Kooperation mit sozialen Trägern in unterrichtsfreier Zeit
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Jens Luther (CSU-Fraktion) vom 12.8.2020
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 12.8.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, flexible Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder in unterrichtsfreien Zeiten aufgrund von organisatorischen Schulschließungen anzubieten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Einige der von Ihnen im Antrag angeführten sozialen Träger liegen in der Zuständigkeit des Sozialreferates. Das Sozialreferat teilte uns auf Anfrage mit, dass weder die Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit noch die offene Kinder- und Jugendarbeit eine reine Betreuungsleistung für Schulausfallzeiten vorsieht. Vielmehr beziehen sich die beiden Konzepte auf spezifische und klar definierte Zielgruppen und Aufgabenfelder, die durch das dafür bemessene Personal zu bestimmten Zeiten zweckgebunden erbracht werden.
Für die Betreuung von Schulkindern in der unterrichtsfreien Zeit fehlen sowohl die wirtschaftlichen als auch die personellen Ressourcen zur Umsetzung dieses Anliegens.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird an 13 Standorten an Münchner Grundschulen die Kooperative Ganztagsbildung angeboten. Im laufenden Schuljahr sind sieben weitere Standorte hinzugekommen. Die Verknüpfung mit anderen Angeboten der Jugendhilfe, wie offene Jugendarbeit, Schulsozialarbeit. JAS (JugendArbeit und Sport gGmbH) oder Hilfen zur Erziehung ist eine Leitidee der Kooperativen Ganztagsbildung. Auch in Bezug auf Inklusion kommen vielfältige schulische Förderangebote für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Kontext Schule bei der KooperativenGanztagsbildung zum Tragen. Eine Vernetzungsarbeit mit weiteren wichtigen Bildungsakteur*innen ist Teil des pädagogischen Konzepts.
Wesentlich ist insbesondere, dass die Kooperative Ganztagsbildung von einem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe ausgeht. Dies erfolgt durch eine organisatorische und personelle Verzahnung dieser beiden. Die Einbeziehung des sozialräumlichen Umfelds sowie weitere Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls ausdrücklich vorgesehen.
Die Kooperative Ganztagsbildung gibt den Eltern und den Kindern eine faktische Ganztagsplatzgarantie an der jeweiligen Sprengelgrundschule. Die Teilnahme an der Kooperativen Ganztagsbildung ist freiwillig. Die Eltern können sich grundsätzlich zwischen zwei Varianten entscheiden:
Flexible Variante
Die flexible Variante wird mit dem Vormittagsunterricht kombiniert. Sie bietet bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien) die Betreuung in klassenübergreifenden Gruppen inklusive Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung sowie vielfältige pädagogische Angebote.
Rhythmisierte Variante
Die rhythmisierte Variante wird mit dem Unterricht in der Ganztagsklasse kombiniert. Sie bietet ebenso wie die flexible Variante eine Betreuung bis maximal 18 Uhr (auch in den Ferien).
Die Eltern melden bei der Einschreibung ihren Bedarf an und schließen im Nachgang mit dem*der Ganztagskooperationspartner*in den Vertrag ab.
Bei einer Bildungseinrichtung gemäß Bayerischem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) wird grundsätzlich von einer regelmäßigen Bildung, Betreuung und Erziehung ausgegangen. Die Flexibilität im Modellprojekt besteht darin, dass es für die Eltern keine Mindestbuchungszeit nach BayKiBiG gibt und sie daher z. B. tageweise unterschiedlich buchen können (die Freitage oder Ferienzeiten). Der*die Träger*in plant entsprechend den Buchungszeiten den Personalbedarf (Anstellungsschlüssel). Die konkreten Betreuungsmodalitäten vor Ort legt der*die jeweilige Ganztagskooperationspartner*in fest. Dies können z. B. monatliche Änderungsmöglichkeit der Buchungszeit, evtl. Kernzeiten, Abholzeiten sein.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.