Saufen für die Umwelt – Saufen für die Alten
Antrag Stadträtin Marie Burneleit (Die PARTEI) vom 20.7.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen: „Die städtische Heiliggeiststiftung konzentriert sich verstärkt auf die Einnahmequelle Alkohol. Die Stadt München stellt dafür der Stiftung ein Zelt auf der Wiesn ab 2022 zur Verfügung und fördert neue Vertriebs- und damit Einnahmekanäle wie z. B. den neuen ,Heilig-Geist‘ Schnaps.“
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass m. E. Stadtratsanträge nicht nur vom Inhalt her, sondern vor allem auch in ihrer Wortwahl der Arbeit der Münchner Stadtverwaltung, aber auch des Münchner Stadtrats angemessen sein sollten. Gerade in der schwierigen Zeit der Covid-Pandemie sollten zudem die ohnehin knappen Kapazitäten der Verwaltung nicht unnötig gebunden werden.
Abgesehen davon, dass es womöglich auch diskussionswürdig ist, ob der Verkauf von hochprozentigen Spirituosen als verstärkte Einnahmequelle einer gemeinnützigen Stiftung sinnvoll und passend ist, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat als zuständiges Referat für das Oktoberfest auf Anfrage dargelegt, dass das Oktoberfest jährlich neu öffentlich ausgeschrieben wird mit festgelegten Anmeldebedingungen. Die Anzahl der Gastronomiebetriebe kann nicht erweitert werden, da die hierfür benötigten Logistik-Flächen sowie die Flucht- und Rettungswege auf dem Festplatz bereits ausgereizt sind. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt durch ein vom Stadtrat vorgegebenes Bewertungssystem mit 13 Bewertungskriterien. Unter anderem werden die persönliche Zuverlässig-keit und Erfahrung der Bewerber*innen, die Attraktivität des angebotenen Geschäfts sowie Beiträge zu Ökologie und Umweltschutz geprüft. Die Zulassungschancen für Bewerber*innen ohne einschlägige Erfahrung bei Großveranstal- tungen sind erfahrungsgemäß sehr gering. Die direkte Vergabe eines Wiesnzelts zur Finanzierung bestimmter Vorhaben ist nach den gültigen Anmeldebedingungen nicht vorgesehen.
Die Heiliggeistspital-Stiftung München ist eine gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts, die lediglich im Rahmen der Vermögensverwaltung eine Gaststätte im Forst Kasten verpachtet. Sie verfügt über keine eigenen Erfahrungen in Gastronomie und Großveranstaltungen.
Aus diesem Grund und auch vor dem Hintergrund der angespannten
städtischen Haushaltslage können die Vorschläge aus dem Antrag vom 20.7.2021 nicht realisiert werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.