„Ein Englischer Garten“ und andere Baustellen – Wie viele Bäume gehen wirklich auf Kosten der Unterführung? „Ein Englischer Garten“ – Muss die Stadt Fördergelder zurückzahlen?
Anfragen Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 18.3.2022
Antwort Baureferat:
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 18.3.2022 zum Thema „Ein Englischer Garten“ und andere Baustellen – Wie viele Bäume gehen wirklich auf Kosten der Unterführung?“ führen Sie Folgendes aus: „Das vom Münchner Stadtrat 2017 einstimmig beschlossene Projekt zur Wiedervereinigung des Englischen Gartens wurde kürzlich von der grün-roten Regierungsmehrheit handstreichartig abgesagt. Als Grund dafür wird eine Anzahl von fast 900 größeren Bäumen genannt, die nach Berechnung des Baureferates für die Errichtung der Unterführung gefällt werden müssten. Es wird allerdings nicht unterschieden zwischen Bäumen, die wirklich ausschließlich für den Bau der Unterführung durch den Englischen Garten gefällt werden müssen, und solchen, die den nahegelegenen Baustellen an der Kennedy-Brücke und der Sanierung des Biedersteintunnels zugerechnet werden müssen. Ebenso wenig wird berücksichtigt, dass viele der Bäume ohnehin geschädigt sind durch Luftverschmutzung oder den jahrelangen Salzeintrag durch den nötigen Winterdienst und ebenfalls in nächster Zeit gefällt werden müssen. Für Ersatzpflanzungen nach der Wie- dervereinigung hat die Allianz Umweltstiftung 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Initiatoren des Projekts ‚Ein Englischer Garten‘ haben mit Hilfe der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung eine eigene Baumbilanz erstellt. Demnach müssten für den Bau der Unterführung statt 890 nur 368 Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm weichen, also deutlich weniger als die Hälfte der vom Baureferat errechneten.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie erklärt sich die enorme Diskrepanz zwischen den errechneten Anzahlen zu fällender Bäume?
Antwort:
Mit der im Jahre 2011 im Auftrag der Stiftung „Ein Englischer Garten“ durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass ein Tunnel in der damals projektierten Form grundsätzlich technisch machbar ist. Einederartige Machbarkeitsstudie hat naturgemäß eine geringere Planungstiefe als die nun vorliegende Entwurfsplanung. Insbesondere muss der Planungsfortschritt zwischen der Machbarkeitsstudie und der Entwurfsplanung beachtet werden, weil mit den zunehmenden Erkenntnissen aus der vertieften Entwurfsplanung und den Abstimmungen mit der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (BSV), Behörden und Dritten zahlreiche Ergänzungen und/oder Präzisierungen in der Planung berücksichtigt werden müssen, die in einer Machbarkeitsstudie noch nicht enthalten sein konnten und daher auch noch nicht enthalten waren (z.B. Ergebnisse der Vorstatik zur Konstruktion und Bohrpfahlgründung, Verlegen des Abwasserkanals DN1550, Planungen zur Grundwasserführung und zur Führung des Oberstjägermeisterbaches während der Bauzeit und im Endzustand, bauzeitliche Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer, Baugrubensicherungsmaßnahmen etc.). Ein Vergleich zwischen der damaligen Machbarkeitsstudie und dem jetzt vorliegenden Stand der Entwurfsplanung ist daher nicht aussagekräftig.
Frage 2:
Wie viele Bäume an welchen Stellen des Mittleren Rings bzw. Englischen Gartens sind ausschließlich den Bauarbeiten der Unterführung zuzurechnen? Wo und wie viele Bäume müssen wegen der Bauarbeiten an der Kennedy-Brücke und am Biedersteintunnel gefällt werden? Bitte (auch) graphisch darstellen.
Antwort:
Alle in der Baumbilanz der Entwurfsplanung enthaltenen Baumfällungen sind ausschließlich für das Projekt Tunnel Englischer Garten und nicht für andere städtische Projekte (z.B. Sanierung des Biedersteiner Tunnels, Überbauerneuerung John-F.-Kennedy-Brücke) erforderlich.
