Wegfall von Stellplätzen im Zuge der Fahrbahnerneuerung in der Maistraße
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 17.1.2022
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Am 29. November 2021 wurde uns von einem Anwohner der Maistraße in München berichtet, dass im Zuge der Erneuerung der Fahrbahndecke in der Maistraße zwischen Walther- und Reisingerstraße auf einer Fläche von ca. 600m u.a. Parkflächen neu markiert wurden. Dabei wurden an einer Stelle nicht mehr wie ursprünglich 5 sondern nur noch 4 Stellplätze errichtet. Die einzelnen Stellplätze wurden so ‚großzügig‘ markiert, dass pro Parkabschnitt mindestens ein halber Stellplatz weggefallen ist. Ferner berichtete der Anwohner, dass die Fahrbahndecke vor der Sanierung an keiner Stelle bedeutende Mängel aufwies.
Auf Grund von Anfragen und Bitten von Anwohnern ergeben sich folgende Fragen.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Auf welcher Entscheidung beruht die Maßnahme der Erneuerung des Straßenbelags in der Maistraße zwischen Walther- und Reisingerstraße?
Antwort:
Aufgrund der Unebenheiten sowie der provisorisch beseitigten Schlaglöcher und Grabungen hat das Baureferat im Jahr 2021 eine Sanierung des Fahrbahnbelages in der Maistraße durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden auch schadhafte Teilflächen in der Reisingerstraße mit ausgebessert.
Frage 2:
Weshalb war die Erneuerung der Fahrbahndecke erforderlich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wurde vor Erneuerung der Fahrbahndecke mit Flüsterasphalt die Lärmbelastung gemessen?
Antwort:
Die Erneuerung der Fahrbahndecke beruhte nicht auf lärmtechnischen Erwägungen. Insofern war die Ermittlung der Lärmbelastung weder vor dem Umbau noch danach erforderlich. Durch die Erneuerung des Fahrbahnbelages ist jedoch von einer Lärmminderung auszugehen.
Frage 4:
Wurde nach der Erneuerung der Fahrbahndecke mit Flüsterasphalt die Lärmbelastung gemessen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Erneuerung der Fahrbahndecke mit Flüsterasphalt?
Antwort:
Die Kosten der Fahrbahnsanierung betrugen nach Mitteilung des Baureferats 125.000 Euro.
Frage 6:
Auf welcher Entscheidung beruht die Maßnahme, die einzelnen Parkplätze so großzügig zu markieren, dass insgesamt pro Parkabschnitt mindestens 1 Parkplatz wegfällt?
Antwort:
Grundlage für die Ausführung der Markierungsarbeiten sind die verkehrsrechtlichen Anordnungen des Mobilitätsreferats mit den zugrundeliegenden Markierungsplänen. Die in den Markierungsplänen festgelegten Parkstandabmessungen entsprechen der standardisierten Dimensionierung der gültigen technischen Richtlinien, den Richtlinien für die Anlage des ruhenden Verkehrs (EAR) und der Richtlinie für Markierungsarbeiten (RMS). Darin ist eine Regelbreite von 2,50m für Senkrechtparkplätze vorgesehen. Bei der Erneuerung von Markierungen sind die neuesten Regelwerke umzusetzen.
Frage 7:
Wie viele Parkplätze sind im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme insgesamt weggefallen?
Antwort:
Im Zuge der Neumarkierung wurden die zur Verfügung stehende Parkfläche so aufgeteilt, dass die Anzahl der Parkplätze erhalten blieb.
Frage 8:
Wie korrespondieren die vorgenommenen Maßnahmen mit der derzeit geltenden Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München?
Antwort:
Gar nicht. Es ist grundsätzlich zwischen privatem Grund und öffentlichem Straßenraum zu unterscheiden. Die Stellplatzsatzung hat keinerlei Bezug zum öffentlichen Straßenraum; öffentliche Parkflächen stehen der Allgemeinheit ohne jegliche Bevorrechtigung zur Verfügung.
Frage 9:
Warum wurden die Parkbereiche nicht als Gesamtparkfläche markiert, so dass sich die Anwohner innerhalb der ausgewiesenen Parkflächen selbst arrangieren können?
Antwort:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Abmarkierung der einzelnen Parkstände sinnvoll ist, um die vorhandene Verkehrsfläche optimal auszunutzen.
Frage 10:
Wie ist die rechtliche Situation hinsichtlich der durch Geschäftsinhaber und Anwohner finanziell abgelösten Stellplätzen?
Antwort:
Bei „abgelösten“ Stellplätzen handelt es sich immer um solche, die auf Privatgrund hätten hergestellt werden müssen, wo dies aber z.B. aus baulichen Gründen nicht (in vollem Umfang) möglich ist. Ein rechtlicher Bezug zur unmittelbar an die Anwesen mit „abgelösten“ Stellplätzen angrenzenden Verkehrsfläche bzw. eine Verwendung in diesem räumlichen Umgriff besteht nicht.
Frage 11:
Gibt es einen Rechtsanspruch auf Stellplätze, für die Stellplatzablösen bezahlt wurden?
Antwort:
Laut Rechtsprechung resultieren ausdrücklich keinerlei Ansprüche auf einen konkreten Parkplatz/Stellplatz für welchen eine Stellplatzablöse bezahlt wurde.
Frage 12:
Können Stellplätze trotz bezahlter Stellplatzablösen ohne weiteres eingezogen werden?
Antwort:
Es besteht kein Zusammenhang. Siehe hierzu Antwort zu Frage 8.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.