Ab Freitag, 1. Juli, ist das Amt für Wohnen und Migration, Werinherstraße 89, Haus 34, wieder zentrale Anlaufstelle für Ukrainer*innen, die erstmals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Landeshauptstadt beantragen möchten.
Aufgrund der hohen Ankunftszahlen von Geflüchteten aus der Ukraine im Frühjahr haben alle Sozialbürgerhäuser die Stelle in der Werinherstraße unterstützt. Diese Ausnahme kann zum Juli aufgehoben werden. Neuanträge werden dann wieder zentral im Amt für Wohnen und Migration bearbeitet.