenheit wegen bestehender Taxistandplätze und der Teilnahme an Öffentlichkeitsveranstaltungen, die regelmäßig zu großen Projekten wie der „Autofreien/-armen Altstadt“ oder den verschiedenen Radentscheidsprojekten stattfinden, besteht für das Taxigewerbe auch die Möglichkeit, sich jederzeit direkt an den örtlichen Bezirksausschuss zu wenden. Das Mobilitätsreferat wird dabei auch in Zukunft die Wünsche des Taxigewerbes bei der Standortwahl berücksichtigen und diese auch gerne in die Planungen der neuen Mobilitätspunkte einfließen lassen. Gerne wird sich das Mobilitätsreferat auch an bestehenden Formaten wie dem IHK-Taxi-Dialog beteiligen, um frühzeitig eine gegenseitige Information über verschiedenste Entwicklungen sicherzustellen.
Die von der Taxi München eG angesprochenen negativen Erfahrungen mit einigen Bezirksausschüssen werden bedauert. Das Mobilitätsreferat wird diesen Punkt mit der Taxi München eG aufgreifen und eine gegebenenfalls abgestimmte Sensibilisierung der Bezirksausschüsse zur Bedeutung des Taxigewerbes anbieten.
Des Weiteren kann mitgeteilt werden, dass bei neu eingerichteten Busspuren eine Mitbenutzung durch Taxis wie bisher im Einzelfall, gemeinsam mit der MVG, dem Polizeipräsidium München und dem Mobilitätsreferat als Straßenverkehrsbehörde, geprüft wird. Bzgl. der Freigabe von neu eingerichteten Busspuren für Taxis wird die Taxi München eG so schnell wie möglich informiert.
Bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit Taxistandplätzen werden diese in der Anschriftenliste für Spartenanfragen und Erinnerungsverfahren durchdas Baureferat aufgeführt und bekommen alle Bauvorhaben planmäßig zugesandt. Ähnlich verhält es sich bei den Stadtwerken München. Als aktuelles Beispiel kann hier die Tram-Nordtangente genannt werden. Hier wurde die Taxi München eG bereits in die Vorplanung eingebunden und somit die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt.
Die positive Entwicklung der jüngeren Vergangenheit wird seitens des Mobilitätsreferats weiterverfolgt werden. Dazu sind mit den neuen Strukturen und dem direkten Austausch mit der Taxi München eG sehr gute Voraussetzungen gegeben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.