Schülerausweise wie selbstgebastelt – Wie funktioniert der 3G-Nachweis?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 1.10.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 1.10.2021 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Seit einigen Wochen müssen Kinder und Jugendliche zur Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das Ihren Schulbesuch beweist – in der Regel ein Schülerausweis. Die Ausweise von Münchner Schulen sehen heute noch so aus wie vor Jahrzehnten – aus Papier, zum Ausfüllen von Hand und mit Foto zum Selbsteinkleben. In Zeiten der Digitalisierung erscheint dies wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Laut einer Bekanntmachung des damaligen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst ist die Ausstellung von Schülerausweisen im Scheckkartenformat mit eingescannten Foto seit mindestens 1996 zulässig. Ausweise, die auch mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind, könnten bspw. auch für die Bezahlung in Schulmensen, den Zugang zu bestimmten Räumen etc. verwendet werden.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wer ist für die Erscheinungsform der Schülerausweise für Münchner Schulen zuständig und welche Arten von Schülerausweisen sind derzeit in München in Gebrauch?
Antwort:
Vorgaben zur Ausstellung von Schülerausweisen finden sich in der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27.08.1996 (Az.: III/4 - S4300 - 8/137 187; siehe:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2230_1_1_1_0_UK_065). Die Bekanntmachung gilt nur für die staatlichen Schulen unmittelbar. Kommunalen und privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren (siehe Nr. 4 der Bekanntmachung).
An kommunalen Münchner Schulen werden die Schülerausweise in Papierform mit Lichtbild, Schulstempel und Unterschrift der Schulleitung aus-gegeben. Nach unserem Kenntnisstand wird an den staatlichen Schulen entsprechend verfahren.
Frage 2:
Gibt es Pläne zur Modernisierung des Systems bzw. zum Umstieg auf Scheckkartenformat/elektronische Ausweise? Falls ja, bis wann werden alle Münchner Schulen nach dem neuen System verfahren?
Antwort:
Pläne zur Umstellung auf elektrische Ausweise sind uns weder von Seiten des Kultusministeriums noch von den Kommunen bekannt. Eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus dem Kreisjugendring München-Stadt (KJR), RBS-IT-AM (jetzt RBS-GL-GPAM), RBS-A-MSI, SWM bzw. MVG und StadtSchülerInnenvertretung hat an dem Thema „Allgemeiner Münchner elektronischer Schüler*innenausweis (AMSA) im Scheckkartenformat“ gearbeitet und den Nutzen mehrerer Funktionen wie Zugang zu Transportleistungen (MVG, Kostenfreiheit Schulweg), Schulverpflegung (Mensa) u.a. eruiert.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe war, dass sich die zeitnahe Umsetzung als sehr komplex darstellt. Eine digitale Schnittstelle, die beispielsweise an den Mensen aller Münchner Schulen funktionieren würde, müsste erst geschaffen werden.
Zudem ist von sehr hohen Kosten hinsichtlich der Umsetzung auszugehen, da alle Schulen mit entsprechenden Kartenlesegeräte ausgestattet werden müssten. Des Weiteren entscheidet jede Schulfamilie selbst, welche Schüler*innenausweise jeweils ausgegeben werden. Selbst wenn mit hohen Kosten eine neue digitale Plattform für einen Schüler*innenausweis im Scheckkartenformat geschaffen würde, bleibt abzuwarten, wie viele Schulen diese Plattform nutzen würden.
Schließlich würde ein digitaler Schüler*innenausweis nur dann auf Akzeptanz bei den Schulen und Unternehmen (z. B. Museen, Kinos, Veranstaltungsbetreiber*innen) stoßen, wenn ein digitaler Schüler*innenausweis vor Ort bei der Einlasskontrolle digital ausgelesen werden könnte, damit eine aktuelle Gültigkeit der Scheckkarte geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund wird das Vorhaben derzeit nicht weiterverfolgt.
Aus hiesiger Sicht ist daher ein Schüler*innenausweis im Scheckkartenformat bereits technisch überholt. Sollte man in Richtung eines digitalen Ausweisformates gehen wollen, wäre aus derzeitiger Sicht eine entsprechende App zeitgemäß und anzustreben.Im Falle einer entsprechenden Entwicklung bzw. Einbindung in die „München-App“ durch das IT-Referat (RIT) helfen wir gerne hinsichtlich der notwendigen schulischen Bedarfe.
Frage 3:
Ein handbeschriebenes Papier mit eingeklebtem Foto ist als Nachweis für die Befreiung von der 3G-Regel alles andere als fälschungssicher. Wie wird diese Gefahr von Seiten der Stadt eingeschätzt und wie kann ihr entgegengewirkt werden?
Antwort:
Dem Referat für Bildung und Sport sind keine Fälle von Fälschungen bekannt. Eine Fälschung des Schulstempels sowie der Unterschrift der Schulleitung stellt eine hohe Hürde und entsprechende kriminelle Energie bei den Schüler*innen dar. Grundsätzlich ist ein Missbrauch in keinem Fall auszuschließen. Nach unserer Einschätzung garantiert auch ein Schüler*innenausweis im Scheckkartenformat keine Fälschungssicherheit. Um Fälschungen zu vermeiden, müssten Schüler*innenausweise bei Vorlage z. B. bei einer Veranstaltung vor allem genau geprüft werden. Nur so kann eine Fälschung erkannt werden. Eine Prüfung des Schüler*innenausweises im Scheckkartenformat wäre sogar aufwendiger, da eine Gültigkeit nur mittels geeignetem Kartenlesegerät erfolgen könnte.
Damit ist die Anfrage geschäftsordnungsgemäß erledigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Frist aufgrund diverser Abstimmungsbedarfe nicht eingehalten werden konnte.