Rettungswache auf dem Klinikgelände Harlaching nicht verzögern Temporäre Containerlösung anstreben
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Rathaus Umschau 125 / 2022, veröffentlicht am 04.07.2022
Rettungswache auf dem Klinikgelände Harlaching nicht verzögern Temporäre Containerlösung anstreben
Antrag damaliger Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU-Fraktion) vom 6.12.2019
Antwort (bisheriger) Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Mit Antrag vom 28.9.2019 wurde auch auf dem Klinikgelände Harlaching im Sinne einer effektiven (medizinischen) Nachnutzung der Bau einer Rettungswache für den Süden Münchens gefordert. Es soll aber mit dieser Einrichtung nicht gewartet werden, bis der Neubau des Harlachinger Klinikums fertiggestellt ist – das bestenfalls erst 2024 der Fall ist. Diese Rettungswache könnte singulär für einen Rettungswagen genutzt werden, sollte aber angesichts der wachsenden Bevölkerungszahl auch um einen Notarztstandort erweiterbar sein.
Begründung:
Rettungsstandorte sind im Münchner Süden zu wenige vorhanden. Die Anbindung von Rettungswachen an Kliniken im Großraum München ist sowohl für den Rettungsdienst als auch die Klinik sinnvoll und wünschens- wert. Aktuell werden z.B. an den Klinika Großhadern und 3. Orden neue Rettungs- bzw. Notarztwachen konzipiert und gebaut. Der Standort am Klinikum Harlaching eignet sich daher auch deshalb, weil Schwerstverletz- tenbehandlungen in der Notaufnahme der Stufe 3 (umfassende Notfallversorgung) durchgeführt und ein Hubschrauberstandort sowie -landeplatz betrieben werden.
Eine Rettungswache am Klinikum Harlaching gewährleistet, dass in kurzer Frist lebensrettende Hilfe im Süden für den Münchner Bürger verbessert wird. Daher ist mit der Einrichtung nicht länger hinzu warten und mit dem Rettungszweckverband eine rasche Containerlösung und Fahrzeugbesetzung zu finden und mit den Sozialversicherungsträgern in Bayern auch über einen Notarztstandort zu verhandeln.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Zu Ihrem Antrag vom 6.12.2019 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
In dem rettungsdienstlichen Versorgungsbereich der Stadtteile Harlaching, Giesing und Thalkirchen sind aktuell sechs Rettungswachen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes vorhanden. Die gesetzlich vorgegebene Fahrzeit des Rettungsdienstes von zwölf Minuten in 80% aller Notfallereignisse wird seit Jahren im gesamten Rettungsdienstbereich München (Stadt und Landkreis) bereits zu über 97% erfüllt.Ein ausführliches Gutachten vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement an der LMU München hat aktuell ergeben, dass die rettungsdienstliche Versorgung im Bereich Harlaching momentan mehr als ausreichend sichergestellt ist und deutlich über den anderen Münchner Stadtteilen liegt. Im bayernweiten Vergleich nimmt der gesamte Rettungsdienstbereich München eine führende Rolle hinsichtlich der Eintreffzeit des Rettungsdienstes ein.
Die Entwicklung der Einsatzzahlen und dem damit verbundenen Erreichungsgrad der Einsatzstellen werden in einem laufenden Prozess vom Rettungszweckverband evaluiert. Bei erkennbaren Abweichungen der gesetzlichen Vorgaben werden umgehend entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dabei ist immer eine enge Abstimmung mit den Sozialversicherungsträgern notwendig, da ausschließlich diese für die Finanzierung der Vorhaltungsstunden der Einsatzfahrzeuge, die Beschaffungskosten der Fahrzeuge und die Personalkosten zuständig sind.
Aufgrund der demographischen Entwicklung der Stadt München hat der Rettungszweckverband bereits frühzeitig die ersten Sondierungsgespräche zur baulichen Errichtung einer Rettungswache auf dem Gelände des Klinikums Harlaching initiiert. Aus vier möglichen Standortoptionen, welche im Rahmen des Neubaus der Klinik zur Diskussion gestellt wurden, hat sich eine Örtlichkeit als eine gute Option herauskristallisiert. Über eine Inbetriebnahme der Rettungswache kann keine Aussage getroffen werden, da nach einem aktuellen Gutachten für den Rettungsdienstbereich München, erstellt vom Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement, vorläufig keine weitere Notwendigkeit zum Betrieb eines Rettungswagens im Versorgungsbereich Harlaching gegeben ist. Somit ist auch mit der Finanzierung dieses zusätzlichen Standortes durch die Sozialversicherungsträger nicht zu rechnen.
Ein temporärer Lösungsansatz mittels Containerbauten ist dabei nicht zielorientiert, da diese nicht den geltenden Arbeitsschutz- und Hygienerichtlinien entsprechen. Hier ist ausnahmslos die bauliche Errichtung einer Rettungswache zu favorisieren, um auch den Schutz der Einsatzkräfte, nicht nur in Pandemielagen, sondern damit die generelle Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann. Letztendlich ist ein Containerbau nicht sinnvoll, solange die regelmäßigen Bedarfsanalysen noch keine Notwendigkeit für einen Rettungswagenstandort ergeben, da von den Sozialversicherungsträgern folglich auch kein Fahrzeug mit den entsprechenden Vorhaltungsstunden finanziert wird.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.