Status der Direktbesetzungen und Gendergerechtigkeit
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.3.2022
Antwort Personal- und Organisationsreferat:
Auf Ihre Anfrage vom 21.3.2022 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„‚Der Frauenanteil bei den Führungskräften liegt mittlerweile bei 48,8 Prozent. Bezogen aber auf den Anteil der weiblichen Kernbeschäftigten bei der Stadt München von 57,4 Prozent, sind Frauen in Führungspositionen noch deutlich unterrepräsentiert. Hier gibt es weiteren Handlungsbedarf, auch im Hinblick auf Unterschiede hinsichtlich der Qualifikationsebenen und Fachrichtungen. Der Anteil von Führungskräften in Teilzeit stieg in den vergangenen sechs Jahren kontinuierlich an und liegt derzeit bei etwa 21,4 Prozent.‘ Hinsichtlich der aktuellen Debatte zu Direktbesetzungen in den Referaten der Stadt München stellt sich uns die Frage der weiteren Beset- zungspraxis im gehobenen und höheren Dienst bei der Landeshauptstadt München.
Wir bitten daher den Oberbürgermeister, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Stellen wurde in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato direkt besetzt? Bitte gemäß Jahr und Referat aufschlüsseln nach Position, Qualifikationsebene, Gender.
- Wie viele Stellen wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bis dato per Ausschreibung besetzt? Bitte gemäß Jahr und Referat aufschlüsseln nach Position, Qualifikationsebene, Gender. -Bitte stellen Sie den Vergleich dar der direkt besetzten und per Ausschreibung besetzten Stellen gemäß Qualifikationsebene und Gender.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen übersende ich Ihnen anbei eine detaillierte Auswertung (siehe Anlage). Wie mit Ihnen als Antragsteller*innen besprochen, sind die Zahlen von 2022 nicht dargestellt, da verschiedene Zeitabschnitte nicht miteinander verglichen werden sollten. Zudem möchte ich Ihnen noch folgende Erläuterungen zukommen lassen:
Bei der Auswertung handelt es sich ausschließlich um Stellenbesetzungsverfahren, die in der Zuständigkeit des Personal- und Organisationsreferates liegen. Verfahren aus den homogenen Bereichen, wie z.B. RBS-Kita, sind nicht enthalten. Eine Darstellung dieser Zahlen wäre aus technischen Gründen aktuell nur über eine manuelle Abfrage möglich. Dies würde einen hohen personellen Aufwand erfordern.Außerdem wurden die Auswertungen nach Rücksprache mit Ihnen auf Verfahren begrenzt, die die dritte und vierte Qualifikationsebene betreffen.
In den Tabellen wird die Anzahl der eingestellten bzw. umgesetzten Personen dargestellt und nicht die Anzahl der besetzten Stellen. Auf diesem Wege kann entsprechend Ihrer Anfrage die Verteilung auf die Geschlechter dargestellt werden. Damit werden Mehrfachzählungen in den Fällen vermieden, in denen eingestellte Personen auf mehreren vakanten und finanzierten Stellenresten verrechnet werden.
Bewerber*innen können im Bewerbungsverfahren auf die Angabe des Geschlechts verzichten. Aus diesem Grund ist in den Auswertungstabellen neben den binären Geschlechtern auch die Kategorie keine Angabe/divers aufgeführt. Aus Datenschutzgründen wurden die beiden Geschlechtsangaben zusammengefasst.
Neben gesetzlichen bzw. tariflichen Regelungen bilden die Ausschreibungsrichtlinien der Landeshauptstadt München die wichtigste Grundlage für die Stellenbesetzung. In den Ausschreibungsrichtlinien ist der Grundsatz der Ausschreibung zu besetzender Stellen oder Funktionen festgehalten. Zudem wird vorgegeben, wann die Ausschreibungspflicht greift und welche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht bestehen.
Hinsichtlich der Ausschreibungspflicht gelten seit der Neufassung der städtischen Ausschreibungsrichtlinien zum 1. Januar 2020 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 17068, VPA 11.12.19/VV 18.12.2019) neue Grenzen: Es werden alle Fachrichtungen ab BesGr. A 12 bzw. die Fachrichtungen Verwaltungsdienst und Informationstechnologie ab BesGr. A 8 sowie vergleichbare Positionen für Tarifbeschäftigte grundsätzlich ausgeschrieben. Zuvor war die Grenze bei BesGr. A 11 bzw. BesGr. A 7.
Zu den Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht gehören Stellenbesetzungen im Rahmen:
- der gezielten Personalplanung
- der Verplanung von Personen, die einen Vorbereitungsdienst bzw. eine Ausbildung/ein Studium bei der Landeshauptstadt München durchlaufen
- von zu disponierenden Personen (wie z.B. Beurlaubtenrückkehrer*innen)
- von sonstigen Direktbesetzungen (wie z.B. ranggleiche Umsetzungen) - des Nachrückens der Stellvertreterin des Stellvertreters1Stellenbesetzungen durch Personen, die einen Vorbereitungsdienst bzw. eine Ausbildung/ein Studium bei der Landeshauptstadt München durchlaufen haben, fließen jedoch nicht in die Auswertung mit ein.
Die Beantwortung der Stadtratsanfrage wurde der Gleichstellungsstelle für Frauen zugeleitet.
Sie zeichnet das Antwortschreiben mit.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgeufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/7093291#ergebnisse
1Diese Ausnahme von der Ausschreibungspflicht besteht nicht mehr seit der Neufassung der städtischen Ausschreibungsrichtlinien, die zum 1.1.2020 in Kraft getreten sind.