Miteinander statt gegeneinander: Die queeren Straßenfeste 2022 sichern und unterstützen
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 9.5.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags Nr. 20-26/A 02714 vom 9.5.2022 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag fordern Sie den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München auf, über die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGB- TIQ* einen Runden Tisch zur Durchführung der queeren Straßenfeste 2022 einzuberufen.
Es wird beantragt, dabei neben den jeweiligen Veranstalter*innen auch die im Umgriff liegenden lokalen gastronomischen Betriebe mit Schanigärten, das Baureferat für die Fahrradabstellanlagen, das Kreisverwaltungsreferat, die Branddirektion und den Bezirksausschuss mit einzubinden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Es ist grundsätzlich festzustellen, dass die Durchführung der Straßenfeste nicht aufgrund mangelnder Kooperation oder Flexibilität seitens KVR oder anderer Stellen der Stadtverwaltung abgesagt wurde, sondern dies eine Entscheidung der Veranstaltenden war. Die Verwaltung war und ist stets bereit, den Veranstaltern auf deren Wunsch beratend behilflich zu sein. Es gibt hier gute jahrelange Kooperationsbeziehungen.
Zu den genauen Gründen für die Absagen der Straßenfeste wurden die Trägervereine durch die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* angefragt (LesCommunity e.V. für das Lesbische Angertorstraßenfest, Sub e.V. für das Schwule Hans-Sachs-Straßenfest).
Beide Vereine geben an, dass die Absagen unterschiedliche Gründe haben, die jedoch nicht in Zusammenhang mit städtischen Behörden stehen. Es werden die schwierigen Planungen aufgrund der unklaren Pandemie-Lage angegeben, die personellen Belastungen der Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen sowie die baulichen Veränderungen in den Straßen bezüglich derSchanigärten und Fahrradabstellanlagen. Beide Vereine geben an, dass die Vorlaufzeit zur Planung und Organisation bereits zu einem Zeitpunkt hätte beginnen müssen, zu dem die Möglichkeit der Durchführung eines Stra-ßenfests aufgrund der Pandemie noch völlig unsicher war. Daher wäre die Vorlaufzeit zu kurz, um dieses Jahr noch Straßenfeste zu organisieren.
Vielmehr haben beide Vereine bereits Planungen für eine Neuausrichtung der Straßenfeste im kommenden Jahr. Sub e.V. ist hierzu bereits in gutem Einvernehmen mit dem KVR in der Planung, LesCommunity e.V. plant eine Zukunftswerkstatt für die Organisation des Lesbischen Straßenfestes. Beide Vereine geben an, dass sie mit den städtischen Behörden gut und konstruktiv zusammenarbeiten. Die Veranstaltenden bedanken sich für das Engagement in ihrer Sache, ein Runder Tisch scheint derzeit jedoch nicht notwendig zu sein.
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* steht mit den veranstaltenden Vereinen in einem regelmäßigen Austausch. Sollten sich bei der Planung und Vorbereitung der Straßenfeste für 2023 Fragen, Probleme oder Unterstützungsbedarf seitens der Stadt ergeben, wird die KGL dies entsprechend auf den Weg bringen.
Ich bin mir aufgrund der vorstehenden Ausführungen sicher, dass die queeren Straßenfeste trotz veränderter Rahmenbedingungen in 2023 wieder stattfinden können, so die Pandemielage es zulässt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.