Frage 3:
Wie viele Ersatz-Bepflanzungen könnten durch die von der Allianz Umweltstiftung zugesicherte Spende finanziert werden? Ergäbe sich daraus die Chance, im Sinne der Klimaanpassung andere Baumarten zu pflanzen, die für zukünftige Bedingungen besser „gerüstet“ sind?
Antwort:
Eigentümer des Englischen Gartens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die BSV. Die Pflege und Gestaltung des Englischen Gartens liegen in der ausschließlichen Zuständigkeit der BSV. Fragen hinsichtlich der bei Baumneupflanzungen vorzusehenden Baumarten, deren Anzahl und Größe, kann also nur die BSV abschließend beantworten. Das Baureferathat jedoch die im Maßnahmenumgriff zu fällenden Bäume untersuchen lassen. Von den insgesamt im Zuge der Maßnahme zu fällenden ca. 890 Bäumen über 80 cm Stammumfang ergibt die vom Baureferat veranlasste Untersuchung, dass nur 23 der zu fällenden Bäume (ca. 2,5%) abgängig oder abgestorben sind (Vitalitätsstufen 4-5). Der ganz überwiegende Teil der betroffenen Bäume ist also gesund.
In Ihrer schriftlichen Anfrage vom 18.3.2022 zum Thema „Ein Englischer Garten – Muss die Stadt Fördergelder zurückzahlen?“ führen Sie Folgendes aus:
„Das vom Münchner Stadtrat 2017 einstimmig beschlossene Projekt zur Untertunnelung des Mittleren Rings an der Ifflandstraße wurde kürzlich von der grün-roten Regierungsmehrheit handstreichartig und bislang ohne Stadtratsbeschluss abgesagt. Die Wiedervereinigung des Englischen Gartens, die mit der Unterführung erreicht werden soll, wurde vom Bund als Nationales Projekt des Städtebaus anerkannt und erhielt dadurch 2,67 Mio. Euro Fördergeld für die Planung. Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 2017 einen Zuschuss von 35 Mio. Euro für das Projekt zugesagt.“
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Wie viel Fördergeld für das Projekt „Ein Englischer Garten“ ist insgesamt bei der Stadt München eingegangen? Wie viel wurde darüber hinaus fest zugesagt?
Antwort:
Das Projekt „Ein Englischer Garten“ wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gemäß Zuwendungsbescheid vom 4.2.2017 bis zum Höchstbetrag von 2.380.000 Euro gefördert. Zum Stand 31.5.2022 sind davon bislang insgesamt 2.262.000 Euro bei der Stadt München eingegangen.
Frage 2:
Wie viel und an welche Stellen muss die Stadt München zurückzahlen durch das Aus für die Planungen?
Antwort:
Im Zuwendungsbescheid des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom 4.12.2017 ist der Zuwendungszweck u.a. wie folgt definiert: „Die Weiterführung der Planung und notwendigen Gutachten aufGrundlage der im Ratsbeschluss vom 28.6.2017 zur weiteren Umsetzung festgelegten Vorzugsvariante 1 (mittlere Variante, Tunnellänge 390m) bis zum Planfeststellungsverfahren.“ Aus dem Wortlaut des Zuwendungsbescheids folgt also nicht, dass ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet oder das Vorhaben realisiert werden muss, damit die Fördergelder nicht zurückgeführt werden müssen.
Frage 3:
Wie hoch sind die Kosten, die insgesamt, d.h. Planungs-, Personal- und Sachmittelkosten, bisher im städtischen Baureferat entstanden sind für die Wiedervereinigung des Englischen Gartens?
Antwort:
Die Schlussrechnungen für die beauftragten externen Planungsleistungen liegen noch nicht vor. Da die Mitarbeiter*innen aus den verschiedenen Bereichen des Baureferates, die Leistungen für dieses Projekt erbracht haben, auch parallel an anderen Maßnahmen und Projekten mitarbeiten, werden die Personal- und Sachmittelkosten nicht projektspezifisch erfasst.
Frage 4:
Wann ist die Beschlussfassung des Stadtrats vorgesehen?
Antwort:
Über die Bereitstellung weiterer Planungsmittel entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Herbst 2022.